BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1219 21. Wahlperiode 11.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 04.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Warum verzögert sich die Straßenbaumaßnahme am Rügelsbarg immer weiter? Seit vielen Jahren warten die Anlieger am Rügelsbarg in Bergstedt auf die Umsetzung der zugesagten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Im September 2008 hatte die Bezirksversammlung Wandsbek mit großer Mehrheit beschlossen, dort im Zuge der endgültigen Herstellung des östlichen Abschnitts bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung umzusetzen. Gemäß den Angaben in Drs. 20/3943 wurde den Anliegern bereits im Februar 2012 eine Planung vorgestellt, die 2013 umgesetzt werden sollte. Im letzten Herbst wurde der Bezirksversammlung Wandsbek dann mitgeteilt, dass die Bauausführung der endgültigen Herstellung des Rügelsbargs (zwischen Lottbeker Weg und Landesgrenze) im April 2015 beginnen soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie sind der genaue Sachstand und der Zeitplan der baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sowie zur endgültigen Herstellung im östlichen Abschnitt des Rügelsbarg? Das Vergabeverfahren ist abgeschlossen, der Auftrag wurde am 26. Februar 2015 vergeben. Geplanter Baubeginn ist im September 2015, die Bauzeit wird voraussichtlich zwölf Wochen betragen. 2. Was sind die Gründe für die zeitliche Verzögerung der Umsetzung der Maßnahmen zur endgültigen Herstellung? Der Baubeginn war zunächst für den 8. Juni 2015 vorgesehen. Die Arbeiten finden in mehreren Abschnitten statt, teilweise unter Sperrung mit Umleitung über die Bergstedter Chaussee und den Wohldorfer Damm. Mitte August plant der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Instandsetzungsarbeiten an einem Durchlassbauwerk im Wohldorfer Damm. Die Arbeiten werden unter Sperrung des Wohldorfer Damm durchgeführt werden, eine Umleitung wird über die Straße Rügelsbarg erfolgen. Da beide Maßnahmen nicht parallel durchgeführt werden können, ist eine der Maßnahmen entsprechend zeitlich zu verschieben. Ein Abwägen der unterschiedlichen Randbedingungen und der Konsequenzen einer Verschiebung führte zu dem Ergebnis , die Maßnahme Rügelsbarg zu verschieben. 3. Wurde der Auftrag zur Ausführung der Straßenbaumaßnahmen am Rügelsbarg bereits erteilt? Wenn ja, wann? Drucksache 21/1219 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche genauen Vorgaben zum Ausführungs- und Fertigstellungszeitpunkt der Baumaßnahme enthält der Auftrag? 5. Wann genau soll die Bauausführung nun beginnen? Mit welcher Bauzeit wird gerechnet? Siehe Antwort zu 1. 6. Wann und in welcher Form wurden die Anlieger jeweils über den Planungsstand und den Zeitplan für die Baumaßnahme informiert? Es erfolgte ein Austausch zwischen dem zuständigen Bezirksamt und der Anwohnerinitiative Rügelsbarg, die relevanten Informationen sind in den Internetauftritt der Initiative (www.ruegelsbarg.de) aufgenommen worden und öffentlich einsehbar.