BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12190 21. Wahlperiode 06.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 28.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Schulschwimmen in Hamburg Der verpflichtende Schulschwimmunterricht in Hamburg findet aktuell in den Klassenstufen 3 und 4 in einem Schulhalbjahr im Umfang von je 18 Schwimmeinheiten statt. Abweichend davon können sich Schulen auch dafür entscheiden, diesen Unterricht komplett in ein Schuljahr zu legen. Voraussetzung ist laut Schulbehörde lediglich ein formloser Antrag beim Sportreferat . Ziel des Schulschwimmens soll sein, dass jeder Schüler nach Beendigung der Grundschule sicher schwimmen kann. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften von Bäderland Hamburg GmbH (BLH) und des Vereins Aktive Freizeit (VAF) wie folgt: 1. Wie viele Schulen führen den Schulschwimmunterricht derzeit jeweils in einem Halbjahr in Klasse 3 und einem Halbjahr in Klasse 4 durch? Im ersten Halbjahr des Schuljahres 2017/2018 sind dies 135 Schulen, die in Bädern von BLH schwimmen sowie acht Schulen, die in Bädern des VAF schwimmen. 2. Wie viele Schulen führen den Schulschwimmunterricht in einer Jahrgangsstufe durch? Wie viele davon in Klasse 3, wie viele in Klasse 4? Insgesamt 61 Schulen führen den Schwimmunterricht in einer Jahrgangsstufe durch, zur Aufteilung auf die Klassenstufen siehe folgende Tabelle: Jahrgangsstufe, in welcher der ganzjährige Schwimmunterricht stattfindet BLH VAF Klassenstufe 3 35 2 Klassenstufe 4 24 0 gesamt 59 2 Quelle: BLH und VAF, Schuljahr 2017/2018 3. Wie viele der oben genannten formlosen Anträge auf Schwimmunterricht in einer Jahrgangsstufe hat es jeweils jährlich seit dem Schuljahr 2014/2015 gegeben? Wie viele davon wurden genehmigt und wie viele mit jeweils welcher Begründung abgelehnt? Alle gestellten Anträge wurden genehmigt. Die nach Schuljahren geordnete Übersicht ist dieser Tabelle zu entnehmen: Schuljahr Schulen mit ganzjährigem Schwimmunterricht (BLH) Schulen mit ganzjährigem Schwimmunterricht (VAF) 2014/15 48 2 Drucksache 21/12190 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Schuljahr Schulen mit ganzjährigem Schwimmunterricht (BLH) Schulen mit ganzjährigem Schwimmunterricht (VAF) 2015/16 52 2 2016/17 60 2 2017/18 59 2 Quelle: BLH und VAF 4. Wie viele Schulen haben über den verpflichtenden Schwimmunterricht hinaus im Schuljahr 2016/2017 in welchen Klassenstufen Wasserzeiten beantragt, um zusätzlich Schwimmunterricht durchzuführen? a. Sind alle diese Anträge genehmigt worden? Falls nein, wie viele warum nicht? b. Wie bemisst sich das Kontingent, nach dem Schulen die Bäder in diesen Fällen kostenfrei nutzen können? Wie hoch waren die Kosten für die Schulen? Zur Beantragung und Nutzung von Wasserzeiten für den fakultativen Schwimmunterricht siehe Drs. 21/7254. Für das Schuljahr 2016/2017 wurden alle eingehenden Anfragen (es handelt sich hier nicht um Anträge) erfüllt. In diesem Schuljahr haben 90 Schulen in sämtlichen Klassen- und Jahrgangsstufen (das heißt Jahrgangsstufen 1 bis 13) Wasserzeiten angefordert und erhalten. 5. Zur individuellen Förderung der Schüler wurde zum Schuljahr 2014/2015 ein verbesserter Betreuungsschlüssel von drei Schwimmlehrern pro zwei Schulklassen eingeführt. Konnte dies seitdem regelhaft umgesetzt werden ? Falls nein, warum nicht? Dieser Betreuungsschlüssel ist im Schulschwimmvertrag von 2014, siehe http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/schulschwimmvertrag-mit-baederlandhamburg -gmbh, vertraglich geregelt und wird seitdem regelhaft umgesetzt. 6. Wie viele Grundschüler a. absolvierten die Schwimmprüfung „Seepferdchen“, b. erfüllten die Bedingungen des Jugendschwimmabzeichens „Bronze “, c. erwarben das Jugendschwimmabzeichen „Silber“ beziehungsweise d. verließen die Grundschule als Nichtschwimmer zum Ende des Schuljahrs 2016/2017? Bitte in totalen Zahlen sowie prozentual angeben. Siehe Drs. 21/10666 und 21/10942. 7. Wie wird die Schwimmleistung am Ende der Grundschulzeit durch wen überprüft? Siehe Drs. 21/10942. 8. Wie viele Schüler mit besonderem Förderbedarf erhielten im Schuljahr 2016/2017 eine Schwimmbegleitung? Siehe Drs. 21/4918 und 21/6796. 9. Wie viele Schüler erhielten im Schuljahr 2016/2017 zusätzlich Förderschwimmunterricht ? Siehe Drs. 21/10943.