BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12194 21. Wahlperiode 06.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Ehlebracht und Peter Lorkowski (AfD) vom 28.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Quo vadis Moorburg Seit Jahrzehnten fristet der Stadtteil Moorburg sein Schattendasein unter dem Joch des Hafenentwicklungsgesetztes. Während einerseits die Hansestadt beziehungsweise die ihr zuzurechnenden Wohnungs- oder Immobiliengesellschaften bereits eine ganze Reihe Grundstücke aufgekauft haben, sind die noch verbliebenen Privateigentümer im Umgang mit Ihrem Besitz erheblich beschränkt. Die ansonsten in Hamburg geltenden Gesetze zum Schutze des Wohnraumes scheinen hier allerdings nicht zu gelten. Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der SAGA wie folgt: 1. Wie viele Einwohner hat der Stadtteil Moorburg aktuell? Bitte auch die Altersstruktur angeben. Bevölkerung im Stadtteil Moorburg am 30. Juni 2017 Altersgruppen Anzahl 0 bis 17 Jahre 152 18 bis 24 Jahre 54 25 bis 29 Jahre 35 30 bis 49 Jahre 229 50 bis 64 Jahre 171 65 Jahre und älter 99 Gesamtsumme 740 Quelle: Melderegister Die Daten zum 31. Dezember 2017 liegen der zuständigen Behörde noch nicht vor. 2. Welche Infrastruktur ist aktuell in Moorburg noch vorhanden? In Moorburg gibt es ein Restaurant, einen Schützenhof, einige Hofläden, zwei Kindertagesstätten , ein Dorfgemeinschaftshaus „Elbdeich e.V“ und einige Gewerbe- und landwirtschaftliche Betriebe. Daneben existiert noch ein reges Vereins- und Dorfleben und eine Kirchengemeinde. Moorburg wird durch eine ÖPNV-Buslinie erschlossen. 3. Wie viele Wohngebäude und Wohneinheiten befinden sich am Moorburger Elbdeich, Moorburger Kirchdeich und Moorburger Burgweg? 4. Wann wurde das unter 3. näher bezeichnete Gebiet erstmals besiedelt und aus welcher Zeit stammt der heute vorhandene Gebäudebestand mehrheitlich? Drucksache 21/12194 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. In welchem Eigentum sind die vorhandenen Wohngebäude und Wohneinheiten (bitte angeben ob privat oder von welcher städtischen Gesellschaft) und wie viele dieser Gebäude und Wohneinheiten stehen derzeit leer? Die Besiedelung des Gebietes des heutigen Stadtteils Moorburg ist für das späte 13. Jahrhundert belegt. Die erste urkundliche Erwähnung des Dorfes Moorburg erfolgte 1462. Im nachgefragten Bereich befindet sich im Übrigen an circa sechs Straßenkilometern eine dünnbesiedelte, zum Teil straßenrandbegleitende Bebauung in noch landwirtschaftlich geprägter Siedlungsstruktur. Für eine Erfassung müssten circa 250 Grundstücksakten überprüft werden. Die Auswertung würde circa drei Wochen dauern und ist in der für eine Schriftliche Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . Im Stadtteil Moorburg gibt es insgesamt 224 Wohngebäude mit 322 Wohnungen. Anzahl an Wohnungen nach Baualter in Moorburg: Baualter Anzahl bis 1918 182 1919-1948 49 1949-1969 67 1970- 1987 17 1988 - 1994 3 1995 - 2011 4 bis 2011 322 Quelle: Zensus 2011 Im Eigentum beziehungsweise Erbbaurecht der SAGA befinden sich in der Straße Moorburger Elbdeich 87 Gebäude mit 134 Wohnungen, im Moorburger Burgweg neun Gebäude mit zwölf Wohnungen und im Moorburger Kirchdeich 27 Gebäude mit 39 Wohnungen. Im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg und in der Verwaltung der SAGA befinden sich im Moorburger Elbdeich drei Gebäude mit vier Wohnungen und im Moorburger Kirchdeich ein Gebäude mit drei Wohnungen. Im Übrigen liegen keine Erkenntnisse vor. Der Senat sieht außerdem in ständiger Praxis davon ab, konkrete Leerstände und Details zu Leerstandsobjekten zu benennen . 6. Wann ist das Hafenentwicklungsgesetz für dieses Gebiet in Kraft getreten ? Am 4. Februar 1982. 7. Welche Zielsetzung haben das Hafenentwicklungsgesetz beziehungsweise zwischenzeitlich aufgestellte Entwicklungskonzepte für die betreffenden Flächen in Moorburg? Das Hafenerweiterungsgebiet, zu dem die Flächen in Moorburg gehören, soll für Hafenzwecke genutzt werden. Die Hafenzwecke umfassen den Hafenverkehr, den hafengebundenen Handel und die Hafenindustrie, § 1 Absatz 3 und 4 Hafenentwicklungsgesetz (HafenEG). 8. Welche Auswirkungen hat das Hafenentwicklungsgesetz a) bei Grundstücksgeschäften, b) bei Wohnungsvermietungen, Keine. Gemäß § 13 HafenEG besteht ein Vorkaufsrecht. c) bei Bauanträgen zur Sanierung und zum Umbau von Altbestand beziehungsweise bei Neubauten? Maßnahmen zur Erhaltung bestehender Anlagen sind zulässig. Neubauten sind durch das Veränderungsverbot gemäß § 3 Absatz 1 HafenEG grundsätzlich unzulässig. Es Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12194 3 gibt Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 und 5 HafenEG insbesondere zugunsten landwirtschaftlicher und sozialer Nutzungen. Im Übrigen siehe Drs. 16/2285. 9. Inwiefern findet das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz in Moorburg Anwendung? Das Zweckentfremdungsrecht nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz findet im Hafenerweiterungsgebiet grundsätzlich keine Anwendung, da die Wohnnutzung lediglich im Rahmen von Bestandsschutz erlaubt ist. Eine Meldepflicht von Leerständen (als Fallgruppe der Zweckentfremdung) besteht somit nicht. 10. Welches Konzept verfolgen die Freie und Hansestadt Hamburg und ihre städtischen Wohnungs- beziehungsweise Immobiliengesellschaften im weiteren Umgang mit der ihnen zuzurechnenden Bausubstanz? Die SAGA befindet sich derzeit in einer umfassenden Bestandsanalyse ihrer gesamten Objekte in Moorburg, die auch den baulichen Zustand der Häuser umfasst.