BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12195 21. Wahlperiode 27.03.18 Große Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann, Norbert Hackbusch, Stephan Jersch, Martin Dolzer, Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik, Dr. Carola Ensslen, Cansu Özdemir, Christiane Schneider, und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 28.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Auswirkungen der Schließung des Fern- und Regionalbahnhofs Altona auf Altona und Ottensen sowie auf den Diebsteich Die Schließung und Verlagerung des Fern- und Regionalbahnhofs Altona hat erhebliche Auswirkungen auf das stadtstrukturelle Gefüge, das Gewerbe, das Dienstleistungsangebot und den Handel in dem Stadtteil, da ein gut funktionierender Verkehrsknotenpunkt zwischen Bus, S-, Fern- und Regionalbahn mutwillig zerrissen wird. Die Initiative „Prellbock Altona – Unser Bahnhof bleibt, wo er ist“ stellte auf einer öffentlichen Veranstaltung im Januar 2018 eine eigene Auswertung vor. Demnach befinden sich im Umkreis von circa 1 Kilometer um den Bahnhof Altona gut 2.600 Betriebe. 78 Bildungseinrichtungen, 97 Kultureinrichtungen, 28 Kitas sowie 86 soziale Betreuungseinrichtungen sowie 155 Ärzte/-innen, Zahnärzte/-innen und Heilpraktiker/-innen hat die Initiative unter anderem gezählt (vergleiche http://prellbock-altona.de/wp-content/uploads/2018/02/ Prellbock_Gewerbestruktur-ottensen-aktuell-01_2018.pdf). Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Deutschen Bahn AG (DB AG), der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) und der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen wie folgt: 1. Wie viele Handels-, Dienstleistungs-, Handwerksbetriebe, Betreuungseinrichtungen , Gesundheitsdienstleister und so weiter gibt es in 1 km Entfernung rings um den jetzigen Altonaer Bahnhof a) insgesamt, b) nach Branchen gegliedert i. insbesondere aus dem Sektor der Kreativwirtschaft, ii. insbesondere im Bereich von sozialen, religiösen und Betreuungseinrichtungen ? 2. Wie viele Arbeitsplätze gibt es insgesamt und aufgegliedert nach 1. b)? Den zuständigen Behörden liegen keine statistisch einheitlich aufbereiteten „vergleichbaren “ Daten im Sinne der Fragestellung vor. 3. Welche neueren Fahrgastzahlen liegen für den bestehenden Bahnhof Altona vor? Bitte aufgliedern nach Drucksache 21/12195 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a) Reisende des Fernverkehrs, b) Reisende in Regionalzügen, c) S-Bahn-Nutzer/-innen, Am bestehenden Bahnhof Altona wurden gemäß Angaben der DB AG im Jahr 2016 im Schienenverkehr insgesamt circa 130.000 Reisende täglich gezählt, davon nutzten circa 117.000 Reisende die S-Bahn. Eine getrennte Erhebung von Reisenden des Fern- und des Regionalverkehrs liegt der zuständigen Behörde nicht vor. d) Nutzer/-innen des Busbahnhofs Für die Busanlage am Bahnhof Altona ergibt die Auswertung eines durchschnittlichen Werktags (Montag bis Freitag) folgende Zahlen (Daten des HVV, Erhebungszeitraum von 2012 bis 2017): Insgesamt: circa 57.200 täglich, davon Einsteigerinnen und Einsteiger: circa 13.100, Aussteigerinnen und Aussteiger: circa 12.200, Umsteigerinnen und Umsteiger: circa 31.900 (zwischen allen vorhandenen Bus- und Bahnlinien). und jeweils unterteilt nach Ein- und Aussteigern/-innen, Umsteigern/ -innen zur S-Bahn, Fern- und Regionalbahn. Falls keine aktuellen Zahlen vorliegen, bitte die zuletzt erfassten darstellen (mit Zeitpunkt der Erfassung). Die vorliegenden Zahlen lassen sich nicht im Sinne der Fragestellung auswerten. Die von der DB AG genannten Zahlen für die Antworten zu a) bis c) aus dem Jahr 2016 bilden jeweils die Summe aus Ein- und Aussteigerinnen und -Aussteigern der einzelnen Verkehrsarten. Umsteiger und deren Wege sind nicht gesondert erfasst, sondern werden als Aus- und dann wieder Einsteiger gezählt. Aufgrund dieser von den HVV- Daten abweichenden Systematik kann eine Unterteilung entsprechend der Fragestellung nicht vorgenommen werden. Zum Fernverkehr liegen dem HVV keine eigenen Daten vor, sodass für die Beantwortung dieser Frage im Wesentlichen auf die DB-Angaben zurückgegriffen wird. 4. Der jetzige Fern- und Regionalbahnhof Altona ist ideal für mobilitätseingeschränkte Passagiere, weil nur ein kurzer (50 – 70 Meter) ebenerdiger Weg vom Straßenniveau (Bus- und Taxenstand) zu den Bahnsteigen zurückzulegen ist. Am geplanten Bahnhof Diebsteich sind die Bahnsteige nur über Fahrtreppen und Aufzüge (mit der üblichen bekannten Störanfälligkeit ) zu erreichen. a) Wie verträgt sich das mit der Inklusionspolitik der Freien und Hansestadt Hamburg? In den Planungen für den zukünftigen Bahnhof „Hamburg-Altona (neu)“ werden die rechtlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit beachtet. Die Einbeziehung der Senatskoordinatorin für behinderte Menschen und der Menschen mit Behinderung wurde frühzeitig vorgenommen. b) Welche Stellungnahme zu dem Bahnhofsprojekt hat die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen zu diesem Projekt abgegeben und wo ist sie veröffentlicht? Die Senatskoordinatorin hat sich im Rahmen der „Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange und Erwiderung der Vorhabensträgerin“ vom 16.09.2016 (Planfeststellungsverfahren Verlegung Bahnhof Altona) im Wesentlichen mit den Planungen einverstanden erklärt, da die hierfür relevanten Bestimmungen zur Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Darüber hinaus forderte die Senatskoordinatorin in gleicher Stellungnahme, auch die gehörlosen und hörgeschädigten Menschen mit in die Planungen einzubeziehen, zum Beispiel durch Auskünfte über Displays und den Einbau von induktiven Höranlagen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12195 3 c) Wie beurteilt die Senatskoordinatorin den jetzigen Fern- und Regionalbahnhof Altona? Auch der jetzige Fernbahnhof Altona entspricht den Anforderungen an die Barrierefreiheit . 5. Die DB AG behauptet in ihren Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren , dass täglich im Durchschnitt nur 5.110 Reisenden das geplante Bahnhofsgebäude am Diebsteich verlassen werden, dafür seien die bestehenden Zuwegungen zum Bahnhof ausreichend. („Das bestehende Straßennetz in dem Umfeld des Bahnhofs Hamburg-Altona (neu) reicht aus, um sowohl das gegenwärtig bestehende als auch das durch die Umsetzung des Vorhabens zusätzliche zu erwartenden Verkehrsaufkommen aufzunehmen.“ PFB Seite 91.) a) Teilt der Senat diese Meinung? Falls ja, worauf basieren diese Zahlen? Die Zahl von 5.110 Reisenden ergibt sich aus einer Personenstromanalyse, die die DB Station & Service AG zur Vorbereitung auf das Planfeststellungsverfahren für die Verlegung des Bahnhofs Hamburg-Altona vor dem Eisenbahn-Bundesamt eingeholt hatte. Die zuständige Behörde teilt die Auffassung der DB AG, dass der neue Fernbahnhof Altona am Standort Diebsteich vor allem der direkten Verknüpfung des regionalen Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und des städtischen Schnellbahnverkehrs (S-Bahn) mit dem Fernverkehr auf der Schiene dient. Reisende aus dem schleswigholsteinischen Umland sollen bereits mit dem Regionalverkehr anreisen und am neuen Bahnhof Altona mit kurzen Wegen innerhalb des Bahnhofs in den Fernverkehr umsteigen. Insofern ist es nachvollziehbar, dass nur ein relativ geringer Anteil der Reisenden das Bahnhofsgebäude verlässt. b) Sind bei diesen Zahlen Nutzer/-innen der geplanten zwei Hochhaustürme berücksichtigt worden? Falls nein, weshalb nicht? Nein. Die DB Station & Service AG hatte die Personenstromanalyse eingeholt, bevor die Planungen für die beiden Hochhäuser am Bahnhof Hamburg-Altona (neu) aufgenommen wurden. Die Planung einer Mantelbebauung mit zwei Hochhaustürmen ist nicht Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens der DB AG, sondern eine städtische Entwicklung. Die Anforderungen an die Erschließung der zwei Hochhaustürme werden im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens Altona-Nord 27/Bahrenfeld 72 betrachtet. 6. Der Planfeststellungsbeschluss verweist auf eine Verkehrsuntersuchung Neue Mitte Altona der SBI Beratenden Ingenieure für Bau – Verkehr – Vermessung GmbH aus dem Dezember 2010 (Seite 95 PFB) beziehungsweise Dezember 2012 (Seite 97 PFB). a) In welchem Zeitraum fand die Verkehrsuntersuchung beziehungsweise fanden die Verkehrsuntersuchungen statt? Die Verkehrsuntersuchung „Neue Mitte Altona“ (2010) wurde im Zeitraum von Dezember 2009 bis Dezember 2010 erstellt. b) Welche Verkehrszahlen haben Eingang in die Untersuchung/en gefunden? Für die überwiegende Zahl der Knotenpunkte lagen Ergebnisse von Verkehrszählungen mit unterschiedlicher Aktualität (zwischen den Jahren 1998 und 2010) bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) vor. Zur Vervollständigung der Datengrundlage wurden gegebenenfalls zusätzliche Verkehrserhebungen an Knotenpunkten /Querschnitten durch die SBI Beratende Ingenieure für Bau – Verkehr – Vermessung GmbH durchgeführt. Drucksache 21/12195 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 c) Wo ist beziehungsweise wo sind die Untersuchungen veröffentlicht? Falls es keine Veröffentlichung gibt, weshalb nicht? Die Verkehrsuntersuchung „Neue Mitte Altona“ (2010) der SBI Beratende Ingenieure für Bau – Verkehr – Vermessung GmbH ist auf der Themenseite zur „Neuen Mitte Altona“ veröffentlicht unter: http://www.hamburg.de/gutachten-rechtliche-grundlagen/. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. e). d) Wie hat sich die Zahl der Einwohner/-innen Altonas seit Erstellung der Studie verändert? Nach Auskunft des Statistischen Amts für Hamburg und Schleswig-Holstein betrug die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner im Bezirk Altona im Jahr der Veröffentlichung der Verkehrsuntersuchung „Neue Mitte Altona“ (2010) zum 31.12.2010 (Stichtag) 251.563 Einwohnerinnen und Einwohner. Zum 31.12.2016 weist das Statistische Amt 270.263 Einwohnerinnen und Einwohner aus. Daraus ergibt sich ein Bevölkerungswachstum von 18.700 Einwohnerinnen und Einwohner über den Zeitraum der Jahre 2010 bis 2016 im Bezirk Altona (Quelle: http://region.statistik-nord.de/detail_timeline/ 11/1108/1/2/1716/). e) Ist der Senat der Ansicht, dass die Ergebnisse der Studie die heutige Verkehrssituation noch realistisch abbilden? Falls ja, weshalb? Falls nein, ist eine aktualisierte Verkehrsuntersuchung geplant oder beauftragt? Aufgrund der umfassenden städtebaulichen Entwicklung in der östlichen Hälfte des Bezirks Altona seit Veröffentlichung der Verkehrsuntersuchung „Neue Mitte Altona“ (2010) hat die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) im Mai des Jahres 2017 den Auftrag erteilt, die bisherigen Verkehrsuntersuchungen zusammenzufassen und zu aktualisieren. Mit der Verkehrsuntersuchung „Östliches Altona“ soll eine aktuelle Planungsgrundlage für die verkehrliche Bewertung sämtlicher Entwicklungen im Untersuchungsgebiet geschaffen werden. Mit den Ergebnissen wird im 3. Quartal des Jahres 2018 gerechnet. 7. Die geplanten Hochhäuser am Diebsteich werden erhebliche Verschattungen für die umliegende Wohnbebauung Isebekstraße und Schleswiger Straße sowie die Kleingärten westlich des Bahnhofs Diebsteich haben. Wurde die Verschattungsproblematik untersucht, bevor die Hochhaustürme ausgeschrieben wurden? Falls nein, ist eine solche Untersuchung geplant oder beauftragt? Falls ja, zu welchem Ergebnis kam diese Untersuchung? Aufgrund der Entfernungen und der Himmelsrichtung wird keine erhebliche Verschattung durch die geplanten Häuser für die umliegende Wohnbebauung in der Isebekstraße und der Schleswiger Straße sowie die Kleingärten westlich des Diebsteich Bahnhofs erwartet. Daher wurde kein Verschattungsgutachten beauftragt. 8. Wird es für die Kleingärten westlich des Diebsteichs eine unbefristete Bestandgarantie geben? Falls nein, weshalb nicht? Die Kleingärten westlich des Diebsteichs sind durch den Baustufenplan Bahrenfeld planungsrechtlich gesichert. 9. Nach unbestätigten Presseberichten hat die Freie und Hansestadt Hamburg das Gewerbegelände der Firma Thyssen Schulte an der Großen Bahnstraße aufgekauft. a) Trifft dies zu? Falls ja, zu welchem Preis erfolgt der Aufkauf und was bezweckt die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Gelände? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12195 5 b) Wo und zu welchen Konditionen wurden der Firma gegebenenfalls Ersatzgrundstücke angeboten? Ja. Die Planungen und Überlegungen zur konkreten Nutzung sind noch nicht abgeschlossen . Im Übrigen sieht die zuständige Behörde zur Wahrung ihrer Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ihrer Vertragspartnerinnen und Vertragspartner grundsätzlich in ständiger Praxis davon ab, Kaufpreise von Grundstücken sowie Einzelheiten von Kaufverträgen zu veröffentlichen. 10. Die Handelskammer hat im Februar 2017 eine umfassende Studie zur Gestaltung des „Bahnhofsquartier Hamburg Altona“, welches das Areal zwischen Kieler Straße und Schnackenburgallee im Osten und Westen und Holstenkamp und Stresemannstraße im Norden und Süden umfasst, vorgelegt. a) Welche der Vorschläge decken sich mit Planungen beziehungsweise Überlegungen des Senats? b) Was soll davon wie umgesetzt werden? c) Welche Vorschläge der Handelskammer werden vom Senat nicht weiterverfolgt? Siehe Drs. 21/8808. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 11. Die DB AG plant mit der Bahnhofsschließung die Wegrationalisierung von 50 Arbeitsplätzen. Die DB AG ist ein Unternehmen zu 100 Prozent im Besitz des Bundes. Warum unterstützt die Freie und Hansestadt Hamburg die Vernichtung von Arbeitsplätzen in einem Unternehmen in öffentlichem Besitz? Die DB AG plant nicht, den Bahnhof Hamburg-Altona zu schließen. Die DB AG plant auch nicht wegen der Verlegung des Bahnhofs Hamburg-Altona 50 Arbeitsplätze zu streichen. Der Konzern der DB AG beschäftigt in der FHH 8.427 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie 521 Auszubildende (Stand 31. März 2017). Die konzernangehörigen Unternehmen überprüfen laufend ihre Geschäftstätigkeiten und ihre Betriebsabläufe. Dabei werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelmäßig mit neuen Aufgaben betraut oder auf andere Arbeitsplätze versetzt. Die konzernangehörigen Unternehmen planen gegenwärtig keine betriebsbedingten Kündigungen in der FHH. Vielmehr beabsichtigt der Konzern der DB AG, in dem laufenden Jahr bundesweit rund 19.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie rund 4.000 Auszubildende einzustellen. 12. Ist dem Senat bekannt, dass das Eisenbahnbundesamt im Planfeststellungsbeschluss zu dem Ergebnis kommt, dass für das Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich sei? Falls ja, teilt der Senat diese Einschätzung und weshalb? Falls nein, wird der Senat eine Umweltverträglichkeitsprüfung einfordern ? Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes ist Gegenstand gerichtlicher Überprüfung. Im Übrigen: entfällt. 13. Wieso wurden die von der Freien und Hansestadt Hamburg vorzunehmenden Abrissarbeiten für die alten Bahnanlagen nicht in die entsprechenden Umweltuntersuchungen/landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen des Bahnhofsprojektes einbezogen? Die Abrissarbeiten sind nicht Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens des Eisenbahnbundesamtes . Sie sind Aufgabe der FHH und werden zu gegebener Zeit in einem gesonderten Verfahren behandelt. 14. Wird die Freie und Hansestadt Hamburg für die Abriss und Dekontaminierungsmaßnahmen eigene Umweltuntersuchungen – wenn ja, in welchem Umfang – vornehmen und entsprechend beauftragen? Drucksache 21/12195 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Die Planungen und Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 15. Welche Form der Öffentlichkeitsbeteiligung wird es für die Abrissarbeiten et cetera geben? Die Öffentlichkeit wird im Rahmen des Projekts im üblichen Umfang informiert. Es soll zu gegebener Zeit ein Beschwerdemanagement eingerichtet und eine Ansprechpartnerin beziehungsweise ein Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung gestellt werden.