BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12197 21. Wahlperiode 09.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 01.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Drogenkonsum und Straßenverkehr (IV) Neben dem Konsum von Alkohol stellt auch der Missbrauch von Drogen durch Fahrzeugführer eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr dar. Zuletzt berichtete der Senat auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 10. November 2017 (Drs. 21/10956) über vorläufige Zahlen für das anteilige Jahr 2017. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche der in der Anlage zu § 24 a StVG aufgeführten berauschenden Mittel sind im gesamten Jahr 2017 endgültig sowie bis zum Stichtag 28. Februar 2018 im Rahmen von Verkehrskontrollen und weiteren Maßnahmen am häufigsten im Blut der Fahrzeugführer/-innen nachgewiesen worden? Die zuständige Behörde wertet Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 24 a Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in ihrer Gesamtheit und nicht unter dem Kriterium „Verkehrskontrolle“ aus. Für das Jahr 2017 sind noch nicht alle toxikologischen Gutachten bei der Polizei eingegangen; für 2018 liegt aufgrund der Dauer der Untersuchungsverfahren erst eine geringe Anzahl von Gutachten vor. Nach vorläufigem Stand der Auswertungen der Polizei wurden in den erfragten Zeiträumen im Zuge von Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 24 a Absatz 2 StVG folgende Stoffe im Blut von Kraftfahrzeugführern festgestellt: Berauschende Mittel 2017 01.01. – 28.02.2018 Cannabis 434 33 Cocain 105 11 Heroin/Morphin 8 0 Amphetamine 36 2 Designer- Amphetamine 3 0 Wegen Mehrfachkonsums sind in einzelnen Blutproben zwei oder mehrere Stoffe festgestellt worden, sodass die Anzahl der festgestellten berauschenden Mittel nicht der Anzahl der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren entspricht. 2. Wie haben sich die Zahlen im Vergleich zum Jahr 2016 prozentual verändert ? Berauschende Mittel 2016 2017 Veränderung in Prozent Cannabis 467 434 -7,1% Cocain 95 105 10,5% Drucksache 21/12197 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Berauschende Mittel 2016 2017 Veränderung in Prozent Heroin/Morphin 16 8 -50% Amphetamine 31 36 16,1% Designer- Amphetamine 7 3 -57,1% 3. Ist in diesem Zusammenhang ein Trend zum Konsum von bestimmten Drogen bei Fahrzeugführern/-innen auszumachen und wenn ja, welche Tendenzen sind erkennbar? Nein. 4. Welche Altersgruppen sind im Jahr 2017 sowie bis zum Stichtag 28. Februar 2018 a. nach § 24 a Absatz 1 StVG, Die erfragten Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. 2017 18 bis 24 Jahre 25 bis 40 Jahre 41 bis 64 Jahre 65 Jahre und älter männlich 6 16 4 0 weiblich 1 2 1 0 Summe 7 18 5 0 01.01. – 28.02.2018 18 bis 24 Jahre 25 bis 40 Jahre 41 bis 64 Jahre 65 Jahre und älter männlich 0 3 2 0 weiblich 0 0 0 0 Summe 0 3 2 0 Im Übrigen siehe Drs. 21/7374. b. nach § 24 a Absatz 2 StVG auffällig geworden? Bitte nach Geschlechtern aufgliedern. Nachstehender Tabelle ist die Anzahl der bisher vorliegenden positiven toxikologischen Gutachten für den erfragten Zeitraum zu entnehmen; die Zahlen sind vorläufig. Eine Differenzierung der Positivfälle nach Alter und Geschlecht ergibt das folgende Bild: 2017 15 bis 17 Jahre 18 bis 24 Jahre 25 bis 40 Jahre 41 bis 64 Jahre 65 Jahre und älter männlich 2 147 277 47 1 weiblich 0 6 9 8 0 Summe 2 153 286 55 1 01.01. – 28.02.2018 15 bis 17 Jahre 18 bis 24 Jahre 25 bis 40 Jahre 41 bis 64 Jahre 65 Jahre und älter männlich 0 9 23 4 0 weiblich 0 0 1 0 0 Summe 0 9 24 4 0 5. Welche Geldbußen wurden diebsbezüglich durchschnittlich und innerhalb welcher Spanne im Jahr 2017 sowie bis zum Stichtag 28. Februar 2018 verhängt? 6. In wie vielen Fällen wurden 2017 sowie bis zum Stichtag 28. Februar 2018 zusätzlich Fahrverbote verhängt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12197 3 Die Bußgeldregelsätze und Fahrverbote bei Verstößen von Kraftfahrzeugführern unter der Wirkung von Alkohol und berauschenden Mitteln nach § 24 a StVG sind in der bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geregelt. Die Höhe der Geldbußen, Fahrverbote sowie Fallzahlen ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen . Die nachfolgenden Daten beziehen sich auf Fälle, bei denen eine Blutprobenentnahme angeordnet oder eine Atem-Alkoholanalyse durchgeführt wurde. Tatbestand Regelbuße Euro Fahrverbot Monate Anzahl Fälle 2017 Anzahl Fälle 2018* Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt – § 24a Abs. 1 StVG 500 1 395 69 Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt – § 24a Abs. 1 StVG – bei Eintrag von bereits einer Entscheidung nach § 24 a StVG im FAER 1.000 3 9 0 Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt – § 24a Abs. 1 StVG – bei Eintrag von mehreren Entscheidungen nach § 24 a StVG im FAER 1.500 3 0 0 * Zeitraum 01.01. – 28.02.2018 Hier ist die Anzahl der eingeleiteten Verfahren wegen des Verdachts auf Einnahme berauschender Mittel dargestellt. Verfahren mit negativem toxikologischem Gutachten werden eingestellt. Tatbestand Regelbuße Euro Fahrverbot Monate Anzahl Fälle 2017 Anzahl Fälle 2018* Kraftfahrzeug unter Wirkung eines berauschenden Mittels geführt – § 24 a Abs. 2 StVG 500 1 623 96 Kraftfahrzeug unter Wirkung eines berauschenden Mittels geführt – § 24 a Abs. 2 StVG – bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24 a StVG im FAER 1.000 3 3 1 Kraftfahrzeug unter Wirkung eines berauschenden Mittels geführt – § 24 a Abs. 2 StVG – bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24 a StVG im FAER 1.500 3 2 0 * Zeitraum 01.01. – 28.02.2018 7. Welche neuen Maßnahmen sind kurz-, mittel- und langfristig geplant, um die Anzahl der begangenen Ordnungswidrigkeiten nach § 24 a StVG zu verringern und die Sicherheit im Straßenverkehr weiter zu erhöhen? Siehe Drs. 21/10956; darüber hinaus hat die Polizei im Februar 2018 weitere 38 Polizeibeamtinnen und -beamte nach bestandener Prüfung für das Programm SFT (Standardisierter Fahrtüchtigkeitstest) zertifiziert.