BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12198 21. Wahlperiode 09.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 01.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Politologen an Hamburgs UHH ohne rechtswissenschaftliche Expertise! Der Senat bestätigt mit Drs. 21/12059 auf Nachfrage der CDU-Fraktion, dass angehende B.A.-Politikwissenschaftler an der Universität Hamburg keine verpflichtenden Grundlagen im rechtswissenschaftlichen Bereich vermittelt bekommen. Besonders deutlich wird dieses Defizit im Vergleich mit dem äquivalenten Studiengang der Helmut-Schmidt-Universität (HSU), deren rechtwissenschaftliche Angebote neben der „Einführung in das Völkerrecht“ auch eine Pflichtveranstaltung der „Grundzüge des Verfassungsrechts“ umfassen. Wie die Studenten ohne rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse in die politische Berufswelt entlassen werden können, ist diskussionswürdig. Lediglich im Freien Wahlbereich soll es möglich sei, auf Angebote der Fakultät für Rechtswissenschaft zurückzugreifen. Rücksprachen mit Studenten des entsprechenden Studiengangs machen jedoch deutlich, dass dies kaum genutzt wird. Die Gründe sind simpel: Über das Studentenportal STiNE können sie offenbar nicht auf die Angebote der Fakultät für Rechtswissenschaften zugreifen. Sollte es doch über Umwege gelingen, diese Angebote zu nutzen, bestünde weiterhin das Problem, dass diese Veranstaltungen speziell für angehende Juristen ausgelegt sind, was dazu führt, dass es vielen Politikwissenschaftlern schwerfällt, den Vorlesungen zu folgen. Auch lassen sich fakultätsfremde Veranstaltungen nur schwer in den übrigen Stundenplan integrieren. Dass diese Probleme schwer überwindbare Hürden darstellen, belegt die Zahl derer, die Veranstaltungen rechtwissenschaftlicher Art belegen. Diese Zahl ging im Wintersemester 2016/2017 gegen null. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen unter anderem auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt: 1. Warum werden im B.A.-Studiengang Politikwissenschaft an der UHH keine rechtwissenschaftlichen Grundlagen vermittelt und warum hält die UHH das aufgrund des späteren Betätigungsfeldes der Politikwissenschaftler auch nicht für notwendig? Der Bachelorstudiengang Politikwissenschaft an der UHH ist nach fachwissenschaftlichen Standards konzipiert, er legt seinen Schwerpunkt nicht auf rechtswissenschaftliche Fragen. Der Studiengang hat sich seit seiner Einführung zum Wintersemester 2005/2006 erfolgreich in der Hochschullandschaft etabliert und führt zu einem ersten berufsbefähigenden Abschluss im Fach Politikwissenschaft. Um diesem Anspruch Drucksache 21/12198 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gerecht zu werden, behandelt der Bachelorstudiengang Politikwissenschaft das gesamte Spektrum politikwissenschaftlicher Fragestellungen. 2. Welche Angebote sind den Studierenden der Politikwissenschaft an der UHH im Freien Wahlbereich im rechtwissenschaftlichen Bereich zugänglich ? Beziehungsweise warum ist der Zugang zum Lehrangebot der Rechtsfakultät für Politikwissenschaftler an der UHH nicht freigeschaltet? Eine Anmeldung zum freien Wahlbereich ist über STiNE jeweils zu Beginn eines Wintersemesters möglich. Zu den Veranstaltungen, die im Wahlbereich belegt werden können vergleiche Amtliche Bekanntmachung der Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach und den Wahlbereich Rechtswissenschaft vom 28. Mai 2014, hier Seite 7 (https://www.jura.uni-hamburg.de/media/studium/nebenfachwahlbereich /neuf-fbs-nebenfach-freier-fahlbereich-rechtswiss-20140528.pdf). 3. Sind Umstrukturierungen des genannten Studiengangs geplant? Wenn ja, welche und zu wann? Wenn nein, warum nicht? Eine Umstrukturierung ist nicht beabsichtigt, da es aus fachwissenschaftlicher Sicht keinen Grund hierfür gibt. 4. Wann ist die Akkreditierung des Studiengangs geplant? Derzeit ist der B.A. Politikwissenschaft mit den anderen Studiengängen der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften im Sommersemester 2021 beziehungsweise Wintersemester 2021/2022 in der Planung für die interne/externe Evaluation vorgesehen , sodass nach derzeitigem Planungsstand von einer Akkreditierung des B.A. Studiengangs zu Beginn des Sommersemesters 2022 ausgegangen werden kann. 5. Wie bewertet es der Senat, dass so unterschiedliche Grundlagen, die in den politikwissenschaftlichen Studiengängen an UHH und HSU vermittelt werden, zu ein und demselben Abschluss führen? Es ist bundesweit und international üblich, dass Studiengänge in einem bestimmten Fachgebiet auch bei gleich- oder ähnlich lautenden Studienabschlüssen zwar zu gleichwertigen, aber fachlich nicht deckungsgleichen Qualifikationen führen. Es entspricht den hochschulpolitischen Zielsetzungen und ist auch im Interesse der individuellen Profilbildung der Studierenden begrüßenswert, dass es in Hamburg politikwissenschaftliche Studiengänge gibt, die mit unterschiedlichen Profilen zu gleichwertigen Hochschulabschlüssen führen. Sie ermöglichen den Studieninteressierten eine Auswahl entsprechend ihrer Neigungen und Qualifikationsabsichten. 6. Was spricht aus Sicht des Senats dagegen, ein breiteres Veranstaltungsangebot im B.A.-Studiengang Politikwissenschaft an der UHH anzubieten? Lehre und Forschung sind frei. Das bezieht sich auch auf die Gestaltung der Curricula . 7. Gab es bereits Überlegungen an der Universität Hamburg bezüglich einer inhaltlichen Umstrukturierung des Studiengangs Politikwissenschaft ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die politikwissenschaftlichen Studiengänge an der Universität Hamburg wurden seit der Umstellung auf das gestufte Bachelor- und Masterstudiensystem zum Wintersemester 2005/2006 mehrfach überarbeitet: zum Wintersemester 2008/2009, zum Wintersemester 2010/2011 sowie zum Wintersemester 2013/2014.