BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12220 21. Wahlperiode 09.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 01.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Phase 3 der Integration von Geflüchteten kommt in den Regelklassen an – Sind die Ausbildung der Lehrer und die zur Verfügung stehenden Ressourcen an der Regelschule angemessen? Aufgrund des großen Zustroms an Geflüchteten im Jahr 2015 und folgend wurden Vorbereitungen für eine Regelbeschulung schulpflichtiger Flüchtlinge getroffen. Die Vorbereitung erfolgt in IV-Klassen und ist für eine Dauer von einem Jahr angedacht. In begründeten Ausnahmefällen kann die Verweildauer in einer IVK jedoch ohne Anrechnung auf die Klassenfrequenz der Vorbereitungsklasse befristet über ein Jahr hinaus erfolgen. Die Phase 3 der Integration von Geflüchteten – der Übergang in das Regelsystem – erfolgt vermehrt in Grund- und Stadtteilschulen. Die entsprechende Ausstattung dieser Schulen gilt es weiter zu hinterfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Gibt es abhängig vom jeweiligen KESS-Faktor der einzelnen Schulen unterschiedliche Ressourcenzuweisungen in WAZ? Wenn ja, worin liegen die Unterschiede? Wenn nein, warum nicht? Die Zuweisung für die Anschlussförderung in der 3. Phase erfolgt nicht in Abhängigkeit vom Sozialindex der jeweiligen Schule, da es sich um eine einzelschülerbezogene Bedarfsposition handelt. Sie steht allen Schülerinnen und Schülern im Anschlussjahr nach dem Besuch einer Internationalen Vorbereitungsklasse (IVK) zu. 2. Wie viele WAZ entsprechen einer Lehrerstunde (45 Minuten)? Bitte gegebenenfalls nach Schulform und weiterer Bestimmungen angeben. Eine Wochenarbeitszeitstunde (WAZ) entspricht 60 Minuten wöchentlicher Lehrerarbeitszeit . Die Zuweisungshöhe in WAZ für eine Unterrichtsstunde basiert auf der durchschnittlichen Faktorisierung gemäß Lehrerarbeitszeitverordnung. Siehe Bedarfsgrundlagen im Lehrerstellenplan, Anhang 2 zu Anlage 1 des Haushaltsplans 2019/ 2020, Einzelplan 3.1. 3. Wie viele Stunden umfasst die Fortbildung für Lehrer mit dem Inhalt Deutsch als Zweitsprache (DaZ) am LI? Die Qualifizierung „Deutsch als Zweitsprache“ am LI umfasst 30 Seminarstunden (à 60 Minuten). Die Teilnehmenden (TN) absolvieren acht verpflichtende dreistündige Basisseminare und zwei frei wählbare dreistündige Vertiefungsseminare aus dem regulären Fortbildungsangebot des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) der Arbeitsbereiche „Deutsch als Zweitsprache“ oder „Sprachförderung“. Die TN können optional ein Zertifikat „Deutsch als Zweitsprache“ des LI erhalten. Drucksache 21/12220 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dazu muss zusätzlich eine schriftliche Abschlussarbeit inklusive Nachweis über die 30 absolvierten Seminarstunden eingereicht werden. Nach deren Begutachtung folgt ein persönliches Abschlussgespräch. Für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) besteht außerdem die Möglichkeit, eine DaZ-Qualifizierung vollständig innerhalb der Ausbildung zu absolvieren. Diese entspricht ebenfalls dem Umfang von 30 Seminarstunden und ersetzt mit einer verbindlichen Abschlussarbeit die herkömmliche Examensarbeit (siehe hierzu Drs. 21/11025). 4. Wie viele Fortbildungen mit jeweils wie vielen Plätzen hat das LI in den Jahren 2015 – 2017 für die Fortbildung DaZ angeboten (bitte pro Jahr angeben)? a. Waren die einzelnen Fortbildungen jeweils ausgelastet? Wenn nein, in wie vielen Fällen blieben wie viele Plätze unbesetzt (bitte pro Jahr angeben)? b. Wie viele Lehrer haben insgesamt daran teilgenommen? c. Wie viele Lehrer haben die Fortbildung erfolgreich absolviert (bitte pro Jahr angeben)? Im Rahmen der Qualifizierung „Deutsch als Zweitsprache“ wurden in den Jahren 2015 bis 2017 insgesamt 87 Basisseminare und 219 vertiefende Fortbildungen angeboten. Die Plätze richten sich nach den Raumgrößen, bei höherer Nachfrage kann das LI flexibel reagieren und mit größeren Seminaren auch mehr Plätze zur Verfügung stellen . Pro Seminar standen in der Regel 25 bis 40 Plätze zur Verfügung. Ausgewählte Veranstaltungen fanden in einer Aula des LI statt, sodass in Einzelfällen deutlich mehr Plätze angeboten werden konnten. In der Regel sind die Seminare ausgelastet, allen anfragenden Lehrkräften konnte nach individueller Terminabsprache ein Platz zur Verfügung gestellt werden. Die Teilnehmendenzahlen für 2017 sind noch vorläufig. 2015: zehn Basisseminare (377 TN) 2016: 41 Basisseminare (2.610 TN) 2017: 36 Basisseminare (voraussichtlich 1.568 TN) Vertiefende Angebote Deutsch als Zweitsprache: 2015: 55 DaZ-Seminare (1.292 TN) 2016: 66 DaZ-Seminare (1.511 TN) 2017: 98 DaZ-Seminare (voraussichtlich 1.584 TN) Insgesamt gab es 4.555 Teilnehmende an den Basisseminaren und 4.387 Teilnehmende an den vertiefenden Fortbildungen. Die Qualifizierung „Deutsch als Zweitsprache“ kann im LI sowohl ohne als auch mit Zertifikat erfolgreich absolviert werden. Alle Teilnehmenden sind nach dem Absolvieren der Basisseminare und der vertiefenden Fortbildungen befähigt, „Deutsch als Zweitsprache“ zu unterrichten. 5. Wie ist die Vergleichbarkeit zu einer Studieneinheit für DaZ zu bewerten (bitte in LAPs angeben)? Die 30-stündige DaZ-Qualifizierung des LI ist vom Umfang vergleichbar mit dem 28 Semesterwochenstunden umfassenden DaZ-Seminar eines Masterstudiengangs an der Universität Hamburg. Durch regelmäßige Teilnahme sowie Vor- und Nachbereitung der einzelnen Sitzungen können zwei Leistungspunkte (LP) und durch Einreichen einer schriftlichen Hausarbeit zwei weitere Leistungspunkte (LP) erworben werden. Dies entspricht den Bedingungen für eine erfolgreiche Teilnahme an der LI-DaZ- Qualifizierung (verbindliche Teilnahme an zehn dreistündigen Seminaren und optional eine schriftliche Abschlussarbeit). 6. Wie viele Personen am LI sind für die Erstellung von Unterrichtsmaterialien zur Unterstützung des integrativen Unterrichts für Schüler aus IVK- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12220 3 Übergängen vorhanden? Deckt die Personalressource die Anfragen der Schulen ab? Zurzeit arbeiten in den Fachreferaten des LI 20 Personen mit einem Stellenanteil in Höhe von 6,9 Vollkräften (VK) (es handelt sich in der Regel um Lehrkräfte, die in Teilzeit an das LI als Fortbildner abgeordnet wurden), die im Rahmen ihrer Regelaufgaben als Fortbildner auch mit der Sichtung, Prüfung und Erstellung von Unterrichtsmaterialien für den Fachunterricht in der 2. und 3. Phase befasst sind. Die eingesetzte Personalressource deckt die Nachfrage aus den Schulen ab. 7. Wie viele Klassen in Hamburg gelten aufgrund eines IVK-Übergangs gemäß der vorgegebenen Klassenstärke als „überfrequent“ (bitte Angaben je nach KESS 1/2 und 3. – 6.)? 8. An welchen Schulen und Klassenstufen gibt es zurzeit einen Aufnahmestopp für IVK-Übergänge? Was ist hierfür jeweils die Begründung? Die Steuerung des Übergangs von einer IVK in eine Regelklasse erfolgt regelhaft dezentral über die Schulleitungen, die unter pädagogischen Gesichtspunkten einzelfallbezogen entscheiden, welcher Zeitpunkt für den Wechsel in eine Regelklasse günstig ist. Im Sinne einer gleichmäßigen Verteilung sollten nicht mehr als vier Kinder, die Sprachförderung der „3. Phase“ erhalten, eine Klasse besuchen. Nach Möglichkeit sollen außerdem freie Plätze im Rahmen der Klassenfrequenzen genutzt werden, generelle Aufnahmebeschränkungen gibt es derzeit nicht. Eine zentrale Erfassung von Ursachen für überfrequente Belegungen erfolgt nicht. Im Übrigen siehe Drs. 21/11755 und 21/11325.