BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12224 21. Wahlperiode 09.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 01.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Teuer erkaufte Einigung für Hörgensweg erfüllt nicht alle im Bürgervertrag gemachten Zusagen (II) Die Antworten des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage „Teuer erkaufte Einigung für Hörgensweg erfüllt nicht alle im Bürgervertrag gemachten Zusagen“ (Drs. 21/11975) lassen leider einige Fragen offen oder geben Anlass zu Nachfragen. Ich frage daher den Senat: 1. In Drs. 21/11975 heißt es: „Im Wege der Kooperation zwischen Investor und interessierten Bedarfsträgern sollen dem Investor Haushalte vorgeschlagen werden, mit denen er einen Mietvertrag abschließen kann und die zu einer Durchmischung am Standort beitragen können.“ a) Mit welchen „interessierten Bedarfsträgern“ führt der Investor Verhandlungen beziehungsweise hat er wann einen Vertrag welchen Inhalts abgeschlossen? b) Diese Kooperation ist Teil der Eckpunktevereinbarung. Wie ist sichergestellt, dass der Senat vom Investor auch entsprechend über den Stand der Umsetzung informiert wird? Wie will der Senat kontrollieren , ob die Vereinbarung eingehalten wird? Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. 2. Die Kooperation mit dem Studierendenwerk schließt auch den Standort Mittlerer Landweg mit ein, wo FeWa ebenfalls Investor ist. Auf die Frage in Drs. 21/11975, ob es dort bereits eine Einigung mit interessierten Bedarfsträgern gibt, verweigert der Senat mit Hinweis auf die Wahrung seiner Verhandlungsposition die Beantwortung. Allerdings gehört der Senat hier gar nicht zu den Verhandlungsparteien. Eine zu wahrende Verhandlungsposition ist daher nicht ersichtlich. Ich frage daher erneut: Ist dem Senat bekannt, ob entsprechende Gespräche zwischen dem Investor und Bedarfsträgern geführt wurden? Wenn ja, mit wem und mit jeweils welchem Ergebnis? Gespräche zwischen Investor und interessierten Bedarfsträgern sind erst dann sinnvoll , wenn feststeht, wann wie viele Wohnungen für eine reguläre Wohnnutzung zur Verfügung stehen. Die Planungen sowie die Gespräche mit dem Investor dazu sind noch nicht abgeschlossen, siehe Drs. 21/12079 und Drs. 21/11975. 3. Um wie viele Räume zur Nachbarschaftsnutzung soll es sich bei dem Projekt am Hörgensweg für jeweils welche Nutzung mit jeweils welcher Quadratmeterzahl handeln? Drucksache 21/12224 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In der Flüchtlingsunterkunft mit der Perspektive Wohnen Hörgensweg ist ein Gruppenraum (40 m2) vorgesehen. Im zweiten Bauabschnitt des Quartiers sind folgende Räume für die Nachbarschaftsnutzung vorgesehen: Veranstaltungssaal circa 100 m², Hauptküche circa 30 m², zwei Mehrzweckräume mit jeweils circa 50 m², Kreativraum circa 40 m², Lagerräume 40 m², WC 25 m². Darüber hinaus gibt es weiterhin die DRK Tagespflege (370 m²), den Jugendclub (circa 100 m²), die SBB Kompetenz gGmbH (circa 85 m²) sowie die geplanten Künstlerateliers (circa 280 m²). 4. In der Eckpunktevereinbarung wurde die Zahl der Wohnungen, die als öffentlich-rechtliche Unterkunft (örU) geführt werden, auf 73 Einheiten reduziert. Wie viele Quadratmeter Wohnfläche sind für diese 73 Wohnungen vorgesehen und wie hoch ist die Kaltmiete je Quadratmeter? Es ist vorgesehen, dass f & w fördern und wohnen AöR 73 Wohneinheiten plus eine Wohneinheit als Büro mit voraussichtlich insgesamt circa 5.090 m² sowie eine Kita- Fläche von 512 m² zur Untervermietung an einen Kita-Träger anmietet. Die Kaltmiete für die 74 Wohneinheiten wird 6,30 Euro/m² Wohnfläche betragen. Zusätzlich wird für alle 364 Wohneinheiten des 1. Bauabschnitts ein Baukostenzuschuss von 2,50 Euro/ m² Wohnfläche gezahlt, siehe Drs. 21/11975. 5. „Der Baukostenzuschuss wird als Bestandteil der Miete von f & w getragen und über den Kostensatz erstattet“, heißt es in Drs. 21/11975. Allerdings handelt es sich bei den Kostensätzen um fixe Beträge, die die Stadt f & w erstattet, unabhängig von den realen Kosten. Drs. 21/7422 erwähnt zwar, dass „neben der Finanzierung über Kostensätze … in Ausnahmefällen eine Aufwandsfinanzierung“ möglich sei. „Bei der Aufwandsfinanzierung werden, anders als bei der Finanzierung über Kostensätze , die bei f & w entstanden Kosten vollständig erstattet.“ In welcher Form wird der Baukostenzuschuss f & w von der Stadt erstattet? Der vereinbarte Basiskostensatz legt die Durchschnittskosten über sämtliche kostensatzfinanzierten Standorte zugrunde. Verändern sich die Kosten an bestehenden Standorten oder werden neue Standorte in die Kostensatzfinanzierung aufgenommen, wirken sich diese Änderungen über die veränderten Durchschnittskosten auf den Kostensatz aus. Insofern führt eine höhere Miete an einem Standort zu einer durchschnittlichen Kostensteigerung und damit einem höheren Basiskostensatz. Der Basiskostensatz wird jeweils auf Grundlage der Kosten vergangener Geschäftsjahre grundsätzlich jährlich neu vereinbart. Insofern wirken sich Kostenänderungen mit zeitlicher Verzögerungen auf den Basiskostensatz aus. 6. War der Verzicht auf den Bau von Eigentumswohnungen eine Forderung der FeWa? Wenn ja, warum hat die Stadt diesen Verzicht akzeptiert, obwohl der Bürgervertrag eine Eigentumsbildung für eine bessere soziale Durchmischung vorsieht? Siehe Drs. 21/11975.