BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12226 21. Wahlperiode 09.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 02.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Ist die Ausbildungsvorbereitung AvM-Dual für Flüchtlinge wirklich ein Erfolgsmodell? (IV) In Drs. 21/11405 lieferte der Senat eine erste Auswertung des AvM-Dual- Pilotjahrgangs, der im Juli 2017 die Ausbildungsvorbereitung mit 92 Absolventen abgeschlossen hat, außerhalb der regulären Berichterstattung. Laut Drs. 21/9286 haben zum 31. Januar 2018 sogar 700 Schülerinnen und Schüler AvM-Dual abschließen sollen. Grundsätzlich sollen Informationen zu dieser Gruppe allerdings erst in der nächsten Schuljahresstatistik im Februar 2019 veröffentlicht werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die dualisierte Ausbildungsvorbereitung für Migranten (AvM-Dual) wurde als Regelangebot der Berufsbildenden Schulen zum 1. Juni 2016 eingerichtet. Dem Regelangebot wurde eine Pilotierungsphase vorgeschaltet. Die Pilotjahrgänge, die zum 1. August 2014 beziehungsweise zum 1. August 2015 begannen, wurden ausgewertet, um die Wirksamkeit des Konzeptes zu erfassen (siehe hierzu http://www.hamburg.de/ pressearchiv-fhh/7379648/2016-11-11-bsb-fluechtlinge-praktikum/, http://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/10559952/2018-03-01-bsbausbildungsvorbereitung / sowie Drs. 21/11405). Für alle Schülerinnen und Schüler der Bildungsangebote im Übergangssystem, so auch für AvM-Dual-Absolventinnen und -Absolventen, erfolgt ein systematisches Übergangsmanagement der Jugendberufsagentur (JBA). Informationen zu Absolventinnen und Absolventen, die Regelangebote der berufsbildenden Schulen besuchen, werden im Rahmen der Schuljahreserhebung ausgewertet und in qualitätsgesicherter Form vorgelegt. Jugendlichen, denen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus eine Erwerbstätigkeit gestattet ist und die nach Verlassen der AvM-Dual noch keinen Ausbildungsvertrag abschließen konnten, stehen die Vermittlung und Beratungsangebote sowie Anschlussmaßnahmen der Partner der JBA zur Verfügung. Im Übrigen siehe Drs. 21/9286 und Drs. 21/11405. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. Plant der Senat aufgrund der hohen Relevanz der Arbeitsmarktintegration dieser Zielgruppe wie beim Pilotjahrgang AvM-Dual eine Auswertung außerhalb der regulären Berichterstattung? Wenn ja, wann in welcher Form? Wenn nein, warum nicht und wie will er lenkend eingreifen, wenn er Informationen zeitweise erst mit einem Jahr Verspätung auswertet? Drucksache 21/12226 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ja, siehe Vorbemerkung. Die Auswertung und Qualitätssicherung im Rahmen der Schuljahreserhebung stellt verlässliche und ausreichend aktuelle Daten zur Verfügung . 2. Wie viele Flüchtlinge begannen vor zwei Jahren AvM-Dual? Wie viele davon waren Männer, wie viele Frauen? 3. Wie viele davon haben aus welchen Gründen AvM-Dual vorzeitig verlassen ? Wie viele davon waren Männer, wie viele Frauen? 2016 begannen 1.208 Anfängerinnen und Anfänger den Bildungsgang AvM-Dual, darunter 883 männliche Jugendliche und 325 weibliche Jugendliche (Schuljahresstatistik 2016). Der Stichtag, zu dem die Schuljahresstatistik erhoben wird, umfasst Anfängerinnen und Anfänger, die zum 1.2. sowie 1.8. des jeweiligen Jahres in das erste Ausbildungsjahr des Bildungsganges eintreten. Von diesen 1.208 Anfängerinnen und Anfängern verließen 168 Jugendliche den Bildungsgang im ersten Ausbildungsjahr ohne Abschluss. Informationen zu Abbrüchen im zweiten Ausbildungsjahr liegen erst mit Auswertung der Schuljahreserhebung 2018 vor. Die Gründe dafür, warum der Bildungsgang verlassen wurde, werden in der Schuljahresstatistik nicht erfasst. Mögliche Gründe sind zum Beispiel Schulwechsel aufgrund von Wohnortwechsel oder Bildungsgangwechsel , direkte Übergänge in die duale Ausbildung, Beschäftigung oder andere berufsqualifizierende Maßnahmen. Anfänger der AvM-Dual im Jahr 2016 Anfänger AvM-Dual im Schuljahr 2016/17* davon  männlich weiblich 1.208 883 325 darunter Abbrecher** 168 113 55 Quelle: Schuljahresstatistik 2016 und 2017 * Alle Auszubildenden im Bildungsgang AvM-Dual im ersten Ausbildungsjahr , ohne Wiederholer zum Stichtag der Schuljahreserhebung (September 2016) ** Hier Auszubildende, die den Bildungsgang AvM-Dual bis zum Ende des ersten Ausbildungsjahres ohne Abschluss verlassen (Stichtag September 2017) 4. Sofern bereits bekannt: Wie viele Flüchtlinge beendeten Ende Januar 2018 AvM-Dual am Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB)? Wie viele davon waren Männer, wie viele Frauen? Mit welchen Abschlüssen (ESA, MSA) beendeten die Absolventinnen und Absolventen Ende Januar 2018 AvM-Dual? Wie viele erhielten nur ein Abgangszeugnis , da ihre Leistungen den Anforderungen für ein Abschlusszeugnis der Berufsvorbereitungsschule nicht genügten? Informationen zu Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Schulen im Schuljahr 2017/2018 werden im Rahmen der Schuljahreserhebung im September 2018 erhoben und stehen nach Validierung und Qualitätssicherung nach derzeitigem Planungsstand im Februar 2019 zur Verfügung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Welchen Stand haben die Informationen aus der Pressemitteilung der Schulbehörde vom 1. März 2018 zum ersten Absolventenjahrgang von AvM-Dual? Ist zudem geplant, den Fortgang dieser Pilotgruppe weiter zu erfolgen und darüber zu berichten? Wenn ja, innerhalb welcher Zeiträume in welcher Form? Die in der Pressemitteilung vom 1. März 2018 dargelegten Auswertungen betreffen die Absolventen des zweiten Pilotjahrgangs (Start 1. August 2015), welche die Maßnahme zum Ende des Schuljahres 2016/2017 beendet hatten. Diese AvM-Pilotphase und deren Evaluation sind damit abgeschlossen. Eine personenbezogene Erfassung zum weiteren Vermittlungsprozess dieser nicht mehr Schulpflichtigen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12226 3 6. Gespräche mit bei AvM-Dual beteiligten Personen haben ergeben, dass es bei einigen Flüchtlingen psychische Auffälligkeiten zum Teil infolge von Traumatisierung geben würde, die unter anderem die Konzentration massiv beeinträchtigen und zum Teil sogar zum Abbruch der Maßnahme führen würden. Welche Erkenntnisse liegen dem HIBB diesbezüglich vor, welche Auswirkungen haben diese Probleme und welche Maßnahmen werden ergriffen? Lehrkräften werden regelmäßig Fortbildungen angeboten, um mögliche Traumafolgestörungen zu erkennen, die Hintergründe zu verstehen und in der Schule in geeigneter Weise pädagogisch darauf zu reagieren. An allen berufsbildenden Schulen gibt es Beratungslehrerinnen und -lehrer, die bei Bedarf den Kontakt zum Beratungs- und Unterstützungszentrum Berufliche Schule (BZBS) herstellen. Das BZBS bietet Schulungen sowie fachliche Beratung und Unterstützung in der Begleitung einzelner Jugendlicher an. Der Bildungsgang kann nach § 28 Absatz 6 in Verbindung mit § 37 Absatz 3 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) nur verlassen werden, wenn die Schülerin oder der Schüler nicht mehr schulpflichtig ist. Andernfalls greifen die Bestimmungen zum Umgang mit anhaltender Schulpflichtverletzung. 7. Die Pressemitteilung der Schulbehörde vom 1. März 2018 erwähnt auch Absolventinnen, die im Mutterschutz sind. Liegen dem HIBB Daten vor, wie viele AvM-Dual-Schülerinnen aktuell schwanger sind und somit unter den Schutz des Mutterschutzgesetzes fallen? Wenn keine Zahlen vorliegen : Stellt eine Schwangerschaft einen der Hauptgründe dar, warum junge Flüchtlingsfrauen AvM-Dual vorzeitig abbrechen beziehungsweise unterbrechen? Gemäß § 40 Absatz 1 HmbSG kann eine Schülerin mindestens vier Monate vor und sechs Monate nach einer Niederkunft einen Antrag auf Ruhen der Schulpflicht stellen. Diese Anträge werden nicht regelhaft statistisch erfasst.