BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12227 21. Wahlperiode 09.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 02.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Macht der Senat beim Kampf gegen Raser und Rotlichtsünder endlich ernst? Auswirkungen der Reorganisation der Schutzpolizei auf Arbeit und Strukturen der Verkehrsdirektion Rücksichtslose Raser stellen eine erhebliche Gefährdung für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer dar. Stationäre und mobile Geschwindigkeitskontrollen sind daher sowohl für die präventive als auch für die repressive Verkehrssicherheitsarbeit äußerst wichtig. Während die Wirksamkeit der stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA) auf das Verhalten ortskundiger Verkehrsteilnehmer aufgrund der ständigen Präsenz der GÜA aber mit der Zeit gemindert wird, ist dies bei der mobilen Geschwindigkeitsmessung nicht der Fall. Es war daher äußerst unverständlich, dass die Zahl der durchgeführten Messeinheiten der mobilen Geschwindigkeitsmessung im vorvergangenen Jahr auf den niedrigsten Stand seit 2011 gesunken war, wie eine erste CDU-Anfrage (Drs. 21/8356) aus dem Frühjahr 2017 ergeben hatte : Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl 5.177 5.051 4.924 5.623 5.186 4.606 Schwer zu verstehen war auch, dass von diesen 4.606 mobilen Geschwindigkeitskontrollen aus dem vergangenen Jahr nur 117 und damit gerade einmal 2,5 Prozent zwischen 22 – 6 Uhr durchgeführt wurden, wie eine zweite CDU-Anfrage (Drs. 21/10542) ergeben hatte. Mit Drs. 21/11365 hatte sich die CDU daher dafür eingesetzt, den Kontrolldruck auf rücksichtslose Raser tagsüber im Allgemeinen und in den Nachtstunden im Speziellen zu erhöhen. Die Durchführung mobiler Geschwindigkeitskontrollen obliegt vor allem der Verkehrsdirektion (VD) der Polizei Hamburg, stellt allerdings auch nur eine von mehreren wichtigen Aufgaben der VD dar. Es ist daher äußerst bedauerlich , dass laut Drs. 21/11040 zum 1. November 2017 bei der Verkehrsdirektion nur noch 176 Stellen mit einem Besetzungsumfang von 130,66 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) und 134 Beschäftigten existierten. Das waren eine Stelle, knapp 14 VZÄ und 14 Beschäftigte weniger als zum 1. Januar 2011. Es stellt sich daher die Frage, inwiefern die vor Kurzem erst verkündete und zum gestrigen 1. März 2018 bereits umgesetzte Restrukturierung der Schutzpolizei in Hamburg sich auf die Arbeit und die Struktur der VD konkret auswirken wird. So wurden zum 1. März 2018 24 Polizeikommissariate samt ihrer Außenstellen, die Bereitschaftspolizei und eben die Verkehrsdirektion bei der Hamburger Schutzpolizei unter einem Dach zusammengeführt und bilden fortan die größte eigenständige Organisation innerhalb der Hamburger Polizei. Drucksache 21/12227 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ziel dieser Umstrukturierung ist es laut Polizeiangaben, doppelten Arbeitsanfall zu vermeiden, Synergien zu erzielen und die Effizienz der Schutzpolizei zu erhöhen. Klarere Strukturen und ein einheitliches Kräftemanagement sollen es ermöglichen, dass ein Verantwortlicher auf sämtliche Kräfte der Schutzpolizei zugreifen und diese im Einzelfall buchstäblich „chirurgisch“ steuern kann. Angesichts dieser Neuordnung und eingedenk der obendrein auf die Polizei zukommenden Durchsetzung der vom Bundesverwaltungsgericht gerade als für grundsätzlich zulässig erklärten und auf Betreiben von Umweltsenator Kerstan (GRÜNE) bereits angeordneten Dieselfahrverbote für Hamburg stellen sich diverse Fragen zur Verkehrsdirektion. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Rahmen des Projektes „Modernisierung der Polizei Hamburg 2012“ wurden die Zentraldirektion und die Verkehrsdirektion (VD) in die Direktion Polizeikommissariate und Verkehr (DPV) zusammengeführt, wobei die Bedeutung der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit erhalten blieb. Die Stabsbereiche der VD wurden weitgehend in der DPV abgebildet. Lediglich die Einsatzabteilung der VD wurde in den Fachstab der Direktion Einsatz überführt. Für die Verkehrssicherheitsarbeit bleiben die VD und die Polizeikommissariate (PK) zuständig, die hierbei von Kräften der DE anlassbezogen unterstützt werden. Im April 2015 wurden von der Behörde für Inneres und Sport -Amt für Innere Verwaltung - auf die VD folgende Aufgaben übertragen: 1. Ministerielle Fragen der schulischen Verkehrserziehung, Positionierung gegenüber der verantwortlichen Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), 2. Analyse der Unfallentwicklung in Hamburg, Bewertung der Statistiken und 3. Pressekonferenz Straßenverkehr. Die Einrichtung der Schutzpolizei (SP) zum 1. März 2018 umfasst bei der VD die Zusammenführung der Stabsbereiche Lagezentrum Verkehr, Grundsatz/Führungsunterstützung und zentrale Verkehrsunfallerfassung und -auskunft unter Führung des Stabsleiters der Verkehrsdirektion (VDLS), der direkt dem Leiter der Verkehrsdirektion (VDL) unterstellt ist. Der VD-Stab stellt innerhalb der Polizei den Fachstab Verkehr dar. Die VDL nachgeordneten Dienststellen VD 2 – 6 sind im Zuge der Einrichtung SP nicht verändert worden. Die Aufgabenwahrnehmung der VD orientiert sich weiterhin an aktuellen Lageerkenntnissen , personellen und materiellen Ressourcen sowie an gesamtpolizeilichen Prioritätensetzungen. Bei der Geschwindigkeitsüberwachung ist das Zusammenwirken zwischen mobiler Überwachung der VD, stationären Anlagen und der künftig zu erprobenden neueren Überwachungstechnik bezüglich ihrer Effektivität zu bewerten. Die Beschaffung von fünf festen Geschwindigkeitsüberwachungsgeräten und die weiterhin für eine Erprobung geplanten mobilen Überwachungsanhänger im Jahr 2018 werden eine umfassendere Überwachung ermöglichen und die Entdeckungswahrscheinlichkeit zu allen Tageszeiten erhöhen. Der Einsatz höchst flexibler mobiler Geschwindigkeitsüberwachungsfahrzeuge ergänzt die Taktik der Polizei zur Verfolgung von Aggressionsdelikten mit stark verkehrsgefährdenden Verhaltensmustern. Die VD wird bei ihrer Aufgabenwahrnehmung, wie alle Organisationseinheiten, auch von dem Vorteil einer zukünftig zentralen Kräftesteuerung im Bereich der SP mit kürzeren Entscheidungswegen profitieren. Dieses vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12227 3 1. Wird die Verkehrsdirektion bestimmte der ihr zugewiesenen Aufgaben infolge der zum 1. März 2018 vollzogenen Änderungen intensiver wahrnehmen als vorher? Wenn ja, um welche Aufgaben handelt es sich und wie genau sollen diese intensiver wahrgenommen werden? 2. Wird beispielsweise die Zahl der durchzuführenden Messeinheiten der mobilen Geschwindigkeitsmessung im laufenden Jahr im Vergleich zu den Vorjahren erhöht? Wenn ja, in welchem Umfang und welche zusätzlichen Ressourcen werden dafür konkret seitens der Verkehrsdirektion eingesetzt? Siehe Vorbemerkung. 3. Wie lautet die aktuelle Aufgabenbeschreibung der Verkehrsdirektion? Träger der Verkehrssicherheit sind die SP mit der VD und ihren PK und die Wasserschutzpolizei mit ihren Wasserschutzpolizeikommissariaten. Mit Einrichtung der VD sind die polizeilichen Verkehrsaufgaben gebündelt worden, um hierdurch die Verkehrssicherheitsarbeit strategisch zu stärken. Dies betrifft gleichermaßen die drei wesentlichen Aufgabenfelder der Verkehrssicherheitsberatung, der Technischen Verkehrsüberwachung (TVÜ) und Verkehrsunfallaufnahme sowie der Straßenverkehrsbehörde mit ihren jeweiligen thematischen Wechselbezügen und interbehördlichen Kooperationserfordernissen, insbesondere mit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, der Behörde für Umwelt und Energie und den Bezirken, aber auch im Bereich der polizeilichen Verkehrserziehung mit der Behörde für Schule und Berufsbildung . Die VD legt im Rahmen ihres fachlichen Weisungsrechts Strategien und Gestaltungsrahmen für die Verkehrsunfallbekämpfung in Hamburg fest. Die generelle regionale Verantwortung der PK für die Verkehrssicherheitsarbeit im örtlichen Bereich bleibt hiervon unberührt. Hinsichtlich der strategischen Ausrichtung der Verkehrssicherheitsarbeit nimmt der Stab der VD die Aufgaben eines Fachstabes für die Polizeiführung wahr. Hiervon sind unter anderem das Mitwirken bei der Strategie- und Zielentwicklung für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei sowie das Beteiligen an behördenübergreifender Gremienarbeit umfasst. 4. Welche Änderungen hinsichtlich der Aufgabenbeschreibung der Verkehrsdirektion wurden aus welchen Gründen zum 1. März 2018 vorgenommen ? 5. Welche Änderungen hinsichtlich der Aufgabenbeschreibung der Verkehrsdirektion wurden zwischen dem 1. April 2011 und dem 28. Februar 2018 wann genau, mit welchem Zweck und mit welchen Ergebnissen jeweils vorgenommen? Siehe Vorbemerkung. 6. Wie ist die Verkehrsdirektion aktuell strukturell aufgebaut und wie ist die Verkehrsdirektion aktuell in die Organisation innerhalb der Schutzpolizei und der Polizei Hamburg eingebettet? Bitte entsprechende Organigramme und/oder Skizzen beifügen. Siehe Anlagen 1 und 2 sowie Vorbemerkung. 7. Welche Änderungen hinsichtlich der Struktur der Verkehrsdirektion und hinsichtlich der organisatorischen Einbettung der Verkehrsdirektion innerhalb der Polizei Hamburg wurden aus welchen Gründen zum 1. März 2018 vorgenommen? 8. Welche Änderungen hinsichtlich der Struktur der Verkehrsdirektion und hinsichtlich der organisatorischen Einbettung der Verkehrsdirektion innerhalb der Polizei Hamburg wurden zwischen dem 1. April 2011 und Drucksache 21/12227 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 dem 28. Februar 2018 wann genau, mit welchem Zweck und mit welchen Ergebnissen jeweils vorgenommen? Siehe Vorbemerkung. 9. Inwiefern hat sich der Personalbestand der Verkehrsdirektion zum 1. März 2018 gegenüber dem Stand aus Drs. 21/11040 verändert? Bitte gegebenenfalls die Veränderung der Stellenzahl, der VZÄ, der Beschäftigtenzahl und der Zahl unbesetzter Stellen angeben und begründen. Siehe Tabelle: Stellen Freie Stellenanteile Verfügbare Personalkapazität /VZÄ Beschäftigte 01.07.2017 176 6,60 126,89 130 01.02.2018* 176 5,72 129,55 134 * Auswertungen zum 01.03.2018 liegen noch nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/8356. 10. Plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde weitere, über die zum 1. März 2018 im Rahmen der Neuordnung der Schutzpolizei vollzogenen hinausgehende Änderungen bei der Verkehrsdirektion? Wenn ja, welche und jeweils zu wann? Nein. 11. Mit Mehrarbeit in welcher Größenordnung für die Verkehrsdirektion rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde infolge der Durchsetzung der angeordneten Dieselfahrverbote für die Max-Brauer- Allee und der Stresemannstraße? Inwiefern stellt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde der Verkehrsdirektion beziehungsweise der Polizei Hamburg für diese Mehrheit zusätzliche finanzielle und/oder personelle Ressourcen zur Verfügung? Bei den angeordneten Regelungen handelt es sich um Durchfahrtsbeschränkungen in der Max-Brauer-Allee für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Dieselantrieb bis einschließlich Euro 5/V. Hinsichtlich der Stresemannstraße sind Kraftfahrzeuge mit Dieselantrieb bis einschließlich Euro V mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, betroffen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Die Durchfahrtsbeschränkungen sehen vor, den Anliegerverkehr zuzulassen. Ein Überwachen der Durchfahrtsbeschränkung liegt in der Zuständigkeit der PK 16 und 21. Dort ist geplant, vorhandene personelle Ressourcen im Rahmen aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätensetzungen auch für Kontrollen der Durchfahrtsbeschränkung einzusetzen. Ein Anordnen von Mehrarbeit ist nicht vorgesehen, Personalzuweisungen sind derzeit nicht geplant. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12227 5 Anlage 1 Drucksache 21/12227 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 2 12227ska_text 12227ska_Anlagen 12227ska_Antwort_Anlage1 12227ska_Antwort_Anlage2