BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12228 21. Wahlperiode 09.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 02.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Lässt Rot-Grün Bagger auch ohne Baugenehmigung am Rehagen Fakten schaffen? Am 28. Februar 2018 veröffentlichten der Verein zum Erhalt der Hummelsbütteler Feldmark e.V. und der Hamburger Landschafts- und Klimaverband eine Pressemitteilung, in der sie bekanntgaben, Strafantrag gegen Olaf Scholz, Katharina Fegebank, Dr. Andreas Dressel, Jens Kerstan, Dr. Dorothee Stapelfeldt, Thomas Ritzenhoff sowie unbekannt gestellt zu haben. Hintergrund sei der Beginn der Wege- und Tiefbauarbeiten im östlichen Bereich des Bauprojekts „Rehagen“. Für die Bauarbeiten existiere demnach weder ein Bebauungsplan noch sei eine Baugenehmigung erteilt worden. Da ihre Intervention bei Verwaltung und SPD und GRÜNEN bezüglich der Bauarbeiten erfolglos geblieben sei, hätten sie sich aus Notwehr zur Stellung der Strafanträge mit dem Tatbestand des Bauens ohne Baugenehmigung genötigt gesehen. Ich frage den Senat: Auf der Fläche am Rehagen entsteht derzeit im Rahmen des Senatsprogramms eine Flüchtlingsunterkunft mit der Perspektive Wohnen, siehe Drs. 21/1838. Am 13. Dezember 2016 wurde die Baugenehmigung für die Errichtung von vier viergeschossigen Gebäuden als Folgeunterbringung für Flüchtlinge mit 182 Unterkunftseinheiten und einer Tiefgarage mit 53 Stellplätzen erteilt. Auf dieser Grundlage erfolgte am 16. Januar 2017 der Baubeginn. Die Gebäude werden im westlichen Teilbereich als 1. Bauabschnitt errichtet. Gemäß Drs. 21/5231 wird der 2. Bauabschnitt im östlichen Teilbereich nicht im Rahmen des Senatsprogramms Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen errichtet. Die geplanten 182 Wohneinheiten sind für die reguläre Wohnnutzung vorgesehen und gewährleisten so die frühzeitige Durchmischung der Bewohnerschaft im neuen Quartier. Damit die Flüchtlingsunterkunft mit der Perspektive Wohnen nach Auslaufen der Flüchtlingsunterbringung als Sozialwohnungen und die Wohneinheiten des 2. Bauabschnitts von Anfang an als frei finanzierte Wohnungen den wohnungssuchenden Hamburgerinnen und Hamburgern zur Verfügung gestellt werden können, wird derzeit mit dem Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 28 das Planrecht geändert, damit eine reguläre Wohnnutzung möglich ist. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, siehe Drs. 21/11508. Nach Erreichen der Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplanes kann ein Bauantrag für den 2. Bauabschnitt genehmigt werden. Erst danach darf der Bauherr mit der Realisierung der Gebäude auf der östlichen Teilfläche beginnen . Die derzeitigen Baumaßnahmen dienen der Errichtung des 1. Bauabschnitts. Dafür musste die Erreichbarkeit der Baustelle durch eine temporäre Baustraße sichergestellt Drucksache 21/12228 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 werden, da die zentrale Erschließungsstraße durch die Verlegung von Versorgungsleitungen nur eingeschränkt nutzbar ist. Der zuständigen Behörde sind keine Verstöße gegen das Naturschutzrecht bekannt. Für die Herstellung einer Erschließungsstraße mit Knickdurchbrüchen, die temporäre Herstellung einer Baustraße und für einen dauerhaften Feldheckendurchbruch für eine herzustellende Wegeverbindung vom neuen Wohnquartier zum Tegelsbarg-Grünzug im Nordosten wurden Ausnahmegenehmigungen nach § 30 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz erteilt. Das Bezirksamt Wandsbek wurde am 15. Februar 2018 über die Bautätigkeit informiert und hat am 22. Februar 2018 eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Das Bezirksamt hat den Bauherrn darauf hingewiesen, dass auf der östlichen Teilfläche keine Baumaßnahmen durchgeführt werden dürfen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Liegt inzwischen ein Bebauungsplan vor? Wenn ja, seit wann und ist er im Transparenzportal einsehbar? 2. Liegt inzwischen die Baugenehmigung vor? Wenn ja, seit wann mit welchem Inhalt? Wenn nein: Auf welcher Grundlage begannen bereits jeweils wann die Wege- und Tiefbauarbeiten? 3. Die beiden Vereine sprechen in ihrer Pressemitteilung von der Verletzung mehrerer Naturschutzgesetze. Welche Naturschutzgesetze werden hier gebrochen oder aus Sicht des Senats aus welchen Gründen eben nicht gebrochen? Siehe Vorbemerkung. 4. Wann erreichte die Intervention gegen die Bauarbeiten der beiden Vereine jeweils welche Stelle bei Verwaltung und Politik? Warum haben die Stellen jeweils nicht reagiert? Von der Intervention gegen die Bauarbeiten der beiden Vereine haben die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und die Behörde für Umwelt und Energie aus der Presse erfahren. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.