BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12229 21. Wahlperiode 09.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 02.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Förderung von Betriebskindergärten (II) Aus den Antworten auf meine Anfrage „Förderung von Betriebskindergärten“ (Drs. 21/12003) ergeben sich einige Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie fördert der Senat Kita-Plätze, die insbesondere oder ausschließlich Betriebsangehörigen vorbehalten sind? Welche Zuschüsse leistet der Senat zu den in Drs. 21/12003 genannten 21 „Betriebskitas“, die am Kita-Gutscheinsystem teilnehmen für die Plätze, die einer bestimmten Gruppe (Betriebsangehörige) vorbehalten sind? Wie hoch fielen die Zuschüsse zwischen 2015 und 2017 aus? Bitte jährlich für jede Kita einzeln sowie jährlich gesamt angeben. Die Betriebskitas, die am Kita-Gutscheinsystem teilnehmen, erhalten für die Betreuung von Kindern Betriebsangehöriger auf den reservierten Plätzen die gleiche Kostenerstattung nach §§ 7, 8 Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) wie für die übrigen im Rahmen des Kita-Gutscheinsystems betreuten Kinder. Voraussetzung für die Abrechnung der Kostenerstattung ist in allen Fällen, dass dem betreuten Kind ein entsprechender Bewilligungsbescheid nach § 13 KibeG erteilt wurde. Im Übrigen siehe Drs. 21/12003. 2. Welche Auflagen beziehungsweise Konditionen müssen die 21 Kitas jeweils im Gegenzug erfüllen? 3. Wie hoch sind die mit der zuständigen Behörde abgestimmten Platzkontingente jeweils? Wonach richtet sich diese Zahl? Wurden die Kontingente zwischen 2015 und 2017 jeweils ausgeschöpft? Falls nein, wurden diese Plätze dann für Kinder ohne Betriebsbezug freigegeben? Ändert sich dadurch etwas an den Zuschüssen des Senats beziehungsweise an den Auflagen der Kitas? 4. Wie viele der am Stichtag 31.08.2017 insgesamt 1.990 betreuten Kinder gehörten nicht zu Betriebsangehörigen? Die mit der Behörde abgestimmten Platzkontingente (Stand Februar 2018) sind der Anlage zu entnehmen. In den Jahren 2015 bis 2017 haben sich keine Veränderungen ergeben. Die zuständige Behörde stellt im Rahmen ihrer Zustimmung nach § 12 Landesrahmenvertrag sicher, dass mindestens 10 Prozent der Plätze der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus liegen der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde keine weiteren Daten vor. Einrichtung Adresse Belegplätze Kita Lummerland Alphonsstraße 14 30 Kita an der Asklepios Klinik Altona Paul-Ehrlich-Straße 1 30 AWO Kita Jonni Birckholtz Neusurenland 59 12 Kita Stoltenstraße Stoltenstraße 52 6 Kita Troplo-Kids Stresemannallee 103 100 Kita Löwenzahn am Unfallkrankenhaus Hamburg Bergedorfer Straße 10 60 Kita Greifswalder Straße Greifswalder Straße 38 7 Kita Kohlhöfen Kohlhöfen 22 6 Kita Manilaweg Manilaweg 1 85 Airbus-Kita Beluga Neßkatenweg 6 63 Kita Struenseestraße Struenseestraße 56 20 Kita Elysee Moorweidenstraße 9 36 Kita Kinderpropeller Weg beim Jäger 95 20 Kita Eppiland Poppenbütteler Weg 124a 25 Kinderwelt Desy Notkestraße 85 55 Ev. Kita St. Stephan Stephanstraße 152a 10 Kita an der Bucerius Law School Jungiusstraße 6 20 Kita Kinderzimmer Stubbenhuk 9 40 Kita Universitätsklinikum HH-Eppendorf Martinistraße 52 110 Kita Dringsheide Dringsheide 3 5 Kita Elfsaal Elfsaal 20 6 Drucksache 21/12229 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anlage 12229ska_text 12229ska_Antwort_Anlage