BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12231 21. Wahlperiode 09.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 02.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Gutachten zu Einsparpotenzialen: Kommt nun Bewegung in die HPA- Entwicklung? Mit der Gründung der HPA war der Auftrag der BWVI verbunden, durch ein Gutachten zu untersuchen, wo und wie sinnvolle bzw. notwendige Reorganisations - und Einsparpotenziale realisiert werden können. Zum Zeitpunkt der Ausgründung und Gründung der HPA hatte diese circa 1.200 Personalstellen. Heute sind dies circa 1.800 Stellen, ohne dass es zwischenzeitlich einen nennenswerten Aufgabenzuwachs gegeben hat. Das entsprechende Verfahren ist in der 19. Legislaturperiode ohne Ergebnis beziehungsweise Beauftragung eines Gutachters eingestellt worden. Die HPA soll nun ein Gutachten an die Unternehmensberatung THOMSEN GROUP International Strategy Consultants Estd 1984 (TGSCI) vergeben haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zum Zeitpunkt der Ausgründung betrug der Personalbestand der Hamburg Port Authority AöR (HPA) circa 1.600 Beschäftigte (davon 60 Teilzeitkräfte). Aktuell hat die HPA circa 1.780 Beschäftigte (davon 220 Teilzeitkräfte). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der HPA wie folgt: 1. Trifft es zu, dass die zuständige Behörde und/oder die HPA der TGISC einen Auftrag erteilt haben? a. Wenn ja, wie lautet der Auftrag (bitte genaue Auftragsangabe)? b. Wenn ja, wann wurde der Auftrag mit welchem Zeitziel vergeben? c. Wenn ja, umfasst der Auftrag auch die Analyse, ob und in welchem Umfang wo Personal(-kosten) eingespart werden können (bitte genau den Auftrag dazu erläutern)? Wenn nein, warum nicht? 2. Falls ein Auftrag erteilt wurde, wurde der Auftrag ausgeschrieben? a. Wenn ja, wo und wann? b. Wenn nein, warum nicht? 3. Beinhaltet der Auftrag auch, dass der Gutachter/Auftragnehmer Gespräche mit dem Personalrat der HPA und der Hafenunternehmen führt? Drucksache 21/12231 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Wenn ja, sind Betriebsrat/Hafenunternehmen darüber informiert worden? Wann? b. Wenn nein, warum nicht? 4. Inwieweit wurde der Aufsichtsrat der HPA mit der Angelegenheit vor Auftragsvergabe und/oder vor Ausschreibung befasst? Wenn nein, warum nicht? Der Auftrag wurde Ende Januar des Jahre 2018 erteilt und endet im März des Jahres 2018. Der Auftrag der HPA an den Dienstleister besteht darin, Vorschläge zu unterbreiten , wie sich die betriebswirtschaftliche Ausrichtung der HPA schärfen und optimieren lässt. Eine Analyse der Personalkosten ist nicht Gegenstand des Auftrages. Der Auftrag wurde entsprechend § 13 Absatz 2 Nummer 3. Sektorenverordnung freihändig vergeben. Der Auftragnehmer hat mit dem Personalrat gesprochen. Da es sich in diesem Stadium um die Sammlung und Sicherung von Vorschlägen handelt, wurde von einer Einbindung der Hafenunternehmen abgesehen. Im Übrigen berichtet die Geschäftsführung der HPA dem Aufsichtsrat kontinuierlich zu Themen der Unternehmensstrategie . Im Übrigen siehe Vorbemerkung.