BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12235 21. Wahlperiode 13.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 05.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Bebauungspläne in Rahlstedt-Großlohe mit festgelegten Ausgleichsmaßnahmen durch entsprechende Gutachten und Untersuchungen (IV) Mit der Beantwortung der Drs. 21/7461 und 21/7879 wurden die Festlegungen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in den Bebauungsplänen Rahlstedt 105, 108, 109, 115 und 120 nicht aufgeführt. Mit der Beantwortung der Drs. 21/9974 wurde sodann eine Vorlage der Gutachten verweigert mit dem Hinweis, die Vorlage dieser Gutachten käme einer Aktenvorlage gleich. Eine Veröffentlichung dieser Gutachten im Transparenzportal wurde bislang ebenso nicht vorgenommen. Im Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131 ist das landschaftsplanerische Fachgutachten für die Bilanzierungsmodelle (Gegenüberstellung der Wertepunkte von Bestand und Planung) gemäß dem Staatsrätemodell für den Bebauungsplan Rahlstedt 105 von großer Bedeutung. In dem Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131 sollen Ausgleichsflächen vom Bebauungsplan Rahlstedt 105 in Bau- beziehungsweise Straßenflächen umgewandelt werden . Bisher wurden in Hamburg keine durch Bebauungspläne festgelegten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch neue Bebauungspläne in Anspruch genommen (siehe Senatsantwort in Drs. 21/7879). Die Gegenüberstellung der Wertepunkte von Bestand und Planung der Ausgleichsflächen (unter anderem Flurstücke 1138, 1143 und 1251) im landschaftsplanerischen Fachgutachten gemäß dem Staatsrätemodell für den Bebauungsplan Rahlstedt 105 sollte im Rahmen dieser Anfrage möglich sein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 131 wurden Workshops mit Bürgern durchgeführt, damit nördlich und südlich der Stapelfelder Straße der umgebende Landschaftsraum für Erholung und Naturschutz aufwertet , gestärkt und damit langfristig gesichert wird. Hierfür wurde das Leitbild des „Landschaftsaufbaus Große Heide“ entwickelt. Am 30. Mai 2017 haben das Bezirksamt Wandsbek und die Gemeinde Stapelfeld zu einer gemeinsamen Informationsveranstaltung eingeladen, um alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über die bisherigen Ergebnisse der im Rahmen dieser Bebauungsplanverfahren erstellten verkehrsplanerischen und verkehrstechnischen Untersuchungen zu informieren und einen Ausblick auf mögliche Maßnahmen des Straßenausbaus und sonstige verkehrsplanerische Maßnahmen zu geben. Bei dieser Informationsveranstaltung konnten Fragen zu verkehrsplanerischen Maßnahmen insbesondere für den Stadtteil Rahlstedt und die Autobahnanbindungen noch nicht abschließend beantwortet werden. Dies betrifft insbesondere verkehrsplanerische Maßnahmen, die nicht im Betrachtungsrahmen des Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 131 liegen, jedoch für die verkehrliche Entwicklung im Stadtteil Rahlstedt durch Drucksache 21/12235 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 die zukünftigen Gewerbegebiete Victoria- und Minervapark von hoher Bedeutung sind. Die angrenzenden Straßen können gemäß dem begrenzten (bezogen auf den zu erstellenden Bebauungsplan Rahlstedt 131) Verkehrsgutachten die geschätzten Fahrzeugbewegungen aufnehmen, jedoch sind die weiterführenden Straßen in ihrer Kapazität stark eingegrenzt. Diese hohe Verkehrsbelastung im Stadtteil Rahlstedt muss dringend (außerhalb des Bebauungsverfahren Rahlstedt 131) untersucht werden. Nach den ergänzenden Verkehrsgutachten für den Wiesenredder wurden Zahlen für die Wohnstraße Wiesenredder mit circa 250 zusätzlichen Fahrzeugen aus den zukünftigen Gewerbegebieten genannt. Auf der Hauptstraße Stapelfelder Straße aus und in Richtung Stapelfeld wurden laut Verkehrsgutachten 180 Fahrzeuge aus den Gewerbegebieten zusätzlich geschätzt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wo können die landschaftsplanerischen Fachgutachten für die Bilanzierungsmodelle (Gegenüberstellung der Wertepunkte von Bestand und Planung) gemäß dem Staatsrätemodell für die Bebauungspläne Rahlstedt 105, 108, 109, 115 und 120 eingesehen werden? Anträge auf Zugang zu den Informationen können beim zuständigen Bezirksamt gestellt werden. Die entsprechenden Unterlagen zu dem im Jahre 2002 festgestellten Bebauungsplan Rahlstedt 108 sind jedoch nicht mehr verfügbar, da diese vor Jahren einem Brand im Dienstgebäude der aktenführenden Dienststelle zum Opfer gefallen sind. 2. Welche Wertepunkte von Bestand und Planung der Ausgleichsflächen (unter anderem Flurstücke 1138, 1143 und 1251) sind im landschaftsplanerischen Fachgutachten gemäß dem Staatsrätemodell für den Bebauungsplan Rahlstedt 105 hinterlegt? Im Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 105 wurden für die genannten Flurstücke folgende Einschätzungen gutachterlich vorgenommen: Flurstück Bodenwert Bestand Bodenwert Planung Biotopwert Bestand Biotopwert Planung 1138 4 8 3 8 1143 4 8 3 8 1251 4 8 6 8 3. Warum wurden die landschaftsplanerischen Fachgutachten für die Bilanzierungsmodelle (Gegenüberstellung der Wertepunkte von Bestand und Planung) gemäß dem Staatsrätemodell für die Bebauungspläne Rahlstedt 105, 108, 109, 115 und 120 nicht im Transparenzportal veröffentlicht ? Im Rahmen der Aufstellung des Transparenzportals war es nicht möglich, sämtliche Verwaltungsdokumente der Vergangenheit nachträglich zu erfassen. Das Transparenzportal hält daher Datensätze ab Oktober 2012 vor. 4. Wie wird das das Leitbild des „Landschaftsaufbaus Große Heide“ in das Bebauungsplanverfahren eingebunden und welche konkreten Ergebnisse liegen vor und wann und wie werden diese Ergebnisse den beteiligten Bürgern mitgeteilt? Der Bereich des Landschaftsaufbaues „Große Heide“ betrifft überwiegend Flächen, die sich außerhalb des Plangebiets Rahlstedt 131 befinden. Derzeit erfolgt die abschließende Auswertung der Ergebnisse durch das beauftragte Gutachterbüro. Die Ergebnisse sollen zu gegebener Zeit in öffentlicher Sitzung des zuständigen Fachausschusses der Bezirksversammlung Wandsbek vorgestellt werden. 5. Wann werden die weiterentwickelten verkehrlichen Maßnahmen den Bürgern (für den Stadtteil Rahlstedt und die Autobahnanbindung) im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12235 3 Zur Ergänzung der verkehrsplanerischen Untersuchung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 131 ist am 5. Dezember 2017 in öffentlicher Sitzung des Planungsausschusses der Bezirksversammlung Wandsbek vorgetragen worden. 6. Wann erfolgt das Verkehrsgutachten für die weiterführenden Straßen vom Höltigbaum (Oldenfelder Stieg, Bargteheider Straße, Meiendorfer Straße, Berner Straße/Alter Zollweg) und Stapelfelder Straße/Sieker Landstraße (Rahlstedter Straße, Rahlstedter Bahnhofstraße, Scharbeutzer Straße, Rahlstedter Weg)? Für Bereiche, die durch den Inhalt und die prognostizierbaren Auswirkungen der Planung Rahlstedt 131 nicht oder nur unwesentlich betroffen sind, ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens keine weitergehende Begutachtung vorgesehen. Im Übrigen siehe Antworten zu 5. und 7. 7. Welche Grundlagen haben zur Einschätzung der zusätzlichen Fahrzeuge in der Wohnstraße Wiesenredder (250) und der Hauptstraße Stapelfelder Straße (180) geführt? Die Angaben erfolgten auf der Grundlage einer Verkehrszählung und gutachterlichen Prognose. Für die Stapelfelder Straße werden gutachterlich nicht 180, sondern zusätzliche 2.500 Fahrten täglich von der Landesgrenze bis zur Einmündung Großlohering und 2.250 zusätzliche Fahrten von der Einmündung Großlohering bis zur Rahlstedter Straße angenommen. 8. Wie ist der Stand des Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131? Siehe Drs. 21/11168. 9. Welche Gutachten und Untersuchungen wurden bereits durchgeführt und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? Folgende Gutachten und Untersuchungen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 131 vergeben worden: Faunistische Kartierungen Strukturplan, und Ergänzungen Erfassung Fledermäuse Erfassung der Haselmaus (kein aktuelles Vorkommen ermittelt) Klimaökologische Auswirkungen Artenschutzprüfung Grünordnerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Rahlstedt 131 Verkehrstechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung Wassertechnische Untersuchung Geotechnischer Bericht zur Erschließung Baugrund- und Grundwasseruntersuchungen Schadstoffuntersuchungen und gründungstechnische Empfehlungen für den Straßenbau Die Gutachten sind teilweise noch nicht abgeschlossen, die resultierenden Erkenntnisse gehen in das Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131 ein. Die Gutachten können im Rahmen der für 2018 angestrebten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes eingesehen werden und werden zu gegebener Zeit in das Transparenzportal eingestellt. 10. Welche Gutachten und Untersuchungen sind noch nicht durchgeführt worden und warum nicht? Alle Gutachten und Untersuchungen sind beauftragt worden. Im Übrigen siehe Antwort zu 9.