BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12240 21. Wahlperiode 13.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 05.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Aufklärung über Betroffenenrechte aus der Datenschutzgrundverordnung Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat die Europäische Union die Verarbeitung personenbezogener Daten neu geregelt und die Rechte der Betroffenen gestärkt. Die neuen Transparenz- und Informationspflichten der Unternehmen sind ab 25 Mai 2018 wirksam und schützen Betroffene stärker als die bislang geltenden Regelungen. So normiert die DSGVO Informationsund Auskunftspflichten, ein Recht auf Datenübertragbarkeit, ein Recht auf Löschung und Berichtigung (sogenanntes „Recht auf Vergessenwerden“) sowie ein Widerspruchsrecht. Doch der Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger gelangt nur dann zur vollen Geltung, wenn Betroffene um ihre Rechte wissen und diese durchsetzen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, um die Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte aus der DSGVO aufzuklären? 2. Welche Hilfestellungen gibt der Senat Hamburger Unternehmen, damit diese die neuen Transparenz- und Informationspflichten rechtzeitig implementieren, um Verstöße gegen die neuen Rechtsnormen vermeiden zu können? Die Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit über die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zählt gemäß Artikel 57 Absatz 1 Buchstabe b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ebenso wie die Sensibilisierung der Verantwortlichen und der Auftragsverarbeitenden für die ihnen aus der DSGVO entstehenden Pflichten nach Artikel 57 Absatz 1 Buchstabe d DSGVO zu den Aufgaben der unabhängigen Aufsichtsbehörden . Zuständige Aufsichtsbehörde für die Freie und Hansestadt Hamburg ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI). Nach Artikel 60a Absatz 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg ist der HmbBfDI unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die Hamburgische Bürgerschaft kann sich direkt an ihn wenden.