BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12244 21. Wahlperiode 13.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 05.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Hat Rot-Grün endlich einen Überblick über die Flüchtlingskosten 2017? Im Jahr 2016 betrugen die Flüchtlingskosten in Hamburg fast 1 Milliarde Euro (Drs. 21/8434). Die Gesamtzahl der in Hamburg lebenden Flüchtlinge hat sich allerdings im Jahr 2017 erhöht und damit auch die Kosten. Da die 13. Buchungsperiode abgeschlossen ist, sieht sich der Senat vermutlich in der Lage, bereits die meisten Kostenpositionen mit einem Betrag versehen zu können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Aufwendungen für Flüchtlinge konnten im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 nicht vollständig berücksichtigt werden, da der tatsächliche Flüchtlingszuzug im Planungszeitraum nicht prognostiziert werden konnte. In der Haushaltsbewirtschaftung wurde auf die tatsächlichen Entwicklungen mit einer Nachtragsdrucksache reagiert, siehe Drs. 21/10873. Auf Grundlage dieser Drucksache werden zentrale Mittel im Einzelplan 9.2 vorgehalten und bedarfsgerecht im Haushaltsvollzug auf die jeweiligen Produktgruppen/ Investitionen übertragen. Die Verwendung dieser zentralen Mittel für Flüchtlinge wird gemäß Drs. 21/5235 jährlich zum Ende des 1. Quartals dargelegt. Diese zentralen Mittel stellen nur einen Teil der gesamten Flüchtlingskosten dar, weitere Flüchtlingskosten werden aus den Budgets der Behörden getragen. Dabei ist der Nachweis der unmittelbar flüchtlingsbezogenen Kosten und Investitionen nicht immer feststellbar, da vielfach auch Regelangebote von geflüchteten Menschen angenommen werden, sodass eine Abgrenzung nicht in jedem Sachverhalt möglich ist. Der Haushaltsabschluss 2017 ist noch nicht beendet und der Status zu den Flüchtlingskosten insgesamt noch nicht konsolidiert. Die genannten Zahlen basieren auf der 12. Buchungsperiode Demnach sind nachträglich noch Änderungen möglich. Auch die Berechnungen zu den Erstattungen aus der Zentralen Verstärkung Zuwanderung sind insofern noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt: Kosten: 1. Von welchen Flüchtlingsgesamtkosten 2017 geht der Senat nach jetzigem Wissensstand für Hamburg aus? Welche Kosten sind darin nicht enthalten, obwohl auch sie im Rahmen der Flüchtlingszugänge deutlich höher ausfielen? Drucksache 21/12244 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Vorbemerkung. 2. Mittel in welcher Höhe flossen im Jahr 2017 insgesamt für die Flüchtlingsversorgung vom Bund? Bitte zusätzlich nach Art und Höhe der verschiedenen Unterstützungsleistungen des Bundes aufschlüsseln. Im Jahr 2017 flossen vorbehaltlich weiterer Zuordnungen Bundesmittel in Höhe von rund 147 Millionen Euro aus dem „Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen". Sie teilen sich wie folgt auf: Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach § 46 Absatz 9 SGB II (21,7 Millionen Euro), Sozialer Wohnungsbau: Kompensationsmittel gem. Entflechtungsgesetz (18,7 Millionen Euro), Abschlagzahlung gem. Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz für Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme von Asylbewerbern, unbegleiteten minderjährigen Ausländern sowie Verbesserung der Kinderbetreuung (57 Millionen Euro), Bereitstellung einer Integrationspauschale (50 Millionen Euro). Darüber hinaus hat Hamburg einen Zuschuss der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für die Herrichtung des bundeseigenen Gebäudes Sieker Landstraße/Zollwohnheim in Höhe von 207.000 Euro vom Bund erhalten. 3. Welche Kosten sind insgesamt für den Bereich der Erstaufnahme entstanden ? Bitte zusätzlich nach Art (Personal, Catering, Reinigung, Sicherheit, Miete, Instandsetzung und so weiter) an dieser Stelle ohne Verweis auf andere Drucksachen aufschlüsseln. Die im Haushaltsjahr 2017 gebuchten Kosten des Produktes Angelegenheiten der Erstaufnahmeeinrichtungen(EA) in der Produktgruppe 274.03 Ausländerangelegenheiten gliedern sich wie folgt: Kostenart Betrag (in Tsd. Euro) Fremdleistungen (Personal Betreiber, Montage, Ehrenamt) 42.750 Bewachung 43.220 Nahrungsmittel 22.469 IT-Kosten 209 Reinigung 8.891 Miete Gebäude/Grundstücke 9.460 Bewirtschaftung (Grundstücke/Gebäude) 14.789 Rückstellungen 291 Geräte/ Ausstattungen/Werkmaterialien 1.066 sonst. Mieten (insb. Container) 35.543 sonst. Verwaltungskosten (insb. Verbrauch) 1.377 sonst. bezogene Leistungen (insb. Dolmetscher, Honorarverträge , ärztl. Leistungen) 12.756 KITA-Betreuung 546 haushaltsrelevante Verrechnung mit anderen Behörden (Verwaltungsaußenstellen , medizinische Betreuung Altona) 2.965 sonst. Kosten (insb. periodenfremde Kosten aus 2016) 20.559 Umlagekosten aus anderen Produktgruppen 14.268 Gesamt 231.159 4. Welche Kosten sind insgesamt für den Bereich der Folgeunterbringung entstanden? Bitte zusätzlich nach Art (Personal, Reinigung, Sicherheit, Miete, Instandsetzung und so weiter) an dieser Stelle ohne Verweis auf andere Drucksachen aufschlüsseln. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12244 3 Für das Produkt „Besondere Hilfen zum Wohnen und zur Unterbringung“ in der Produktgruppe 253.03 „Öffentliche Unterbringung und Wohnungshilfe“ sind im Haushaltsjahr 2017 folgende Kosten entstanden: Kontenbereich Bemerkung Betrag (in Tsd. Euro) Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit 2.108 Kosten für Transferleistungen i.d.R. Kostensatzfinanzierung 152.807 Kosten für Abnutzungen (Abschreibungen ) 28.836 Sonstige Kosten i.d.R. Erstattungen an die BIS für die Unterbringung im Rahmen der Erstaufnahme 100.068 Gesamtkosten im Jahr 2017 283.819 Die dargestellten Kosten umfassen sowohl die Kosten der Folgeunterbringung für Flüchtlinge als auch die Kosten der Unterbringung für Wohnungslose. Von den Kosten für den betrieblichen Aufwand bei f & w entfallen unter anderem rund 35.058.000 Euro auf Miet- und Nebenkosten, 30.639.000 Euro auf den Personalaufwand , 13.451.000 Euro auf Instandhaltung und 2.840.000 Euro auf Fremdleistungen. 5. Mittel in welcher Höhe flossen für Asylbewerberleistung im Jahr 2017? Im Jahr 2017 sind Kosten in Höhe von insgesamt 106.183.000 Euro für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), davon 40.738.000 Euro für Krankenhilfeleistungen , entstanden. 6. Welche Kosten in welcher Höhe sind durch Flüchtlinge im Regelsystem des SGB II entstanden? Wie viel davon trägt die Freie und Hansestadt Hamburg, wie viel der Bund? Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) ermittelt monatsweise die Zahlungsansprüche für Kosten der Unterkunft (KdU) nach dem SGB II für Bedarfsgemeinschaften , in denen mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter im Kontext Fluchtmigration lebt, der erstmals nach dem 01. Oktober 2015 Leistungen nach dem SGB II erhalten hat. Diese Auswertungen der Grundsicherungsstatistik SGB II erfolgen aufgrund operativ verzögerter Datenerfassungs- und Bewilligungspraxis mit einer Wartezeit von drei Monaten und liegen aktuell bis einschließlich Oktober 2017 vor. Für diese Bedarfsgemeinschaften sind von Januar bis Oktober 2017 Zahlungsansprüche für laufende Leistungen in Höhe von 31.797.000 Euro und für einmalige Leistungen in Höhe von 2.067.000 Euro entstanden. Von diesen insgesamt 33.864.000 Euro wurden nach § 46 Absatz 6 und 9 insgesamt 31.411.000 Euro vom Bund im Rahmen der Bundesbeteiligung getragen. Der Differenzbetrag soll im Rahmen der Revision nach § 46 Absatz 10 SGB II im Jahr 2018 nachträglich ausgeglichen werden. Für Eingliederungsmittel für flüchtlingsinduzierte Bedarfe wurden im Jahr 2017 Mittel in Höhe von 11.618.100 Euro zugewiesen. 7. Wie viel hat die Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter Minderjähriger im Jahr 2017 insgesamt gekostet? Bitte Kosten zusätzlich nach Arten aufschlüsseln. Die Kosten für Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) betrugen im Jahr 2017 nach gegenwärtigem Stand der Berechnungen insgesamt rund 90.826.000 Euro: Im Landesbetrieb Erziehung und Beratung wurden insgesamt 32.744.000 Euro für die Betreuung von jungen Geflüchteten in 2017 aufgewendet. Sie verteilen sich auf folgende Kostenarten: Betrag (in Tsd. Euro) Unterbringung (Miet- u. Gebäudekosten) 13.340 Versorgung (Sachkosten inkl. Dienstleistungen) 9.495 Personalkosten (incl. Leiharbeit) 9.909 gesamt 32.744 Drucksache 21/12244 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 In der anschließenden Folgeunterbringung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung/Volljährigenhilfe (25404 Produktgruppe Erziehungshilfe) sind folgende Kosten entstanden: Betrag (in Tsd. Euro) 1-254.04.02.001 Ambulante Hilfen 4.336 1-254.04.03.001 Stationäre Hilfen 53.486 1-254.04.03.003 stat. Krankenhilfe SGB VIII d. BASFI 260 gesamt 58.082 8. Wie hoch waren die Personal- und Vormundschaftskosten für unbegleitete Minderjährige? Im Bereich Vormundschaften für UMA wurden 2017 insgesamt 1.485.138,20 Euro aufgewendet: Betrag (in Tsd. Euro) Personalkosten Amtsvormünder inkl. der zu FS 44 abgeordneten Personen 1.038€ Zuwendungen an Vormundschaftsvereine und für die Beratung von Privatvormündern (Privatvormundschaften im Einzelfall für Nicht- UMA) 447 € gesamt 1.485 € Zu den Personalkosten der Betreuung siehe Antwort zu 7. 9. Ende 2017 lebten 1.288 unbegleitete und minderjährig eingereiste Ausländer als Volljährige in Hilfen für junge Volljährige nach dem SGB VIII. Kosten in welcher Höhe sind hier im Jahr 2017 entstanden? Diese Kosten sind Bestandteil der Produktgruppe Erziehungshilfe, siehe Antwort zu 7. Eine Aufteilung der Kosten für Minderjährige und Volljährige ist technisch nicht möglich . Bei einer händischen Einzelauszählung muss für jeden Kalendertag im Jahr für circa 1.300 Volljährige eine Kostenauswertung erfolgen. Dies in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 10. Gesundheitskosten in welcher Höhe sind der Freien und Hansestadt Hamburg im Bereich der Flüchtlingsversorgung entstanden? Im Jahr 2017 sind Kosten in Höhe von insgesamt 40.738.000 Euro für Krankenhilfeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) entstanden. Bei der Behörde für Inneres und Sport (BIS) sind circa 3.059.000 Euro in erster Linie für die Erstuntersuchung im Ankunftszentrum Rahlstedt und die hausärztliche Untersuchung durch das Gesundheitsamt Altona entstanden. Bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) wurden im Jahr 2017 rund 9.800 Euro für Impfstoffe für die Flüchtlingsversorgung aufgewendet. 11. Wie viel hat die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) für Deutschkurse von Asylbewerbern im Jahr 2017 ausgegeben? Zur Abgrenzung der landesfinanzierten Sprachförderung vom Integrationskursangebot des Bundes siehe Drs. 21/8434. Für die ergänzende Deutschsprachförderung von Asylbewerberinnen und -bewerbern sind im Jahr 2017 insgesamt Landesmittel in Höhe von knapp 2,4 Millionen Euro verausgabt worden. Davon entfallen knapp 2,1 Millionen Euro auf das Programm „Deutschkurse für Flüchtlinge“. Zu den regelhaft entstehenden Rechnungsüberhängen in das Folgejahr siehe Drs. 21/8434. Der Hamburger Volkshochschule (VHS) entstanden für Angebote zur „Erstorientierung für Flüchtlinge“ (EOF) sowie für „Deutschkurse für Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus “ (DuA) im Jahr 2017 Kosten in Höhe von 168.000 Euro. Darüber hinaus haben Flüchtlinge an allgemeinen Kursen „Deutsch als Fremdsprache “ (DaF) der VHS teilgenommen. Da bei den Teilnehmenden ein möglicher Flücht- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12244 5 lingsstatus nicht erhoben wird, kann der auf Flüchtlinge entfallende Kostenanteil nicht ermittelt werden. Für den Ausbau des Lehrmittelbestandes der Hamburger Bücherhallen für die Deutschsprachförderung wurden im Jahr 2017 Mittel in Höhe von 103.000 Euro ausgegeben . 12. Mit welchem Betrag schlugen die Ehrenamtskoordination, der Rechtskundeunterricht und die Wertevermittlung jeweils zu Buche? Für die Freiwilligenkoordination und die Stärkung des freiwilligen Engagements in der Flüchtlingshilfe wurden rund 159.000 Euro von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration ausgegeben und aus den Bezirken rund 700.000 Euro abgefordert. Für 39 geplante und 25 tatsächlich durchgeführte institutionenkundliche Seminare in EA wendete die Landeszentrale für politische Bildung Hamburg im Jahr 2017 12.591 Euro aus Sondermitteln auf, siehe Drs. 21/6983. Darüber hinaus wurden aus der Drs. 21/6983 weitere 15.000 Euro für folgende Zwecke zugewendet: „umdenken – Heinrich Böll-Stiftung“ für die Maßnahme „Qualifizierung zum/zur Kulturdolmetscher*in“ in Höhe von 4.165 Euro, „Arbeit und Leben DGB/VHS Hamburg e.V.“ für zwei mehrtägige Veranstaltungen mit dem Titel „Achtung Chancen -Teilhabe stärken“ in Höhe von 5.189,50 Euro, „Die Neue Gesellschaft e.V. Vereinigung für politische Bildung“ für das Projekt „Aufsuchender politischer Gesprächskreis-Seminare für Flüchtlinge“ in Höhe von 5.645,50 Euro. Die Kosten für die in den Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi und Tigrinya erschienene Publikation „Das Hamburger Rathaus – Sitz des Hamburger Landesparlaments und der Hamburger Landesregierung“ betrugen im Jahr 2017 35.639,05 Euro. Für die Zielgruppe der Geflüchteten und Zugewanderten hat die Landeszentrale für politische Bildung Hamburg 2016 zudem die in mehreren Sprachen erhältliche und von der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen herausgegebene Broschüre „Demokratie für mich. Grundrechte in Deutschland. Ein Leitfaden für geflüchtete & einheimische Menschen“ angekauft. Die Kosten für einen Nachdruck in 2017 beliefen sich auf 4.476,88 Euro. Bei der BIS sind 2017 Kosten für die Ehrenamtskoordination in Höhe von156.000 Euro entstanden. 13. Welche Kosten fielen bei der Polizei für die Abschiebungen an? Siehe Drs. 21/8434. 14. Welchen Betrag zahlte die Freie und Hansestadt Hamburg für ihren Anteil an den Rückkehrhilfen REAG und GARP? Wie viele Personen nahmen REAG und GARP 2017 jeweils in Anspruch? Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) zahlte im Jahr 2017 insgesamt für den Länderanteil REAG/GARP einen Betrag von rd. 38.000 Euro (unter Berücksichtigung erstattungsbedingter Erlöse in Höhe von 122.000 Euro). Zusätzlich unterstützt die Freie und Hansestadt Hamburg die freiwillige Rückkehr von Ausreisewilligen durch landesfinanzierte Rückkehrhilfen. Im Jahr 2017 wurden hierfür insgesamt 491.000 Euro ausgegeben. 15. Kann der Senat beziffern, wie viel die Rückkehrberatung explizit gekostet hat? Siehe Drs. 21/8434. 16. Welche Kosten entstanden für Abschiebehaft? Welche für Abschiebegewahrsam bei jeweils wie vielen Inhaftierten über das Jahr 2017 verteilt ? Drucksache 21/12244 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Die 2017 gebuchten Kosten des Produktes „Vollzug ausländerrechtlicher Entscheidungen “ in der Produktgruppe „274.03 Ausländerangelegenheiten“ betragen 8.015.000 Euro. Davon entfallen 2.957.000 Euro (Sach- und Personalkosten) auf den Ausreisegewahrsam. Zur Belegung siehe Drs. 21/8680, Drs. 21/10202, Drs. 21/10648 und Drs. 21/11645. Für 62 auswärtig untergebrachte Abschiebehäftlinge wurden der zuständigen Behörde durch andere Bundesländer insgesamt 346.000 Euro in Rechnung gestellt. 17. Mittel in welcher Höhe wurden für den Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) insgesamt aufgewandt? Welche der Kosten entfallen auf Innenbehörde, welche auf Sozialbehörde? Wie setzen sich die Kosten zudem zusammen (Personal, Sachkosten)? In der BASFI wurden im Jahr 2017 für den Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) inklusive Ombusstelle Personalkosten in Höhe von rund 3.567.000 Euro, Sachkosten in Höhe von rund 797.000 Euro und rund 817.000 Euro für die Bildschirmarbeitsplatzpauschale aufgewendet. Zusätzlich sind bei der Ombudsstelle 22.000 Euro Sachkosten und 9.800 Euro Kosten für Öffentlichkeitsarbeit entstanden. Bei der BIS entstanden im Jahr 2017 Kosten in Höhe von 1.482.000 Euro für Personalkosten und 215.000 Euro für Sachkosten. 18. Welche Mehrkosten sind in etwa im Bereich der Kita-Gutscheine für die dort betreuten Flüchtlingskinder angefallen? Es sind circa 14,0 Millionen Euro Mehrkosten für Kita-Gutscheine entstanden. 19. In welcher Höhe entstanden im Bereich der Schulen insgesamt Mehrkosten durch die Flüchtlinge? Bitte zusätzlich aufschlüsseln, wofür die Kosten angefallen sind. Für die Beschulung in Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK), Basisklassen und Lerngruppen in der EA sowie für die Anschlussförderung nach dem Besuch einer IVK und für die Direktbeschulung von Schülerinnen und Schülern ohne Deutschkenntnisse in Regelklassen der Klassenstufe 1 oder 2 wurden 2017 Personalkosten in Höhe von 44,8 Millionen Euro aufgewendet. Zur Aufteilung auf die einzelnen Schulformen und Bedarfspositionen siehe Anlage 1. Für den Bereich der beruflichen Schulen im Hamburger Institut für berufliche Bildung (HIBB) entstanden 2017 Kosten für Flüchtlinge in Höhe von insgesamt 26,012 Millionen Euro, davon 23,057 Millionen Euro für das Programm Ausbildungsvorbereitung für Migrantinnen und Migranten (AvM-Dual), 46.000 Euro für das Berufsvorbereitungsjahr für Migrantinnen und Migranten (BVJM), 473.000 Euro für das Vorbereitungsjahr für Migrantinnen und Migranten (VJM) sowie 2,436 Millionen Euro für die Alphabetisierungsklassen . Das Merkmal „Flüchtling“ wird von der für Schule zuständigen Behörde nicht erhoben. In den dargestellten Maßnahmen des Aufnahmesystems werden neben Schülerinnen und Schülern mit Fluchthintergrund auch andere aus dem Ausland zugezogene Kinder und Jugendliche mit geringen Deutschkenntnissen beschult und auf den Übergang in das Regelsystem vorbereitet. Im Übrigen siehe Drs. 21/5163. 20. Welche weiteren Kosten sind im Rahmen der Flüchtlingsversorgung entstanden beispielsweise im Bereich der Arbeitsmarktintegration oder für Integrationsprojekte? Für die Beratung des Flüchtlingszentrums und die im Rahmen des Asyl-, Migrationsund Integrationsfonds (AMIF) geförderten Integrationsprojekte wurden im Jahr 2017 insgesamt knapp 1,4 Millionen Euro ausgegeben. Für Transferleistungen im Bereich Opferschutz (PG 255.03) sind 2017 rund 531.000 Euro flüchtlingsbedingte Mehrkosten entstanden. Hierzu gehören die in den Drs. 21/4174 und 21/10582 dargestellten Projekte sowie die Projekte ABRIGO (siehe Drs. 21/8279), StoP-Stadtteile ohne Partnergewalt (Drs. 21/4891 und 21/8722) sowie „comMIT!ment-Engagiert für Achtsamkeit, Vielfalt und Würde“ (Drs. 21/4697, 21/8722). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12244 7 Für Transferleistungen in der Prävention Rechtsextremismus (PG 255.03) sind 2017 rund 128.000 Euro im Zuge der Kofinanzierung von Aufstockungen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ im Kontext der Zuwanderung Geflüchteter entstanden. In der Produktgruppe Arbeitsmarktpolitik (PG 255.02) sind im Jahr 2017 flüchtlingsbedingte Mehrkosten in Höhe von 5,09 Millionen Euro entstanden, davon 2,38 Millionen Euro im Zusammenhang mit dem Projekt W.I.R, 0,91 Millionen Euro im Bereich der Förderung der Integration Jugendlicher in Ausbildung und Beschäftigung, 1,19 Millionen Euro im Bereich des sozialen Arbeitsmarktes sowie 0,61 Millionen Euro für flankierende Maßnahmen. Der Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit wertet keine Daten im Sinne der Fragestellung aus. Darüber hinaus wird auf die statistische Auswertung der Bundesagentur für Arbeit zu „Migrations-Monitor: Personen im Kontext von Fluchtmigration“ verwiesen: https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_1176754/Statischer-Content/Rubriken/ Arbeitsmarkt-im-Ueberblick/Personen-im-Kontext-von-Fluchtmigration.html. Seitens der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) wurden 4.000 Euro an die Logistik-Initiative Hamburg e.V. für „Aktivitäten zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt“ zugewendet. Die Zuwendungen wurden für „Erlebnistage Logistik“ vor Ort in den Unternehmen im Sinne der Ausbildungsvorbereitung für Migranten (AvM-Dual) und die Übersetzung von „Berufsbildern der Logistik“, zu verschiedenen Ausbildungsberufen in die Sprachen Englisch, Arabisch, Darsi, Somali und Tigrinisch verwendet. Zur Stärkung der bezirklichen Integrationspolitik wurden den Bezirken weitere Mittel zur Verfügung gestellt. Zur Mittelverwendung und den Projekten siehe Drs. 21/11471. 21. Welche Kosten sind hier noch nicht abgefragt, aber der Stadt trotzdem entstanden? Bitte Höhe, finanzierende Quelle und Verwendungszweck benennen. Siehe Anlage 2. Es handelt sich dabei um Personal, dass auf Grundlage der Drs. 21/1395 eingestellt wurde. Darüber hinaus fallen weitere Personalkosten von Beschäftigten an. Diese sind jedoch regelhaft neben der Betreuung und Versorgung von Geflüchteten auch für weitere Personengruppen zuständig. Eine Aufteilung der Personalkosten hinsichtlich der Versorgung und Betreuung von Geflüchteten zur Abgrenzung der übrigen Personengruppen ist nicht möglich, sodass keine konkreten Kosten benannt werden können. Personal: 22. Wie viele zusätzliche VZÄ wurden im Rahmen der Versorgung und der Betreuung der Flüchtlinge in den Behörden, bei den Bezirken und Landesbetreiben insgesamt im Jahr 2017 eingestellt? Bitte zusätzlich nach Behörden, den einzelnen Bezirken und Landesbetrieben sowie differenziert nach Ämtern aufschlüsseln. 23. Wie viele der zusätzlichen VZÄ sind befristet? Bitte zusätzlich nach Behörden aufschlüsseln und angeben bis wann. Siehe Anlage 3. 24. Wie viele Abordnungen von VZÄ erfolgten insgesamt und jeweils von welcher Stelle an welche andere Stelle im Jahr 2017 infolge der Flüchtlingsversorgung und -betreuung? Abgeordnete in VZÄ abgebende Behörden empfangende Behörden 26,4 Feuerwehr, Polizei, BASFI, t.a.h, BASFI, BSB, SBH, PA/ZAF, Bürgerschafts-, Senatskanzlei , kanzlei, BA Wandsbek, BWFG BIS Drucksache 21/12244 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Abgeordnete in VZÄ abgebende Behörden empfangende Behörden 8 FB, BWVI/LBSG, BUE, BA Wandsbek, BIS, BSB, Personalamt BASFI 25. Kosten in welcher Höhe sind mit diesen zusätzlichen VZÄ jeweils verbunden ? Siehe Anlage 3. Kostenträger: 26. Kosten in welcher Höhe fielen im Rahmen der Flüchtlingsversorgung und -betreuung jeweils insgesamt aufseiten der Behörden, aber auch der Bezirke an? Bitte für die einzelnen Behörden und die Bezirke zudem aufschlüsseln, wofür diese jeweils anfielen. Siehe Antworten zu 3. bis 25. sowie Vorbemerkung. 27. Bezüglich der Finanzierung der Kosten, die bei den Bezirken anfielen: Was davon erfolgte durch bezirkliche Mittel, wofür erfolgten Erstattungen vom Senat? Bitte nach Bezirken und Art der Kosten aufschlüsseln. Siehe Vorbemerkung. 28. In welcher Höhe sind bei f & w fördern und wohnen AöR im Jahr 2017 Kosten im Bereich der Flüchtlingsbetreuung angefallen? Gelder in welche Höhe erhielt das städtische Unternehmen hierfür von der Freien und Hansestadt Hamburg? Nach dem vorläufigen Jahresabschluss wurden von f & w Leistungen im Bereich der Erstaufnahmeeinrichtungen von rund 52.247.000 Euro für das Jahr 2016 in Rechnung gestellt, für die Folgeunterkünfte siehe Antwort zu 4. und Vorbemerkung. 29. In welcher Höhe sind beim Landesbetrieb Erziehung und Beratung im Jahr 2017 Kosten im Bereich der Flüchtlingsbetreuung angefallen? Gelder in welcher Höhe erhielt der städtische Betrieb hierfür von der Freien und Hansestadt Hamburg? Siehe Antwort zu 7. P e rs o n a lk o s te n f ü r F lü c h tl in g s b e s c h u lu n g i n 2 0 1 7 L e h re rb e d a rf f ü r F lü c h tl in g s b e s c h u lu n g i n 2 0 1 7 In te rn a ti o n a le V o rb e re it u n g s - k la s s e n ( IV K ) B a s is k la s s e n L e rn g ru p p e n i n d e r E rs ta u fn a h m e D ir e k tb e s c h u lu n g K l. S t. 1 ,2 A n s c h lu s s - fö rd e ru n g n a c h IV K S u m m e G ru n d s c h u le n 1 0 6 ,4 7 2 8 ,7 0 3 2 ,6 9 2 9 ,4 8 6 ,2 0 2 0 3 ,5 4 S ta d tt e ils c h u le n 1 4 3 ,2 2 3 7 ,5 2 2 3 ,0 1 2 ,1 0 1 8 ,2 0 2 2 4 ,0 5 G y m n a s ie n 7 8 ,7 3 3 ,7 2 1 ,9 3 4 ,9 0 8 9 ,2 8 S u m m e i n L e h re rs te lle n 3 2 8 ,4 2 6 9 ,9 4 5 7 ,6 3 3 1 ,5 8 2 9 ,3 0 5 1 6 ,8 7 S u m m e i n P e rs o n a lk o s te n ( E u ro ) 2 8 .4 6 4 .6 1 1 € 6 .0 6 1 .7 9 6 € 4 .9 9 4 .8 7 1 € 2 .7 3 7 .0 8 2 € 2 .5 3 9 .4 7 1 € 4 4 .7 9 7 .8 3 1 € P e rs o n a lk o s te n e rr e c h n e t a u f G ru n d la g e d e r P e rs o n a lk o s te n v e rr e c h n u n g s s a tz -T a b e lle 2 0 1 7 ( V e rr e c h n u n g s s ä tz e ) Q u e lle : B e re c h n u n g d e r z u s tä n d ig e n B e h ö rd e Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12244 9 Anlage 1 Zusatzkosten im Rahmen der Flüchtlingsversorgung und -betreuung In welcher Höhe fielen Kosten im Rahmen der Flüchtlingsversorgung und -betreuung an? in € Wofür sind die Kosten angefallen? Altona 1.248.444 191.974 84.160 Personalkosten Büroarbeitsplatzpauschalen (BAP) Sachkosten Bergedorf 670.490 155.760 Personalkosten BAP Eimsbüttel 397.461 74.959 95.595 Personalkosten BAP Dolmetscher Hamburg- Mitte 2.802.013 418.605 Personalkosten BAP Hamburg- Nord 731.545 136.290 Personalkosten BAP Harburg 1.285.002 219.038 264.792 12.000 44.910 Personalkosten BAP Rechtsanwaltskosten Dolmetscherkosten Bewachung Wandsbek 884,5 Tsd. 151,1 Tsd. Personalkosten BAP Justizbehörde 105 Tsd. 10 Tsd. 43 Tsd. 10 Tsd. 1.687 Tsd. 234 Tsd 13 Tsd. 10 Tsd. Amtsgerichte - Personalkosten Amtsgerichte - Arbeitsplatzpauschale Oberverwaltungs-gericht Personalkosten Oberverwaltungs-gericht Arbeitsplatzpauschale Verwaltungsgericht Personalkosten Verwaltungsgericht Arbeitsplatzpauschale Justizvollzug Personalkosten Justizvollzug Arbeitsplatzpauschale BGV 67.583,09 Projekt Fast Track Pflege BUE 38.450 31.340 Zuwendungen an Umweltverbände zur Umweltbildung von Flüchtlingen Personalkosten Teilnehmer des freiwilligen Ökologischen Jahres BIS 11.093 Tsd. Aufenthaltsangelegenheiten. BWFG 75.500 Sprachkurse, Bewerbungskurse, Infomaterial, Fach-Tutorien, Software, Fachliteratur, Medien, Übersetzungskosten, Diagnoseinstrumente/Fragebögen, Fachberatung, Unterweisung in Mathematik und Mechanik, Studieninteressierten und Studierendenberatung, Onlineberatung. Drucksache 21/12244 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Anlage 2 Ei ns te llu ng en v on z us ät zl ic he m P er so na l: In 2 01 7 zu sä tz lic h ei ng es te llt es P er so na l i m R ah m en d er V er so rg un g un d B et re uu ng v on Fl üc ht lin ge n in V ZÄ zu sä tz lic he K os te n da vo n be fr is te t bi s w an n be fr is te t A lto na 1 da vo n 1, 0 im F ac ha m t G ru nd si ch er un g un d S oz ia le s 46 .4 05 ,2 5€ P er so na lk os te n 8. 92 3, 75 € B A P B er ge do rf 3, 00 da vo n 1, 0 im F ac ha m t G ru nd si ch er un g un d S oz ia le s 1, 0 im F ac ha m t E in w oh ne rw es en 1, 0 im F ac ha m t S oz ia lra um m an ag em en t 11 4. 44 4, 00 € 29 .2 05 ,0 0 € B A P - H am bu rg -M itt e 0, 5 im F ac ha m t S oz ia lra um m an ag em en t 17 .2 48 ,0 0 € P er so na lk os te n 4. 48 3, 00 € B A P - - H am bu rg -N or d 2, 86 da vo n 0, 18 im E in w oh ne ra m t 0, 5 im G es un dh ei ts am t 2, 0 im F ac ha m t S oz ia lra um m an ag em en t 64 .5 17 ,0 0 € P er so na lk os te n 27 .8 42 ,0 0 € B A P - - H ar bu rg 4, 7 da vo n 2, 5 im F ac ha m t S oz ia lra um m an ag em en t 2, 2 im F ac ha m t G es un dh ei t 19 6. 94 6 € P er so na lk os te n 4 5 .7 5 4 ,5 0 € B A P 3, 21 31 .1 2. 20 18 W an ds be k 4 da vo n 2, 0 im F ac ha m t E in w oh ne rw es en 2, 0 im F ac ha m t G ru nd si ch er un g un d S oz ia le s 23 2. 26 8 € P e rs o n a lk o st e n 3 8 .9 4 0 € B A P - Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12244 11 Anlage 3 In 2 01 7 zu sä tz lic h ei ng es te llt es P er so na l i m R ah m en d er V er so rg un g un d B et re uu ng v on Fl üc ht lin ge n in V ZÄ zu sä tz lic he K os te n da vo n be fr is te t bi s w an n be fr is te t Ju st iz be hö rd e 26 ,2 7 da vo n 1, 0 be im A m ts ge ric ht 1, 0 be im O be rv er w al tu ng sg er ic ht 23 ,7 7 be im V er w al tu ng sg er ic ht 0, 5 im J us tiz vo llz ug 2. 11 2 Ts d € - - B IS 9, 6 im E in w oh ne rz en tra la m t 50 9 Ts d. € S ow ie 1 .0 9 2 T sd . € f ü r P e rs o n a lk o st e n de s ab ge or dn et en P er so na ls - - B A S FI 5, 25 da vo n 2, 0 im A m t f ür F am ili e 2, 75 im A m t f ür Z en tra le D ie ns te 0, 5 im Z K F 20 2. 66 1, 43 € S ow ie 2 6 6 .8 8 3 ,8 6 € f ü r P e rs o n a lk o st e n de s ab ge or dn et en P er so na ls 4, 25 31 .1 2. 20 17 bz w ,.3 0. 04 .2 02 0, 14 .0 8. 20 18 B G V 4, 83 im A m t f ür G es un dh ei t 1 8 0 .3 6 5 ,4 2 € 2 a) 30 .0 6. 20 18 b) 30 .0 6. 20 18 B A S FI La nd es be tri eb E rz ie hu ng u nd B er at un g (L E B ) 2. 52 .3 48 ,0 0€ 1 bi s 30 .0 6. 20 17 BW FG - 4, 27 in d er U ni H am bu rg 2 in d er T ec hn is ch en U ni ve rs itä t H am bu rg -H ar bu rg 69 .4 07 ,2 2€ P er so na lk os te n 9 5 .0 0 0 ,0 0 € P er so na lk os te n 4, 27 2 Drucksache 21/12244 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 12244ska_Text 12244ska_Anlagen 12244ska_Antwort_Anlage1 12244ska_Antwort_Anlage2 12244ska_Antwort_Anlage3