BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12246 21. Wahlperiode 13.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 05.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Chaostage bei U- und S-Bahnen In der frostigen 9. Kalenderwoche kam es bei U- und S-Bahnen zu einer Reihe von Betriebsstörungen aufgrund von Fahrwegstörungen. Insbesondere die U1 zwischen Hauptbahnhof-Süd und Lübecker Straße war mehrfach wegen einer Weichenstörung gesperrt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Störungen aufgrund besonderer Wetterlagen lassen sich nicht gänzlich ausschließen. Die vermehrten Störungen in der neunten Kalenderwoche im Bereich der oberirdischen U-Bahn-Strecken traten im Wesentlichen aufgrund des lang anhaltenden Schneefalls und der ungewöhnlich niedrigen Temperaturen auf. Die Entstörungs- und Bereitschaftsdienste der HOCHBAHN befinden sich rund um die Uhr in Bereitschaft, um im gesamten Hochbahn-Netz Störungen umgehend zu beseitigen. Im Rahmen einer Störungsanlayse wird hochbahnintern geprüft, welche weiteren Maßnahmen zur Minimierung von im Besonderen witterungsbedingt auftretenden Störungen, wie in der genannten Woche, erfolgen können. Für die konkret angesprochene Weichenstörung auf der U1 zwischen Hauptbahnhof Süd und Lübecker Straße war ein nur schwer zu lokalisierender Fehler in einer Baugruppe im Stellwerk Berliner Tor ursächlich. Bei der S-Bahn wurden und werden Störungen schnellstmöglich durch die Instandhaltungsdienste der DB Netz AG behoben. Bei der Behebung der Weichenstörung zwischen Altona und Holstenstraße kam es wegen notwendiger Schweißarbeiten und der frostigen Witterung allerdings zu Verzögerungen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), der Deutschen Bahn AG sowie der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) wie folgt: 1. Welche Streckenabschnitte von U- und S-Bahnen waren in der 9. Kalenderwoche zu welchen Zeiten und an welchen Tagen wegen Fahrwegstörungen gesperrt? 2. Welche Gründe führten zu den Sperrungen gemäß Frage 1.? Tag Störung auf Streckenabschnitt Zeitraum (von … bis … Uhr) Grund der Sperrung 26.02. Volksdorf – Ahrensburg West (U1) 7.46 – 8.50 Buchenkamp, Weiche 1 gestört wegen Schnee- und Eiseinwirkung . 26.02. Hauptbahnhof Süd – Lübecker-Str. (U1) 17.39 – 18.08 Lübecker Str., Weiche 1 Bauteilstörung (elektronisch) Drucksache 21/12246 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Tag Störung auf Streckenabschnitt Zeitraum (von … bis … Uhr) Grund der Sperrung 26.02. Altona – Holstenstraße (S11, S31) Betriebsbeginn – 27.02., ca. 18 Weichenstörung (Umleitung der S11 und S31 durch den City- Tunnel) 26.02. Bergedorf – Aumühle (S21) 7.30 – 9.30 Brand im Gleichrichterwerk Wohltorf 27.02. Ahrensburg West – Großhansdorf (U1) 5.57 – 6.10 Schmalenbeck, Weiche 2 gestört wegen Schnee-und Eiseinwirkung 27.02. Hauptbahnhof Süd – Lübecker-Str. (U1) 12.45 -13.06 Lübecker Str., Weiche 1 Bauteilstörung (elektronisch) 27.02. Volksdorf – Ahrensburg West (U1) 19.25 – 20.00 Buchenkamp, Weiche 1 gestört wegen Schnee- und Eiseinwirkung . 28.02. Ahrensburg West – Großhansdorf (U1) 0.05 – 1.05 Schmalenbeck, Weiche 1 gestört wegen Schnee-und Eiseinwirkung 28.02. Hauptbahnhof Süd – Lübecker-Str. (U1) 7.57 – 8.29 Lübecker Str., Weiche 1 Bauteilstörung (elektronisch) 28.02. Hauptbahnhof Süd – Lübecker-Str. (U1) 9.52 – 10.05 Lübecker Str., Weiche 1 Bauteilstörung (elektronisch) 28.02. Barmbek – Kellinghusenstraße (U3) 7.50 – 8.57 Saarlandstraße, Weiche 17 gestört wegen Schnee- und Eiseinwirkung. 3. Welche Maßnahmen wurden ergriffen oder werden ergriffen, um zukünftig diese Störungen zu minimieren oder gar ganz auszuschließen? Siehe Vorbemerkung. 4. Konnte jeweils ein Bus-/Taxenersatzverkehr eingerichtet werden? Falls nein: warum nicht? Ja, mit Ausnahme des S-Bahn-Abschnitts zwischen Altona und Holstenstraße. Dort war die Einrichtung eines Ersatzverkehrs nicht notwendig, da den Fahrgästen zwischen beiden Stationen ein umfangreiches Linienbusangebot zur Verfügung stand. 5. Wurden während der Sperrungen parallellaufende Schnellbuslinien zur zuschlagfreien Nutzung freigegeben? Falls ja: Wie wurde die Freigabe an das Fahrpersonal und die Fahrgäste kommuniziert? Falls nein: Weshalb erfolgte keine Freigabe? In von den Störungen betroffenen Abschnitten, bei denen eine alternative Bedienung durch Schnellbuslinien vorhanden war, wurden diese freigegeben. Die Busfahrerinnen und Busfahrer der Schnellbusse wurden durch die Hochbahn-Leitstelle per Funk informiert. Bedauerlicherweise wurde es in der U-Bahn-Betriebszentrale versäumt, die Freigabe der Schnellbusse auf den U-Bahnsteigen durchzusagen.