BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12250 21. Wahlperiode 13.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Carsten Ovens und Dennis Thering (CDU) vom 06.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Fernbushaltestelle in Niendorf? Das Reisen mit Fernbussen ist eine beliebte sowie meist günstige und umweltfreundliche Alternative zum Reisen mit dem eigenen Pkw geworden. Der Markt wächst entsprechend. Mehrfach täglich passieren mittlerweile Fernbuslinien auf dem Weg gen Norden oder Süden auch den Knotenpunkt Niendorf-Markt. Dennoch müssen Fahrgäste aus den umliegenden Stadtteilen erst bis in die Hamburger Innenstadt fahren, um dann beispielsweise mit dem Fernbus auf dem Weg gen Norden erneut Niendorf zu passieren. Vor diesem Hintergrund diskutierte die Bezirksversammlung Eimsbüttel auf Initiative der CDU-Fraktion (Drs. 20-2390) im vergangenen Jahr die Möglichkeit der Einrichtung einer Fernbushaltestelle in Niendorf. Auf Beschluss der Bezirksversammlung wurde die zuständige Fachbehörde am 13. Juli ersucht, den Bedarf sowie die Machbarkeit zu überprüfen. Die Antwort der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation vom 23. August 2017 (Drs. 20-2452) suggeriert nun, dass die Betreiber von Fernbuslinien kein Interesse am Standort Niendorf haben würden, da eine Bündelung der Linien am (häufig überlasteten) Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) bevorzugt würde. Mittlerweile ist öffentlich bekannt, dass in Harburg eine neue Fernbushaltestelle entstehen soll. Auch andere Hamburger Standorte, insbesondere in den äußeren Bezirken, sind laut Medienberichten für die Betreiber von Fernbuslinien von Interesse. Eine Einrichtung zusätzlicher Fernbusstationen in Hamburg würde individuelle Anfahrten verkürzen und damit das Angebot attraktiver machen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Hamburg hält mit dem ZOB Hamburg einen Fernbusbahnhof vor, der qualitativ im bundesweiten Vergleich einen hohen Standard bietet und aufgrund seiner zentralen Lage und der Umsteigemöglichkeiten zum Nah- und Fernverkehr optimal gelegen ist. So hat auch die Bürgerschaft in ihrem Ersuchen vom 8. September 2016 den Senat gebeten, grundsätzlich anzustreben, den Fernverkehr weiterhin am ZOB Hamburg zu bündeln (siehe Drs. 21/5513 und 21/7318). Der Fernlinienverkehr wird von den Omnibusunternehmen eigenwirtschaftlich erbracht. Die Unternehmen entscheiden daher in eigener Verantwortung, welche Haltestellen sie anfahren möchten. Dabei können sie grundsätzlich auf alle Haltestellen im öffentlichen Straßenraum und auf privaten Flächen zurückgreifen, wenn die Betreiberin beziehungsweise der Betreiber dies ermöglicht. Ob ein Ort für die Einrichtung einer Bushaltestelle geeignet ist, ist sowohl im personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungsverfahren (vergleiche § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Personen- Drucksache 21/12250 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 beförderungsgesetzes) als auch durch die Straßenverkehrsbehörde (vergleiche § 45 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung) zu prüfen. Hierbei spielen verkehrstechnische Gesichtspunkte ebenso eine Rolle wie Aspekte des Umweltschutzes. So darf es zum Beispiel durch das Hinzukommen neuer Fernbus-Linienverkehre nicht zu einer Überlastung einer Haltestelle und damit zu Beeinträchtigungen des bereits vorhandenen Linienverkehrs, das heißt des besonders geschützten öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), kommen. In Hamburg sind Fernbushalte auf dem ZOB Bergedorf und auf privaten Verkehrsflächen der Flughafen Hamburg GmbH und der Deutschen Bahn AG in Harburg genehmigt worden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Sind dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde Interessensbekundungen in welcher Form auch immer bekannt, mit denen Betreibern von Fernbuslinien ein Interesse an der Eröffnung einer zusätzlichen Station rund um den Knotenpunkt Niendorf-Markt bekundet haben? Wenn ja, welche Unternehmen haben hier Interesse gezeigt? Wenn ja, wann war dies jeweils der Fall? Der zuständigen Behörde sind entsprechende Interessen eines Unternehmens bekannt. Die näheren Informationen hierzu sind nach § 3b des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes vertraulich zu behandeln. 2. Gibt es Gründe, die gegen eine Öffnung der Busstation Niendorf-Markt für Fernbuslinien sprechen? Wenn ja, welche sind dies und wie könnte hier Abhilfe geschaffen werden , sodass die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden? Grundsätzlich kann auch die Haltestelle Niendorf-Markt im Rahmen des Fernlinienverkehrs genutzt werden, wobei die Kapazitäten der Haltestelle im Rahmen des Nahverkehrs bereits stark beansprucht werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Hat sich der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit alternativen Standorten für eine Fernbuslinienstation in Höhe Niendorf-Markt beschäftigt? Wenn ja, mit welchen Standorten? Wenn nein, warum nicht? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.