BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12252 21. Wahlperiode 13.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 06.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Flächenentwicklung im Hamburger Hafen – Auf welcher Grundlage basiert der Letter of Intent für Steinwerder-Süd? Im Rahmen der Selbstbefassung zur Flächenentwicklung im Hamburger Hafen des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien am 19. Dezember 2017 (vergleiche Ausschussbericht, Drs. 21/12060) wurde unter anderem mitgeteilt, dass es eine zehnjährige Zusage in Bezug auf Steinwerder -Süd gebe. Gleichzeitig teilten die Senatsvertreterinnen und -vertreter mit, dass es für die Flächen Steinwerder-Süd keine Vorfestlegung bezüglich der Nutzung gebe. Zurzeit finde eine breit angelegte Abstimmung mit Stakeholdern statt, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Ergebnisse sollen voraussichtlich im Sommer 2018 erreicht werden. Innerhalb des parallel laufenden Planfeststellungsverfahrens müsse zudem festgelegt werden, welche Kaistrecke in welcher statischen Dimensionierung für welche Nutzung ausgebaut würde. Anschließend solle dann mit der Vorbereitung der Ausschreibung der Flächen begonnen werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Hat es im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 28. Februar 2018 vom Senat, der zuständigen Behörde, der HPA oder sonstigen von der Stadt mehrheitlich beeinflussten Gesellschaft(en) oder deren vertretungsbefugten Mitarbeitern gegenüber Dritten rechtlich verbindliche Verpflichtungen , Zusicherungen oder sonstige rechtliche Wirkungen ausstrahlende Erklärungen über die Verwendung oder Nutzung von (Teil-)Flächen im Areal Steinwerder-Süd/Mittlerer Freihafen gegeben? a) Wenn ja, wann, durch wen und wem gegenüber? Bitte genaue Angaben nach Datum Person, Gesellschaften et cetera darlegen. b) Welchen Inhalt hatten die Erklärung(en) im Einzelnen? Bitte genauen Inhalt angeben. 2. Ist es in dem oben genannten Zeitraum zu „nicht rechtsverbindlichen“ Vereinbarungen hinsichtlich der (Teil-)Flächen Steinwerder-Süd/Mittlerer Freihafen gekommen? a) Wenn ja, zwischen wem, wann und mit welchem Inhalt beziehungsweise unter welchen Bedingungen? Drucksache 21/12252 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b) Wenn nein, kann der Senat garantieren, dass keine „nicht rechtsverbindlichen “ Vereinbarungen existieren? Für Steinwerder-Süd gibt es weder einen Letter of Intent noch weitere formale Vereinbarungen .