BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12264 21. Wahlperiode 13.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 06.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Amnestie für illegalen Waffenbesitz Der Bundestag hat am 18. Mai 2017 ein Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes beschlossen, dass unerlaubt besessene Waffen und/oder Munition befristet auf ein Jahr bei der Polizei abgegeben werden können. Dieses Gesetz soll die Zahl der zirkulierenden illegalen Waffen verringern. Nach Inkrafttreten des Gesetzes können illegale Waffen und Munition gemäß der Strafverzichtsregelung ein Jahr lang straffrei bei der zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle abgegeben werden. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Wie viele illegale Schusswaffen wurden seit der Gesetzesinitiative bei der zuständigen Behörde oder den Polizeidienststellen abgegeben? Bitte nach Einzellader, halbautomatischen und vollautomatischen Kurz- und Langwaffen darstellen. Die bei der Polizei im Rahmen der Amnestie bis zum 31. Dezember 2017 abgegebenen Waffen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Erlaubnispflichtige Waffen, gesamt: 225 Langwaffen 61 Kurzwaffen 121 Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ohne PTB 37 Waffenteile (Läufe, Verschlüsse) 6 Erlaubnisfreie Waffen, gesamt: 209 SRS-Waffen 147 Druckluft-/CO2-Waffen 59 Soft-Air-Waffen 3 Sonstige Waffen (z.B. Deko-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen) 12 Waffen, gesamt 446 davon illegale Waffen davon Langwaffen davon Kurzwaffen 128 24 104 Munition (Anzahl der Vorgänge, Stückzahlen werden nicht erfasst) 109 Eine weitergehende Untergliederung im Sinne der Fragestellung und eine Aktualisierung der Darstellung würden eine manuelle Sichtung und Abgleich der einschlägigen Vorgänge an der Dienststelle „Waffen- und Jagdangelegenheiten“ des Justiziariats der Polizei und bei der Dienststelle „Klassische Kriminaltechnik“ im Landeskriminalamt Drucksache 21/12264 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 erforderlich machen. Die Auswertung mehrerer Hundert Vorgänge ist in der für die Bearbeitung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Eine abschließende Bewertung ist nach Ablauf der Amnestie vorgesehen. 2. Wie viele illegale Hieb- und Stichwaffen, wie zum Beispiel Butterflymesser , Totschläger, Schlagringe wurden seit der Gesetzesinitiative bei der zuständigen Behörde oder den Polizeidienststellen abgegeben? 3. Wie viele Waffen und Munition, deren Erwerb und Besitz nur Personen ab 18 gestattet ist, wie zum Beispiel Schlagstöcke, Dolche, Gas- und Schreckschusswaffen wurden seit der Gesetzesinitiative bei der zuständigen Behörde oder den Polizeidienststellen abgegeben? Siehe Antwort zu 1. 4. Wurden im Rahmen der Strafverzichtsregelung 2009 in Hamburg illegale a) Schusswaffen, b) Hieb- und Stichwaffen, c) Waffen und Munition, deren Erwerb und Besitz nur Personen ab 18 gestattet ist, abgegeben? Wenn ja, wie viele? Bitte nach a), b) und c) aufschlüsseln. Bei der Polizei Hamburg wurden im Zuge der Waffenamnestie 2009 bis zum 31. Dezember 2009 insgesamt 4.615 legale und illegale Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie mehrere Tonnen Munition abgegeben. Darüber hinaus wurde bei zehn zur anonymen Annahme berechtigten Hamburger Waffenhändlern 406 Waffen und 731 Kilogramm Munition abgeliefert. Insgesamt handelt es sich um 5.021 Waffen; aufgrund der großen Anzahl erfolgte keine differenzierte Auswertung. 5. Wie wurde die Strafverzichtsregelung, dass unerlaubt besessene Waffen und/oder Munition befristet auf ein Jahr bei der Polizei abgegeben werden können, 2009 und 2017 in Hamburg kommuniziert? Im Jahr 2009 gab es mindestens drei Presseveröffentlichungen der damaligen Behörde für Inneres zur Waffenamnestie: am 21. Oktober 2009, 23. November 2009 und am 22. Dezember 2009. Zur Waffenamnestie 2017 gab es bundesweite Berichterstattung über verschiedene Medien. Die Polizei hat am 6. Juli 2017 auf der Internetseite der Polizei Hamburg eine Information zur Waffenamnestie veröffentlicht. Weitere Öffentlichkeitsarbeit ist geplant, insbesondere zeitnah vor Ablauf der Amnestie.