BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1227 21. Wahlperiode 11.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschlaeger, Dr. Ludwig Flocken, Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 05.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Waschbären Nicht endemische Tierarten machen sich auch in Hamburg breit. Insbesondere entlang der U1 von Wandsbek-Gartenstadt stadtauswärts breitet sich der Waschbär aus. Allerdings sollen auch bereits im Hafen und auf dem Friedhof Ohlsdorf Waschbär-Sichtungen vorgekommen sein. Jeder Hausbesitzer, der schon mal von Waschbären heimgesucht wurde, weiß wie viele Sachschäden diese Tiere anrichten können. Neben den materiellen Schäden und Lärmbelästigung überträgt der Waschbär auch Krankheiten wie den Waschbärspulwurm , verdrängt Vögel wie den Uhu, Störche und Greifvögel aus ihren Nistplätzen und räubert die Nester aller Vogelarten aus. Nicht ohne Grund darf der Waschbär in Hamburg ganzjährig gejagt werden. Allerdings wird vermutet, dass nur durch Verknappung der Nahrungsgrundlage sich die Populationsdichte der Stadt-Waschbären nachhaltig reduzieren lässt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Waschbär wird in Deutschland als gebietsfremde, aber etablierte Tierart angesehen (vergleiche Veröffentlichung des Bundesamtes für Naturschutz: http:// www.neobiota.de/definition_neobiota.html). Bislang gibt es keine abschließende Bewertung über die unerwünschten Auswirkungen dieser Tierart und damit zur Einstufung als invasive Art. Der Hauptverbreitungsschwerpunkt des Waschbären liegt in Mitteldeutschland. Hinweise auf eine starke Verbreitung innerhalb der Landesgrenzen der Freien und Hansestadt Hamburg lassen sich aus der Jagdstatistik nicht ableiten. Die Höchstzahl der tot aufgefundenen oder geschossenen Waschbären innerhalb eines Jagdjahres betrug vier. In manchen Jahren wurde überhaupt kein Tier gemeldet. Auch Entwicklungstendenzen lassen sich aus der Jagdstatistik für Hamburg nicht ableiten. Als nachtaktives, die Nähe des Menschen suchendes Tier ist eine aktive und bestandsbeeinflussende Bejagung des Waschbären im Hamburger Stadtgebiet kaum möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Gibt es eine aktuelle Bestandsschätzung von Waschbären für Hamburg? Wie groß wird die Population derzeit geschätzt? Wo liegen die Hauptverbreitungsgebiete ? Nein, im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Hat der Senat Kenntnis über die Schäden, die durch Waschbären entstehen ? Wenn ja, über welche Schäden? Wie hoch werden diese beziffert? Nein. Drucksache 21/1227 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wurden in den letzten Jahren Fälle von Waschbärspulwurm-Befall bei Menschen in Hamburg bekannt? Wenn ja, wie viele? Gab es andere nachweislich durch Waschbären übertragene Krankheiten? Der Befall des Menschen durch den Waschbärspulwurm ist keine nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtige Erkrankung. Zahlen für Hamburg liegen dazu ebenso wenig vor wie zu anderen durch den Waschbär übertragenen Krankheiten. 4. Werden Maßnahmen ergriffen um den Bestand zu verkleinern? Wenn ja, welche? Sind die Maßnahmen nützlich? Nein, im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Weist die Stadtreinigung oder die Behörde auf bestimmte Abwehrmaßnahmen hin (verschließen von Mülltonnen, keine Kompostierung von Obst- und Essenresten oder Ähnliches)? Wenn ja, auf welche und wie wird die Bevölkerung informiert? Die Stadtreinigung Hamburg empfiehlt grundsätzlich, organische Haushaltsabfälle und Essensreste über die grüne Biotonne zu entsorgen, da die offene Kompostierung immer die Gefahr birgt, dass Nahrung suchende Tiere wie Waschbären, aber auch Ratten, Mäuse, Füchse und Krähen die Komposthaufen aufsuchen. Zur sicheren Aufbewahrung der Abfälle bietet die Stadtreinigung Hamburg auch abschließbare Restabfall - und Biotonnen an. 6. Wie wird das Fütterungsverbot von Waschbären in Hamburg durchgesetzt ? Ein Fütterungsverbot ist der zuständigen Behörde nicht bekannt.