BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12276 21. Wahlperiode 13.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 07.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Zweite Landstromanlage für Hamburg (II) Die Antworten des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage „Zweite Landstromanlage für Hamburg“ (Drs. 21/11618) geben Anlass zu Nachfragen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Eine wichtige Voraussetzung für eine Verbreitung der Landstromnutzung ist ein wettbewerbsfähiger Landstrompreis, der eine wirtschaftliche Nutzung von Landstrom ermöglicht. Der Senat hat verschiedene Initiativen gestartet, um dies zu erreichen. So wurden unter anderem in einem Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz am 5. Dezember 2017 eine Veränderung der aktuellen regulatorischen Rahmenbedingungen , um Landstrom wettbewerbsfähig zu machen, sowie EU- und Bundesförderprogramme gefordert. Die Aktivitäten sollen in enger Zusammenarbeit mit der neuen Bundesregierung fortgeführt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) und Hamburg Energie wie folgt: 1. Laut Drs. 21/11618 wurde 2017 nur ein Kreuzfahrschiff (AIDAsol) an lediglich neun Tagen mit Landstrom versorgt. In der Planungsphase der Landstromanlage Altona (2013) ging man jedoch noch von bis zu 70 Anläufen p.a. aus (vergleiche Drs. 20/9298). Wie erklärt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diese deutliche Diskrepanz zwischen erwarteter und tatsächlicher Nutzung? Hamburg ist derzeit der einzige Hafen, der eine Landstromnutzung dieser Größenordnung für Kreuzfahrtschiffe anbietet. Das Vorhandensein eines Landstromanschlusses in möglichst vielen Häfen ist jedoch eine wichtige Voraussetzung für die Reedereien ihre Schiffe auf Landstromnutzung umzurüsten. Sonst ist das Verhältnis von Investition zu Betriebszeiten für die Reedereien sehr ungünstig. Um Landstrom als umweltfreundlicher Technologie zum Durchbruch zu verhelfen, setzt sich der Senat daher gegenüber dem Bund für eine Änderung der regulatorischen Rahmenbedingungen und für Förderprogramme ein, um die Wettbewerbsfähigkeit von Landstrom zu verbessern und die Markteinführung zu unterstützen. Die Annahmen beruhten auf Untersuchungen, die im Jahr 2012 durchgeführt wurden und deren Ergebnisse in der Drs. 20/5316 dargestellt sind. Bei der Landstromanlage am Cruise Center Altona handelt es sich um ein Pilotprojekt. 2. Hat es vor oder während der Planungsphase der Landstromanlage Altona zwischen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde Drucksache 21/12276 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 und den betroffenen Reedereien Absprachen hinsichtlich der Schiffsnachrüstung zur Landstromnutzung gegeben? Wenn ja, wann, mit wem und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Ja, AIDA konnte als Ankerkundin gewonnen werden. Für ein zweites Schiff ist eine Versorgung derzeit in Vorbereitung. Im Übrigen siehe Drs. 21/11618. 3. Was hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde konkret unternommen, um Reedereien von der Schiffsnachrüstung zur Landstromnutzung zu überzeugen? Das Hafengeld als Anreiz für die Nutzung von Landstrom wurde hierfür reduziert. Darüber hinaus werden regelmäßig Gespräche mit den Reedereien geführt, in denen für die Nutzung von Landstrom während der Liegezeit im Hafen geworben wird. Die HPA berichtet im Rahmen ihrer Teilnahme an internationalen Konferenzen über die Erfahrungen mit dem Betrieb der Landstromanlage am Cruise Center Altona. 4. Laut Drs. 21/11618 sind für das Jahr 2018 bislang 18 Anläufe am Cruise Center Altona mit einer Landstromversorgung geplant. Strebt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde an, diese Anzahl in den Folgejahren auszuweiten? Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen soll das geschehen und welche Zielzahlen werden für die Folgejahre angestrebt? Wenn nein, warum nicht? Ja. Es gibt Verhandlungen mit weiteren Reedereien und bereits konkrete Tests mit einem weiteren Kreuzfahrtschiff. 5. Laut Drs. 21/11618 handelt es sich bei der Landstromanlage Altona um ein Pilotprojekt, mit dem Erkenntnisse für die weitere Verwendung der Landstrom-Technologie gewonnen werden sollen. Wie sollen aus derzeit neun Anläufen p.a. repräsentative Erkenntnisse hervorgehen, um als Grundlage für den weiteren Ausbau der Landstromtechnologie zu dienen ? Jeder einzelne Anlauf erbringt in der Anfangsphase des Pilotprojektes neue Erkenntnisse über das Verhalten der Anlage im Realbetrieb sowie bezüglich weiterer operativer Fragestellungen. Mit diesen Erkenntnissen kann der operative Betrieb optimiert werden. Zudem werden wichtige Erkenntnisse zu wirtschaftlichen Fragestellungen gewonnen. Auch die Reedereien und Klassifizierungsgesellschaften sammeln durch die Nutzung wichtige Erfahrungen hinsichtlich des technischen Handlings, die zu einer Steigerung der Akzeptanz führen. 6. Welche konkreten Daten beziehungsweise Erkenntnisse (sowohl ökologisch als auch ökonomisch) konnten bisher gesammelt werden, die auf die geplante zweite Landstromanlage am Cruise Center HafenCity übertragen werden sollen? Aus dem Betrieb konnten bis jetzt Erkenntnisse über Einstellungsdaten der Anlage während der Versorgung, Verbesserungen der operativen Einsatz- und Ablaufpläne sowie Konkretisierungen hinsichtlich der operativen Kosten gezogen werden. Nach Auskunft von Hamburg Energie zeigt die am Beispiel der Landstromanlage in Altona gemachte Erfahrung, dass durch die Terminkoordination zwischen Kapitän, verantwortlicher Hafenbehörde und Versorger eine effiziente Gestaltung des Anlaufs und somit eine effiziente Versorgung möglich ist. 7. Wie geht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde vor, um die zuvor erwähnten Daten beziehungsweise Erkenntnisse zu sammeln und auszuwerten? Findet ein regelmäßiges Monitoring statt? Wenn ja, durch wen und wie oft? Wenn nein, warum nicht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12276 3 Ein routinemäßiges Monitoring erfolgt durch die HPA. 8. Welche Strategie verfolgt der Senat, um langfristig gesehen ein wirksames Konzept hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit (Deckung der Investitionskosten , Betriebskosten, Kosten für Wartung und Instandhaltung et cetera) der Landstromanlage in Altona und weiteren, möglicherweise zukünftig eingerichteten Landstromanlagen, zu entwickeln? Siehe Vorbemerkung.