BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1228 21. Wahlperiode 11.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 05.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Hafenerweiterung Altenwerder Bezug: Finanzierung der Zukunftsinvestition (Drs. 15/7461) Bereits 1989 hat der damalige Senat mit Vorlage des Hafenentwicklungsplans dargelegt, dass eine Hafenerweiterung in Altenwerder zur Sicherung und zum Ausbau des logistischen Dienstleistungszentrums Hafen Hamburg notwendig und vorteilhaft sei. Argumentiert wurde mit „Schaffung dringend benötigter, modern strukturierter Umschlagskapazitäten“, die Maßnahme würde Arbeitsplätze, Einkommen und Steuerkraft in Hamburg sichern. Für die Flächenherrichtung und spezielle Infrastrukturmaßnahmen der Hafenerweiterung Altenwerder wurden etwa 513 Millionen DM beantragt und bewilligt . Zur Absicherung der darüber hinaus aufzubringenden Investitionsmittel von weiteren etwa 461 Millionen DM sollte zur Finanzierung das Sondervermögen „Stadt und Hafen“ bereitgestellt werden. Mit Drs. 16/1162 wurden weitere Gelder für die Maßnahme beantragt und bewilligt. Zur Gegenfinanzierung sollten nicht nur Einnahmen aus Verwertung und Verwaltung städtischen Vermögens dienen, sondern insbesondere auch Einnahmen aus der zukünftigen Vermietung von Flächen und Anlagen in Altenwerder . Aus dem Grunde ist Zuweisungen entsprechender Einnahmen an das Sondervermögen zugestimmt worden. Über die Folgejahre verlief sich die nachvollziehbare „Spur“ der beschriebenen Einnahmen. Und in 2010/2011 stellte man im Sondervermögen Stadt und Hafen ein finanzielles Loch in Höhe von etwa 400 Millionen Euro fest. Die Begründung zu dem Zeitpunkt lautete, „Schuld“ daran sei die dem Sondervermögen Stadt und Hafen „aufgezwungene“ Erwirtschaftung des Baus des Containerterminals Altenwerder (CTA), welche zulasten des Sondervermögens Stadt und Hafen gegangen sei. Hierzu frage ich den Senat: Drucksache 21/1228 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Welche Leistungen beziehungsweise Investitionen in welcher Größenordnung zur „Hafenerweiterung Altenwerder“ sind zulasten des Sondervermögens Stadt und Hafen gegangen? Bitte einzeln aufführen! Nach Gründung der HPA wurden die Flächen des Sondervermögens Altenwerder mit Mietvertrag zwischen der HPA und der Freien und Hansestadt Hamburg (vertreten durch die FB/LIG) vom 7. Februar 2007 von der Freien und Hansestadt Hamburg angemietet. Gemäß § 4 Ziffer 4.1 des Vertrages wurden Unterhaltungs-, Instandhaltungs - sowie Instandsetzungskosten pauschal beginnend ab dem Jahr 2007 mit jährlich 220.000 Euro angesetzt. Die Instandhaltungspauschale berechnete sich prozentual nach den Netto-Mieterlössteigerungen und war auf 220.000 Euro p.a. begrenzt. Es sind somit Kosten ab 2007 – 2012 p.a. von bis zu 220.000 Euro angefallen. Eine genauere Aufschlüsselung darüber, ob dieser pauschale Wert tatsächlich in jedem Jahr erreicht wurde, ist in der zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, da rund 40 Aktenbände händisch ausgewertet werden müssten. Ab 1. Januar 2013 sind die Flächen in das Vermögen der HPA übergegangen. Seither sind keine Investitionskosten für das Sondervermögen mehr angefallen. 2. Wie hoch waren beziehungsweise sind die in Drs. 15/7461 genannten Einnahmen aus der Vermietung von Flächen und Anlagen in Altenwerder ? Bitte jährlich aufführen! Jahr Einnahmen (in Tsd. €; gerundet) 2000 1.066 2001 2.081 2002 3.085 2003 4.178 2004 4.711 2005 6.237 2006 6.909 2007 10.666 2008 8.583 2009 8.583 2010 8.583 2011 9.298 2012 8.912 2013 erfolgte die Übertragung der Fläche auf die HPA. 3. Welche weiteren Einnahmen wurden zugunsten des Sondervermögens erzielt? Dem Sondervermögen Stadt und Hafen wurden Mittel aus dem allgemeinen Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg zugewiesen, unter anderem mit dem Zweck der Entlastung aus der Finanzierung der Hafenerweiterung Altenwerder, siehe Drs. 20/2347 und Drs. 20/5437. 4. Von welchen städtischen Unternehmen sind diese Zuflüsse aus 2. und 3. vereinnahmt worden? Bitte jährlich aufführen! Die Aufschlüsselung der jährlichen Einnahmen nach öffentlichen Unternehmen setzt eine manuelle Aktenauswertung in einem Umfang voraus, die in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. 5. Wie steht das Sondervermögen aktuell da? Der Senat hatte mit der Haushaltsrechnung 2013 und dem Halbjahresbericht 2014 der Bürgerschaft auch über den jeweiligen Stand des Sondervermögens Stadt und Hafen berichtet (siehe Drs. 20/12816, S.70 folgende). Derzeit werden die Haushaltsrechnung 2014 sowie der Halbjahresbericht 2015 des Senats an die Bürgerschaft erstellt, mit denen zu den jeweiligen Haushaltsverläufen berichtet wird. Diese Berichte werden den fortgeschriebenen Stand des Sondervermögens Stadt und Hafen darstellen.