BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12282 21. Wahlperiode 16.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 08.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Baugebiet Fischbeker Heidbrook – Wie ist der Stand – Nachfragen Leider blieben bei der Beantwortung der Fragen aus der Drs. 21/11990 erhebliche unbegründete Lücken, insofern sind einige Nachfragen erforderlich . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der IBA Hamburg GmbH (IBA) wie folgt: 1. Wie viele Bewohner sind in der Siedlung Fischbeker Heidbrook bisher ordnungsrechtlich gemeldet? Derzeit sind 198 Bewohnerinnen und Bewohner im Fischbeker Heidbrook gemeldet (Stichtag 12.03.2018). 2. Wann begann die Gebietsentwicklung: Ankauf der Grundstücke, Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan, Beginn der Erschließungsarbeiten, erste Beurkundung eines Kaufvertrages? Der Ankauf des Geländes (ehemalige Röttiger-Kaserne) durch die Stadt erfolgte 2006. Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans „Wohnbauflächen und Freiflächen südlich Cuxhavener Straße in Neugraben-Fischbek“ (F02/14) wurde am 12. Mai 2014 gefasst, der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Neugraben -Fischbek 66 (H01/14) am 09. Mai 2014. Die Planungen für die Erschließungsmaßnahmen wurden im 3. Quartal 2014 begonnen . Der erste Kaufvertrag wurde im Mai 2015 beurkundet. 3. Wann wurde die erste Baugenehmigung erteilt und wann erfolgte der erste Spatenstich zur Erschließung des Geländes? Die erste Baugenehmigung wurde am 26. April 2016 erteilt. Der 1. Spatenstich zur Erschließung erfolgte im Februar 2015. 4. Nachvollziehbar ist, dass eine endgültige Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben der Gebietsentwicklung noch nicht vorliegen kann. Welche Kosten sind aber bei der Entwicklung und Bebauung des Gebietes bisher bereits entstanden? a) Erwerbskosten der Grundstücke b) Herrichten/Abräumen der Grundstücke Drucksache 21/12282 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c) Planungs- und Gutachterkosten für städtebauliche Wettbewerbe, Bauleitplanungen, Erschließungsplanungen und Fachgutachten d) Erschließungs- und Herrichtungskosten e) Kosten für Ausgleichsmaßnahmen f) Kosten der Vermarktung g) Kosten des Kapitaldienstes h) Sonstige Kosten 5. Welche Kosten sind bis zum Abschluss der Maßnahme noch offen (nach derzeitiger Planung und Kalkulation, ungefähre Angaben sind ausreichend )? Die IBA ist seit 2013 im Gebiet tätig. Die nachfolgend angegebenen Ausgaben beziehen sich auf den Zeitraum 2013 bis 2017 und auf Maßnahmen, die die IBA durchführt beziehungsweise beauftragt. Die Kosten für vorbereitende Maßnahmen, Entschädigungen , Einmessung, Flächenherrichtung und Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen, Maßnahmen zur Standortaufwertung sowie für Grundstücksbewirtschaftung betrugen bisher rund 17,7 Millionen Euro. Eine detailliertere Aufschlüsselung der Kosten berührt Geschäftsgeheimnisse der IBA, weil es Einfluss auf das künftige Angebotsverhalten im Markt stehender Dritter hat. Für weitere Maßnahmen, die die IBA durchführt beziehungsweise beauftragt, werden die Kosten für vorbereitende Maßnahmen, Entschädigungen, Einmessung, Flächenherrichtung und Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen, Maßnahmen zur Standortaufwertung sowie für Grundstücksbewirtschaftung auf circa 13,4 Millionen Euro geschätzt. 6. Welche Einnahmen durch Grundstücksverkäufe konnten bisher realisiert werden? Die Einnahmen aus Grundstücksverkäufen beliefen sich in dem Zeitraum 2013 – 2017 auf rund 30,5 Millionen Euro. 7. Welchen Gegenwert repräsentieren die bisher noch nicht verkauften Grundstücke (Angaben auf der Basis der bisher durchschnittlich erzielten Kaufpreise sind ausreichend)? Den Wert der noch nicht verkauften Grundstücke schätzt die IBA auf Grundlage des geltenden Bodenrichtwertes und aufgrund ihrer Markterfahrung auf rund 34 Millionen Euro. 8. Sind darüber hinaus noch sonstige Einnahmen zu erwarten? Ja. 9. Wie beurteilt der Senat den zeitlichen Ablauf der Entwicklungsmaßnahme ? Der zeitliche Ablauf der Entwicklung des Baugebiets entspricht den Erwartungen. Im Übrigen siehe Drs. 21/11990. 10. Welches finanzielle Ergebnis liegt der bisherigen Haushaltsplanung zugrunde und entspricht dieses dem zu erwartenden Ergebnis? Das finanzielle Ergebnis entspricht den Erwartungen und steht im Einklang mit der Haushaltsplanung.