BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12283 21. Wahlperiode 16.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 08.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Baugebiet Vogelkamp Neugraben – Wie ist der Stand – Nachfragen Leider blieben bei der Beantwortung der Fragen aus der Drs. 21/11991 erhebliche unbegründete Lücken, insofern sind einige Nachfragen erforderlich . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der IBA Hamburg GmbH (IBA) wie folgt: 1. Wie viele Bewohner sind in der Siedlung Vogelkamp Neugraben bisher ordnungsrechtlich gemeldet? Derzeit sind 2.529 Bewohnerinnen und Bewohner im Vogelkamp gemeldet (Stichtag 12.03.2018). 2. Wann begann die Gebietsentwicklung: Ankauf der Grundstücke, Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan, Beginn der Erschließungsarbeiten, erste Beurkundung eines Kaufvertrages? Die Gebietsentwicklung begann bereits vor Einleitungsbeschluss des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 15 am 20. Juni 1990, der Vorgänger des Bebauungsplans Neugraben -Fischbek 65 war. Zu diesem Zeitpunkt hatte Hamburg nahezu 50 Prozent der Grundstücke erworben und in das am 01. Juli 1991 eingeleitete Umlegungsverfahren (U 334) eingebracht. Im Rahmen des Umlegungsverfahrens wurden weitere private Grundstücke erworben. Die Aufstellungsbeschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans „Wohngebiet westlich Süderelbebogen in Neugraben-Fischbek“ (F1/03) und zum Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 65 (H1/03) wurden am 23. Januar 2003 gefasst, zum Bebauungsplan erfolgte ein Erweiterungsbeschluss am 07. Juli 2004. Die Erschließungsarbeiten wurden im März 2006 mit der Geländeaufhöhung des Baugebiets begonnen. Die erste Beurkundung eines Kaufvertrags erfolgte 2008. 3. Wann wurde die erste Baugenehmigung erteilt und wann erfolgte der erste Spatenstich zur Erschließung des Geländes? Die erste Baugenehmigung wurde am 26. Mai 2009 erteilt. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 4. Nachvollziehbar ist, dass eine endgültige Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben der Gebietsentwicklung noch nicht vorliegen kann. Wel- Drucksache 21/12283 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 che Kosten sind aber bei der Entwicklung und Bebauung des Gebietes bisher bereits entstanden? a) Erwerbskosten der Grundstücke b) Herrichten/Abräumen der Grundstücke c) Planungs- und Gutachterkosten für städtebauliche Wettbewerbe, Bauleitplanungen, Erschließungsplanungen und Fachgutachten d) Erschließungs- und Herrichtungskosten e) Kosten für Ausgleichsmaßnahmen f) Kosten der Vermarktung g) Kosten des Kapitaldienstes h) Sonstige Kosten 5. Welche Kosten sind bis zum Abschluss der Maßnahme noch offen (nach derzeitiger Planung und Kalkulation, ungefähre Angaben sind ausreichend )? Die IBA ist seit 2013 im Gebiet tätig. Die nachfolgend angegebenen Ausgaben beziehen sich auf den Zeitraum 2013 bis 2017 und auf Maßnahmen, die die IBA durchführt beziehungsweise beauftragt. Die Kosten für vorbereitende Maßnahmen, Einmessung, Flächenherrichtung und Erschließung, Maßnahmen zur Standortaufwertung sowie für Grundstücksbewirtschaftung betrugen bisher rund 21,6 Millionen Euro. Für weitere Maßnahmen, die die IBA durchführt beziehungsweise beauftragt, werden Kosten für vorbereitende Maßnahmen, Einmessung, Flächenherrichtung und Erschließung , Maßnahmen zur Standortaufwertung sowie für Grundstücksbewirtschaftung auf circa 22,9 Millionen Euro geschätzt. Im Übrigen siehe Drs. 21/2039. 6. Welche Einnahmen durch Grundstücksverkäufe konnten bisher realisiert werden? Die Einnahmen aus Grundstücksverkäufen beliefen sich in dem Zeitraum 2013 – 2017 auf rund 32 Millionen Euro. 7. Welchen Gegenwert repräsentieren die bisher noch nicht verkauften Grundstücke (Angaben auf der Basis der bisher durchschnittlich erzielten Kaufpreise sind ausreichend)? Den Wert der noch nicht verkauften Grundstücke schätzt die IBA auf Grundlage des geltenden Bodenrichtwertes und aufgrund ihrer Markterfahrung auf circa 41 Millionen Euro. 8. Sind darüber hinaus noch sonstige Einnahmen zu erwarten? Ja. 9. Wie beurteilt der Senat den zeitlichen Ablauf der Entwicklungsmaßnahme ? Der zeitliche Ablauf der Entwicklung des Baugebiets entspricht den Erwartungen. Im Übrigen siehe Drs. 21/11991. 10. Welches finanzielle Ergebnis liegt der bisherigen Haushaltsplanung zugrunde und entspricht dieses dem zu erwartenden Ergebnis? Das finanzielle Ergebnis entspricht den Erwartungen und steht im Einklang mit der Haushaltsplanung.