BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12285 21. Wahlperiode 16.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Westenberger (CDU) vom 08.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Investitionen aus Hamburg für die feste Fehmarnbelt-Querung Norddeutschland, Dänemark und Schweden verbinden enge wirtschaftliche Beziehungen – nach Angaben der Handelskammer Hamburg sind 1.200 Hamburger Unternehmen in Dänemark aktiv, während 250 dänische Unternehmen in Hamburg Niederlassungen unterhalten. Die tatsächliche Bedeutung der Verbindungen in der Region geht jedoch über das Bestehen gegenseitiger Niederlassungen hinaus. Mit 2,8 Millionen Tonnen Seefracht, welche in Hamburg geladen beziehungsweise gelöscht wird und aus Dänemark stammt oder dorthin soll, belegt das Königreich den 15. Platz der wichtigsten Handelspartner im Containerverkehr. Betrachtet man die Exporte Hamburgs, so ist Dänemark gar der zweitwichtigste Partner. Mit der Schaffung einer festen Querung des Fehmarnbelts wachsen die Städte, Unternehmen und Warenumschlagplätze der Region noch stärker zusammen. Bezieht man die südschwedische Region Schonen mit ihren fast 73.000 Unternehmen mit ein, existieren in der von der Errichtung der Querung geförderten Region 600.000 Unternehmen. Für Hamburg als Wirtschafts - und Hafenstandort stellt dies ein enormes Potenzial dar, welches zur vollen Ausschöpfung jedoch Arbeiten an der Infrastruktur im Hinterland erfordert . Teile dieser Arbeiten führt die DB Netz AG zwischen Lübeck und Puttgarden durch. Bei einer prognostizierten Steigerung der täglichen Fahrgastzahlen über den Fehmarnbelt von 1.000 Personen auf 3.800 in den nächsten sechs Jahren und der anschließenden Fertigstellung der festen Fehmarnbelt- Querung ist zu erwarten, dass ein Gutteil der zusätzlichen Passagiere und Waren Hamburg erreichen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über die feste Fehmarnbelt-Querung (FQFB) sieht vor, dass Dänemark das finanzielle Risiko für das gesamte Querungsbauwerk (Schiene und Straße) trägt. Die Planungen für den Teil der Querung auf deutschem Hoheitsgebiet werden mit dem deutschen Vorhabenträger abgestimmt. Die Bundesrepublik Deutschland ist für den Ausbau der auf seinem Territorium befindlichen Straßen- und Schienenanbindung der FQFB verantwortlich. Sie hat sich verpflichtet, bis zur Eröffnung der FQFB die Hinterlandanbindungen der Straße (B 207) in Schleswig-Holstein vierspurig auszubauen sowie die Schienenanbindung zwischen Fehmarn und Lübeck zu ertüchtigen sowie zu elektrifizieren. Im Bundesverkehrswegeplanung 2030 ist der zweigleisige elektrifizierte Aus- und Neubau der Zulaufstrecke Lübeck – Puttgarden in den vordringlichen Bedarf eingestuft und der Ausbau der B 207 als fest disponiertes Projekt bestätigt worden. Der Planfeststellungsbeschluss für die FQFB wird frühestens im Sommer des Jahres 2018 erwartet. Mögliche Klagen können den Baubeginn hinauszögern. Geplanter Drucksache 21/12285 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Eröffnungstermin ist 2028/2029. Die DB AG ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beauftragt worden, die Schienenanbindung auf deutscher Seite zu realisieren. Abhängig von der Dauer des Planfeststellungsverfahrens kann abschnittsweise frühestens in den Jahren 2019/2020 mit dem Bau begonnen werden. Danach ist mit einer Fertigstellung nicht vor dem Jahr 2024 zu rechnen. Für die Fehmarnsundbrücke haben die Vorhabensträger DB Netz AG und Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) die Vorplanung für eine Erneuerung beziehungsweise Ertüchtigung der Brücke aufgenommen. Geplanter Fertigstellungstermin ist im Jahr 2028. Um die Erschließung des Hamburger Ostens und der angrenzenden Kommunen in Schleswig-Holstein sowie die Situation am Hamburger Hauptbahnhof zu verbessern und mehr Kapazitäten für den Fernverkehr Richtung Kopenhagen zu schaffen, wird im Rahmen eines von der EU-Kommission geförderten TEN-T Projektes die S4 geplant. Die Finanzierung sowie der Kostenteilerschlüssel befinden sich derzeit in der Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern unter Beteiligung der DB Netz AG. Der Baubeginn ist frühestens für das Jahr 2020 vorgesehen, die Gesamtinbetriebnahme nicht vor dem Jahr 2027. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Investitionen tätigt die Freie und Hansestadt Hamburg in welchem Jahr an welchem Ort und in welchem Ausmaß im Rahmen der Errichtung der festen Fehmarnbelt-Querung? Bitte nach Jahr, Ort, Art des Ausbaus (Schienentrasse, Straßeninfrastruktur) und Zeitplan einzeln aufschlüsseln. 2. Welche Investitionen tätigt die Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg in welchem Jahr an welchem Ort und in welchem Ausmaß im Rahmen der Errichtung der festen Fehmarnbelt-Querung? Bitte nach Jahr, Ort, Art des Ausbaus (Schienentrasse , Straßeninfrastruktur) und Zeitplan einzeln aufschlüsseln. Siehe Vorbemerkung. 3. An welchen Investitionsprojekten der Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg -Vorpommern oder der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Errichtung der festen Fehmarnbelt-Querung beteiligt sich die Freie und Hansestadt Hamburg? Bitte nach Jahr, Ort, Art des Ausbaus (Schienentrasse, Straßeninfrastruktur), Zeitplan, Gesamtinvestitionsvolumen und Anteil der Freien und Hansestadt Hamburg hieran einzeln aufschlüsseln. 4. Welche Investitionen privater Unternehmen sind dem Senat bekannt, welche in Zusammenhang mit der festen Fehmarnbelt-Querung stehen? Keine. 5. Wie beteiligt sich der Senat an der Planung und Koordination der Arbeiten auf deutscher Seite für die feste Fehmarnbelt-Querung? Im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit, unter anderem der Metropolregion Hamburg mit Greater Copenhagen, werden weitere gemeinsame Effekte, insbesondere auf dem Schienen-Korridor, identifiziert und bearbeitet. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Welche Beteiligungsmöglichkeiten für private Unternehmen und Bürger in Hamburg bestehen im Rahmen des Projekts der festen Fehmarnbelt- Querung? Im Rahmen der Projektplanung findet eine intensive Bürgerbeteiligung statt.