BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12286 21. Wahlperiode 16.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 08.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Falsche Frühlingsgefühle am Steuer oder echtes Frühjahrserwachen bei der Verkehrsüberwachung? Maßnahmen gegen Raser, Drängler und Rotlichtsünder im laufenden Jahr Rücksichtslose Raser, Drängler und Rotlichtsünder stellen eine erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit dar. Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat dies in ihrer am 1. März 2018 anlässlich der Präsentation der Verkehrsunfallstatistik 2017 veröffentlichten Pressemitteilung1 bestätigt: „Hauptunfallursachen bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden sind unverändert überhöhte bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit, mangelnder Sicherheitsabstand, Verstöße gegen die Vorfahrtsregeln sowie Rotlichtmissachtungen .“ Neben präventiver Verkehrssicherheitsarbeit und einem damit im Idealfall hervorgerufenen umsichtigen Verhalten der verschiedenen Verkehrsteilnehmer spielt allerdings auch repressive Verkehrsüberwachung bei der Unfallverhütung eine unverzichtbare Rolle. In diesem Zusammenhang war es gleichermaßen bezeichnend wie beachtlich, dass der Vizepräsident der Polizei Hamburg in einem Interview mit der „Hamburger Morgenpost“ (MOPO) vom 16. November 20172 eine „Offensive gegen Schnellfahrer“, so die Umschreibung der MOPO, angekündigt hatte und weiter ausführend mit den Worten zitiert wurde: „Wir werden bis zum Jahresende alles in die Waagschale werfen, was wir im Bereich der Geschwindigkeitskontrollen aufrufen können. Die Verkehrsstaffeln werden noch stärker als bisher stationäre und mobile Verkehrskontrollen durchführen und vermehrt sogenannte Provida- Fahrzeuge einsetzen. Das sind zivile Streifenwagen, mit denen Tempoverstöße gerichtsverwertbar dokumentiert werden können. Die Polizeikommissariate sind zudem angehalten, bei der Verkehrsüberwachung verstärkt ihre Lasergeräte vor allem im Umfeld von Schulen und Kitas zu nutzen. Darüber hinaus sind weitere hamburgweite Rotlichtkontrollen und Maßnahmen im Bereich des Schwerlastverkehrs geplant.“ Eine CDU-Anfrage (Drs. 21/11040) deckte dann allerdings auf, dass in Wahrheit herzlich wenig in der besagten Waagschale landete. So wurde bei der zuständigen Verkehrsdirektion nicht nur kein zusätzliches Personal eingestellt . Vielmehr war die Zahl der vollbesetzten Stellen, der sogenannten Vollzeitäquivalente (VZÄ), im Jahresverlauf 2017 sogar von 131,78 VZÄ im März auf 130,66 VZÄ im November gesunken. Dementsprechend entpuppten 1 http://www.hamburg.de/innenbehoerde/10559586/2017-03-01-bis-pmverkehrssicherheitsbilanz -2017/, letzter Zugriff: 7. März 2018. 2 https://www.mopo.de/hamburg/polizei/offensive-gegen-schnellfahrer-so-geht-die-hamburgerpolizei -jetzt-auf-raser-jagd-28857416. Drucksache 21/12286 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sich auch die in dem MOPO-Interview für das Gesamtjahr angekündigten 45 Verkehrs-Großkontrollen als Augenwischerei, da 2013 noch 75 und 2012 sogar 77 dieser Großkontrollen durchgeführt wurden. Weil repressive Verkehrsüberwachung ungeachtet dessen aber weiterhin von großer Bedeutung ist, hatte die CDU mit Drs. 21/11365 im Dezember 2017 und mit Drs. 21/11685 im Januar 2018 gleich zwei Anträge hierzu eingebracht . Während Drs. 21/11685 ohne weitere Aussprache von SPD und GRÜNEN abgelehnt wurde, wurde Drs. 21/11365 immerhin in den Innenausschuss der Bürgerschaft überwiesen. Weil die Beratung dieses Antrags im Innenausschuss aber noch nicht terminiert ist, stellt sich die Frage, ob die vermeintliche „Blitzeroffensive“ aus dem Spätherbst nur ein rhetorisches Strohfeuer war oder der Senat angesichts von Drs. 21/11365 endlich ernst im Kampf gegen Raser, Drängler und Rotlichtsünder gemacht hat. Um dies bewerten zu können, bedarf es entsprechender Zahlen aus dem laufenden Jahr. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung wird, wie aus den Ausführungen des Vizepräsidenten der Polizei Hamburg folgend, durch stationäre Anlagen, Kräfte der Verkehrsdirektion (VD) und Kräfte der Polizeikommissariate (PK) durchgeführt. Kräfte der VD und der PK werden dabei und bei Schwerpunktkontrollen auch in Form sogenannter Großkontrollen anlassbezogen durch weitere Kräfte, vor allem der Landesbereitschaftspolizei unterstützt, gegebenenfalls beteiligen sich aber auch Kräfte des Zolls und anderer Bundesbehörden. Die Durchführung von Groß-Verkehrskontrollen wird dabei kontinuierlich im Abgleich auch zu dezentralen Kontrollmaßnahmen bewertet. Aus der Entwicklung der Anzahl der VD-Kräfte und Zahl der Groß-Verkehrskontrollen lässt sich daher für sich keine fachliche Ableitung für die Intensität der Verkehrsüberwachung vornehmen. Die Polizei hat Ende 2017 durch zielgerichtete Maßnahmen der Verkehrsdirektion im Bereich der Geschwindigkeits- und Aggressionsdelikte eine Erhöhung des Überwachungsdrucks erreicht. Hierbei wurde ein Schwerpunkt auf die Verfolgung schwerwiegender Delikte durch Einsetzen von ProViDa-Fahrzeugen gelegt. Im Übrigen siehe Drs. 21/12227. Auswertbare Daten im Sinne der Fragestellungen für 2018 liegen bis einschließlich 28. Februar vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: I. Mobile Verkehrsüberwachung 1. Wie viele Messeinheiten der mobilen Geschwindigkeitsmessung wurden bisher im laufenden Jahr in Hamburg durchgeführt? 821 Messeinheiten. 2. Wie viele der im laufenden Jahr bisher durchgeführten Messeinheiten der mobilen Geschwindigkeitsmessung wurden a) nachts zwischen 22 – 6 Uhr, 36 Messeinheiten. b) tagsüber zwischen 6 – 22 Uhr durchgeführt? 785 Messeinheiten. 3. Wie viele Messeinheiten der mobilen Geschwindigkeitsmessung wurden im laufenden Jahr in Tempo-30-Zonen und auf Tempo-30-Strecken in Hamburg durchgeführt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12286 3 Die Polizei erfasst bei Geschwindigkeitsmessungen statistisch auswertbar die zulässige Höchstgeschwindigkeit, eine Differenzierung nach Tempo-30-Zonen oder Tempo- 30-Strecken erfolgt nicht. In Tempo-30 Bereichen wurden 228 Messeinheiten durchgeführt. 4. Wie viele der im laufenden Jahr in Tempo-30-Zonen und auf Tempo-30- Strecken in Hamburg durchgeführten Messeinheiten erfolgten in unmittelbarer Nähe von besonders sensiblen Verkehrsbereichen wie insbesondere Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Seniorenheimen und Einrichtungen von Menschen mit Assistenzbedarf? Im Umfeld von schützenswerten Einrichtungen im Sinne der Fragestellung wurden insgesamt 536 Messeinheiten durchgeführt, davon 203 Messeinheiten in Tempo-30- Bereichen. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 5. Wie viele Rotlichtkontrollen wurden von der Polizei Hamburg bisher im laufenden Jahr durchgeführt? 162 Rotlichtkontrollen. 6. Wie viele Einsätze mit den Videonachfahrsystemen (ProViDa) wurden von der Polizei Hamburg bisher im laufenden Jahr zur Vermeidung von Aggressions- und Geschwindigkeitsdelikten durchgeführt? 221 Einsätze. 7. Wie viele Verkehrsgroßkontrollen wurden bisher im laufenden Jahr in Hamburg durchgeführt? Acht. II. Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA) 8. Hat sich die Zahl der stationären GÜA in Hamburg im laufenden Jahr verändert? Wenn ja, inwiefern? 9. Sind aktuell stationäre GÜA in Hamburg nicht in Betrieb? Wenn ja, welche, seit wann, warum und wie lange noch? III. Stationäre Rotlichtüberwachungsanlagen (RÜA) 10. Hat sich die Zahl der stationären RÜA in Hamburg im laufenden Jahr verändert? Wenn ja, inwiefern? Nein. 11. Sind aktuell stationäre RÜA in Hamburg nicht in Betrieb? Wenn ja, welche, seit wann, warum und wie lange noch? Standort Ausfallzeitraum Ausfallgrund Jenfelder Allee/Rodigallee Seit 01.01.2018 Änderung nicht absehbar Kein Einschub Kollaustraße/Papenreye Seit 01.01.2018 Änderung nicht absehbar Kein Einschub