BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12289 21. Wahlperiode 16.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 09.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Kosten und Nutzen der P+R-Gebühren im Jahr 2017 (II) Mit Drs. 21/11956 vom 9. Februar 2018 hatte ich versucht, beim Senat Zahlen zu Kosten und Nutzen der P+R-Gebühren für das vergangene Jahr zu erfragen. Seinerzeit verweigerte der Senat an diversen Stellen die Antworten und begründete dies damit, dass „der Jahresabschluss für das Jahr 2017 (…) noch nicht durch die Gesellschafterversammlung festgestellt (wurde), sodass die finalen Daten derzeit nicht vorliegen“. Mittlerweile ist ein Monat vergangenen, sodass die nicht beantworteten Fragen erneut und zwischenzeitlich aufgekommene Frage zusätzlich gestellt werden. Ansonsten gilt weiterhin: Seit Ende Juli 2014 ist die Nutzung bestimmter Park-and-ride(P+R)-Anlagen auf Beschluss des SPD-Senats nur noch gegen Gebühr möglich. Nach und nach werden seither weitere Standorte mit der Gebührenpflicht überzogen. Ursprünglich sollte die Gebührenpflicht im vergangenen Jahr auf alle weiteren P+R-Anlagen in Hamburg ausgedehnt werden. Dieses fragwürdige Ziel soll mittlerweile erst im laufenden Jahr erreicht werden, wie der Senat im Sommer 2017 einräumen musste (siehe Drs. 21/9882). Die Einführung der Gebührenpflicht wurde vom Senat vor allem mit Verbesserungen in den Bereichen Qualität und Sicherheit sowie einem zukünftigen Kapazitätsausbau gerechtfertigt. Insbesondere letzterer ist bis in den Sommer 2017 unzureichend erfolgt, wie mehrere CDU-Anfragen (Drs. 21/516, 21/2242, 21/3044, 21/5888, 21/9882) ergeben hatten. Seit der Einführung der Gebührenpflicht wurde nur eine einzige zusätzliche P+R-Anlage, 2016 in Poppenbüttel, eröffnet. Im Gegenzug wurde beispielsweise die P+R-Anlage Hagenbecks Tierpark/Lokstedter Höhe mit 166 Stellplätzen, die eigentlich nur vorübergehend für die Flüchtlingsunterbringung zweckentfremdet werden sollte, Ende Juli 2016 klammheimlich sogar dauerhaft geschlossen und für ein Wohnungsbauvorhaben umgewidmet, wie erst durch eine weitere CDU- Anfrage (Drs. 21/4925) aufgedeckt wurde. Unter dem Strich standen im Juli 2017 im Vergleich zu der Zeit vor der Einführung der Gebührenpflicht und unter Einbeziehung der für die Flüchtlingsunterbringung zweckentfremdeten Anlagen damit statt wie im Januar 2014 9.052 nur noch 7.775 P+R- Stellplätze in Hamburg zur Verfügung. Dabei hatte der SPD-Senat in Drs. 20/9662 noch verkündet, dass „in der Summe (…) nach einer ersten Abschätzung Potentiale für bis zu 2.350 neue P+R-Stellplätze“ bestehen. Auch im März 2017 hatte der Senat in Drs. 21/8274 nochmals bekräftigt, dass „das P+R-Entwicklungskonzept (…) einen mittelfristigen Ausbau von rund 2.000 Stellplätzen in den kommenden Jahren“ vorsieht. Drucksache 21/12289 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Weil der Senat also weit davon entfernt ist, sein eigenes Versprechen vom Kapazitätsausbau einzuhalten, ist es umso absurder, dass der Senat die P+R-Anlagen am Lattenkamp in Winterhude (55 P+R-Stellplätze) und am Friedrichsberg (93 P+R-Stellplätze) in Barmbek-Süd schließen will. Ein CDU- Antrag (Drs. 21/11262) zur Abwendung dieser Stellplatzvernichtung wurde in der Bürgerschaftssitzung vom 20. Dezember 2017 mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und LINKEN abgelehnt. Bezeichnend ist auch, dass der Senat in der Antwort auf eine CDU-Anfrage (Drs. 21/9810) im Sommer 2017 einräumen musste, dass ausgerechnet die P+R-Betriebsgesellschaft selbst P+R-Stellplätze an Gewerbekunden vermietet und damit gegenüber dem tieferen Sinn einer P+R-Anlage, der Förderung des Umstiegs vom motorisierten Individualverkehr (MIV) hin zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), zweckentfremdet. Zudem kann Hamburg eingedenk des gebrochenen Kapazitätsversprechens sowie des weiterhin immens hohen Stauniveaus auf keinen einzigen P+R-Stellplatz verzichten – auf 148 wie in Friedrichsberg und Lattenkamp zusammen schon gar nicht. Öffentlich ist die P+R-Abzocke des SPD-Senats bisher zudem hauptsächlich in Form des verursachten Abschreckungseffekts aufgefallen, der sich durch einen massiven Rückgang der Auslastung in den betroffenen P+R-Anlagen auszeichnet. Nimmt man die 18 Anlagen, in denen seit Juli 2014 und vor Oktober 2016 die Gebührenpflicht eingeführt wurde, ist dort im Vergleich zum letzten Jahr ohne Gebührenpflicht und bis August 2016 insgesamt ein Auslastungsrückgang von insgesamt 430 Prozentpunkten beziehungsweise fast 24 Prozentpunkten im Durchschnitt erfolgt. Absoluter Spitzenreiter ist Neuwiedenthal mit einem Minus von 67 Prozentpunkten. Auch der Rückgang um 47 Prozentpunkte in Neugraben, der mit 854 Stellplätzen zweitgrößten P+R- Anlage in Hamburg, ist ein sehr schlechtes Zeichen. Weil sich diese Negativentwicklung früh abzeichnete, kam auch der ADAC Hansa bereits Ende April 2015 zu einem vernichtenden Urteil und sprach mit Blick auf die P+R-Gebühren von einem „verkehrspolitischen Flop“. Dies war damals umso bemerkenswerter, als dass der ADAC seinerzeit selbst 5 Prozent der Anteile an der P+R-Betriebsgesellschaft mbH hält. Mehrmals schon ist deutlich geworden, dass, wie es die Drs. 21/516, 21/2242 und 21/8274 eindrucksvoll bestätigt hatten, Kosten und Nutzen bei der Gebührenerhebung in einem schlechten Verhältnis stehen. Demnach waren bis Ende 2016 Gebühreneinnahmen in Höhe von rund 4 Millionen Euro erzielt worden. Dem standen seit Ende Juli 2014 allerdings Ausgaben in Höhe von rund 13 Millionen Euro gegenüber, woraus sich im Saldo ein Minus von rund 9 Millionen Euro ergab. Aus diesen Gründen und weil die P+R-Gebühren von einem frühzeitigen Umstieg vom Auto auf die Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) abhalten, hatte sich die CDU-Fraktion daher Ende 2015 mit Drs. 21/2367 und Ende Oktober 2016 mit Drs. 21/6458, vor dem Hintergrund des historischen Staudesasters nach den Sommerferien, für eine sofortige Abschaffung der P+R-Gebühren eingesetzt. Beide Anträge wurden von SPD und GRÜNEN in der Bürgerschaft abgelehnt. Es gilt daher umso mehr, zu bilanzieren, was die P+R-Gebühren seit ihrer Einführung vor rund dreieinhalb Jahren für die Pendler und die Mobilität in Hamburg gebracht haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der P+R- Betriebsgesellschaft mbH (P+R) wie folgt: I. Jahresabschlüsse, Gesellschafterversammlung, Geschäftsführerwechsel Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12289 3 1. Wann haben in den Jahren seit 2011 jeweils Sitzungen der vom Senat in Drs. 21/11956 genannten Gesellschafterversammlung stattgefunden? (Bitte jahresweise aufschlüsseln und die konkreten Daten nennen.) Seit dem Jahr 2011 fanden am 12.05.2011, am 08.05.2012, im Mai 2012 (im Umlaufverfahren ), am 14.05.2013, am 13.05.2014, am 19.05.2015, am 17.11.2015, am 24.05.2016, am 16.05.2017, am 21.11.2017 und am 12.03.2018 Gesellschafterversammlungen der P+R statt. 2. Wer ist aktuell Mitglied der Gesellschafterversammlung? Alleinige Gesellschafterin der P+R ist die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens - und Beteiligungsmanagement mbH (HGV). 3. Wie hat sich die personelle Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung seit 2011 verändert? Die Mitglieder der Gesellschafterversammlungen sind nicht natürliche, sondern juristische Personen, die durch ihre Organe vertreten werden. Bis zum Verkauf ihrer Anteile an der P+R am 11. Oktober 2016 gehörte neben der HGV auch die ADAC Hamburg Wirtschaftsgesellschaft mbH der Gesellschafterversammlung an. 4. Wann wurden in den Jahren seit 2011 jeweils die Jahresabschlüsse der P+R-Betriebsgesellschaft festgestellt? (Bitte jahresweise aufschlüsseln und die konkreten Daten nennen.) Die Jahresabschlüsse wurden am 12.05.2011, am 08.05.2012, am 14.05.2013, am 13.05.2014, am 19.05.2015, am 24.05.2016 und am 16.05.2017 festgestellt. 5. Warum ist Herr Uphoff laut Handelsregistereintrag vom 12. Januar 2018 aus der Geschäftsführung der P+R-Betriebsgesellschaft ausgeschieden ? Wer hat die Letztentscheidung über dieses Ausscheiden getroffen? Herr Klaus Uphoff war als Mitarbeiter der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) bis zum 31. Dezember 2017 nebenamtlich mit der Geschäftsführung der P+R betraut. Um zu ermöglichen, dass er sich in Vollzeit seinen Aufgaben bei der HOCHBAHN, der Leitung des Bereichs TU, Neubau U5, zuwenden kann, hat der Aufsichtsrat der P+R Herrn Uphoff auf dessen Wunsch von seiner Funktion als Geschäftsführer der P+R entbunden. 6. Wer hat Herrn Krampe zum neuen Geschäftsführer der P+R-Betriebsgesellschaft bestellt und wie genau ist das Auswahlverfahren diesbezüglich abgelaufen? Welchen beruflichen Hintergrund hat Herr Krampe? Herr Dipl.-Ing. Jan Krampe leitete vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 erfolgreich die Organisationseinheit Planung/Bau/Betrieb bei der P+R. Als Mitarbeiter der HOCHBAHN war Herr Krampe in den Jahren 2011 bis 2015 unter anderem maßgeblich an der Erstellung sowohl des P+R- als auch des B+R- Entwicklungskonzepts (Drs. 20/9662 und 20/14485) beteiligt. Diese Erfahrungen und Qualifikationen waren ausschlaggebend für seine Bestellung zum Geschäftsführer der P+R zum 1. Januar 2018 durch den Aufsichtsrat der P+R. II. Kosten 7. Wie haben sich die Betriebskosten der gebührenpflichtigen P+R-Anlagen seit 2014 entwickelt? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Die über den Jahresabschluss 2017 befindende Sitzung des Aufsichtsrats der P+R sowie die hierzu stattfindende Gesellschafterversammlung sind für Mai des Jahres 2018 terminiert. Daher sind die nachfolgende Zahl wie auch die Weiteren sich auf das Jahr 2017 beziehenden Zahlen als vorläufig zu betrachten. Im Jahr 2017 betrugen die Betriebskosten 404.000 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 21/11956. 8. Wie hat sich der Personalbestand der P+R-Betriebsgesellschaft seit dem Jahr 2014 entwickelt? Wie hat er sich jeweils am Stichtag 31. Dezember der Jahre seit 2014 dargestellt und wie stellt er sich aktuell dar? (Bitte Drucksache 21/12289 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 jeweils die Stellenzahl, die Beschäftigtenzahl und die Zahl der VZÄ angeben. Die Angabe aus Drs. 21/11956, dass eine gewisse Anzahl Vollzeitstellen vorhanden sei, hat die gestellte Frage nicht beantwortet.) Zum 31. Dezember 2017 waren die bei der P+R vorhandenen elf Vollzeitstellen mit zehn Beschäftigten (9,8 VZÄ) besetzt. Zum 1. März 2018 waren die zwölf Vollzeitstellen mit zwölf Beschäftigten (11,8 VZÄ) besetzt. Im Übrigen siehe Drs. 21/11956. 9. Wie haben sich die Personalkosten der P+R-Betriebsgesellschaft mbH seit dem Jahr 2014 entwickelt? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Im Jahr 2017 betrugen die Personalkosten 626.000 Euro. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. und Drs. 21/11956. 10. Auf welche Summen beliefen sich die Personalkosten für die der P+R- Betriebsgesellschaft in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 auf der Basis des Geschäftsbesorgungsvertrages zur Verfügung gestellten HOCHBAHN-Mitarbeiter? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Im Jahr 2017 betrugen die im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages anfallenden Personalkosten 455.000 Euro. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. und Drs. 21/11956. 11. Auf welche Summe beliefen sich die Miet- und anderen Nebenkosten, die durch die Personalgestellung in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 angefallen sind? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Die Summe belief sich im Jahr 2017 auf 11.000 Euro. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. und Drs. 21/11956. 12. Wie hoch waren beziehungsweise sind die Kosten für die von der P+R- Betriebsgesellschaft in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 fremdvergebenen Aufträge? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Die Summe belief sich im Jahr 2017 auf 3.876.000 Euro. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. und Drs. 21/11956. 13. Laut der Power-Point-Präsentation (PPP) aus dem Protokoll 20/31 des Verkehrsausschusses vom 7. Januar 2014 sollen die P+R-Anlagen wiedererkennbare Qualitätsstandards wie Videoüberwachung, Notrufanlagen und eine „wahrnehmbare Präsenz“ von Servicepersonal aufweisen. Welchen Kosten sind in den gebührenpflichtigen P+R-Anlagen in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 angefallen für a) Beschaffung und Installation neuer Anlagen zur Videoüberwachung ? b) den Betrieb sämtlicher Anlagen zur Videoüberwachung? c) Beschaffung und Installation neuer Notrufanlagen? d) den Betrieb sämtlicher Notrufanlagen? Im Jahr 2017 betrugen die Kosten für die Beschaffung und Installation neuer Anlagen zur Videoüberwachung sowie neuer Notrufanlagen 273.000 Euro. Im Jahr 2017 betrugen die Kosten für den Betrieb der Anlagen zur Videoüberwachung und für die Notrufanlagen 83.000 Euro. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. und Drs. 21/11956. e) Servicepersonal zur Erzeugung einer „wahrnehmbaren Präsenz“? (Bitte jeweils jahresweise aufschlüsseln.) Die für diesen Zweck aufzuwendenden Kosten sind in den Kosten enthalten, die in den Antworten zu 10. und 14. b) enthalten sind. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. und Drs. 21/11956. 14. Laut der Senatsantwort auf Frage 6. der Drs. 20/11361 wird die Einhaltung der Gebührenpflicht durch „regelmäßige Bestreifungen der Park- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12289 5 and-ride-Anlagen durch spezielle Streifen der Hochbahn-Wache kontrolliert werden“. a) Wie hat sich der Personalbestand dieser speziellen Streifen der Hochbahn-Wache in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 entwickelt ? (Bitte jahresweise aufschlüsseln sowie jeweils die Stellenzahl, die Beschäftigtenzahl und die Zahl der VZÄ angeben.) Siehe Drs. 21/11956. b) Wie hoch sind die Personalkosten, die für diese speziellen Streifen in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 angefallen sind? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Im Jahr 2017 betrugen die Kosten für die Bestreifung der Anlagen 108.000 Euro. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. und Drs. 21/11956. 15. Welche Kosten sind in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 jeweils für das Marketing im Zusammenhang mit der Gebührenpflicht angefallen ? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Im Jahr 2017 betrugen die Kosten für das Marketing im Zusammenhang mit der Entgeltpflicht 47.000 Euro. Sie sind in den in der Antwort zu 7. genannten Betriebskosten enthalten. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. und Drs. 21/11956. 16. Das Lösen der Parkscheine soll vorrangig über Automaten erfolgen. Welche Kosten sind in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 für Wartung und Betrieb der Fahrkartenautomaten angefallen? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Im Jahr 2017 betrugen die Kosten für Wartung und Betrieb für Parkscheinautomaten 23.000 Euro. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. und Drs. 21/11956. 17. Gibt es weitere Kosten, die in den mit den Fragen 7. bis 16. dieser Anfrage erhobenen Kosten nicht enthalten sind und die im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung entstanden sind? Wenn ja, welche sind dies genau und wie haben sich diese Kosten in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 entwickelt? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Nein. 18. In Drs. 21/5888 schrieb der Senat in seiner Vorbemerkung: „Den Kosten für die Erhebung der Entgelte stehen höhere Einnahmen gegenüber. Somit konnte die P+R-Betriebsgesellschaft mbH (P+R) ihre Verluste seit dem Jahr 2014 verringern.“ Wie haben sich die hier vom Senat erwähnten Verluste der P+R-Betriebsgesellschaft seit 2011 entwickelt? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Siehe Drs. 21/11956. 19. Hat sich die Einführung der P+R-Gebühren aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden unter dem Gesichtspunkt der bisherigen Kosten rentiert? Ja. Im Übrigen siehe Drs. 21/11956. III. Nutzen 20. Wie haben sich die Bruttoeinnahmen aus dem gesamten Kartenverkauf seit Einführung der Gebührenpflicht entwickelt? (Bitte für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017 separat aufschlüsseln.) 21. Für welche Zwecke wurden die in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 erwirtschafteten Bruttoeinnahmen aus dem gesamten Kartenverkauf verwendet? (Bitte jahresweise aufschlüsseln und die jeweiligen Teilbeträge angeben.) Drucksache 21/12289 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Im Jahr 2017 betrugen die Bruttoeinnahmen aus dem gesamten Kartenverkauf 2.273.000 Euro. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. und Drs. 21/11956. 22. Mit wie vielen verkauften Tages-, Monats- und Jahreskarten rechnen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden im Jahr 2018 und in welchen Produktgruppen welcher Aufgabenbereiche welcher Einzelpläne sind diese Kosten im Haushaltsplan 2017/2018 jeweils veranschlagt? Siehe Drs. 21/11956. 23. Wie haben sich die Bruttoeinnahmen aus dem Automatenverkauf seit Einführung der Gebührenpflicht entwickelt? (Bitte für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017 separat aufschlüsseln.) Im Jahr 2017 betrugen die Bruttoeinnahmen aus dem Automatenverkauf 2.085.000 Euro. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. und Drs. 21/11956. 24. Wie haben sich die Bruttoeinnahmen aus dem Verkauf der Jahreskarten seit Einführung der Gebührenpflicht entwickelt? (Bitte für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017 separat aufschlüsseln.) Im Jahr 2017 betrugen die Bruttoeinnahmen aus dem Verkauf der Jahreskarten 188.000 Euro. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. und Drs. 21/11956. 25. Hat sich die Einführung der P+R-Gebühren aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde unter dem Gesichtspunkt des Nutzens rentiert? Ja. Im Übrigen siehe Antwort zu 19. IV. Sonstiges 26. Welche P+R-Anlagen in Hamburg unterliegen aktuell und seit wann genau der Gebührenpflicht? Siehe Drs. 21/11956. 27. Wie wird sich die Zahl der P+R-Stell-/Parkplätze nach den Plänen des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden bis zum Ende dieser Wahlperiode entwickeln? Siehe Drs. 21/11956 und Drs. 21/8274.