BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12290 21. Wahlperiode 16.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer (FDP) vom 09.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Diskussion um den Abriss des Deutschlandhauses Der geplante Abriss des Deutschlandhauses am Gänsemarkt wird aktuell in den Medien kontrovers diskutiert.1 Nach derzeitigem Stand ist beim Deutschlandhaus kein Denkmalschutz gegeben. Gegner des Abrisses führen an, dass es sich beim Deutschlandhaus um eine stadtgeschichtlich bedeutsame Immobilie mit Denkmalwert handelt.2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das 1930 nach Plänen der Architekten Block und Hochfeld fertiggestellte Deutschlandhaus , ehemals mit einem der größten deutschen Kinosäle in einem Hofflügel und Ladengeschäften im Erdgeschoss, war ein wichtiger Vertreter der Architektur des Neuen Bauens und setzte sich durch seine Formensprache deutlich von der älteren Kontorhausarchitektur Hamburgs ab. Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg führten zum Totalverlust des großen Kinos und kleinen bis mittleren Schäden am übrigen Gebäude. Nach 1945 nutzte die britische Besatzungsmacht das Gebäude, ab 1952 die Post; beide Umnutzungen waren mit umfangreichen Instandsetzungen und Umbauarbeiten verbunden. Nach der Übernahme des Hauses durch die Dresdner Bank wurden Teile des Deutschlandhauses neu errichtet sowie umfassende bauliche Eingriffe in den Jahren 1975 bis 1982 ausgeführt, die den Ursprungsbau verändert und zu gravierendem Substanzverlust geführt haben. Ein neuer schmaler siebengeschossiger Neubau auf einer Teilfläche des ehemaligen Kinos, der auch die kriegsbedingte Baulücke zur Drehbahn schloss, entstand. Der vorhandene Flügel an der Drehbahn wurde umgebaut , die Fassade sowie die Dachlinie wurden gänzlich verändert. Am südlichen (Valentinskamp) und östlichen Gebäudeflügel (Dammtorstraße) wurden neben der Umgestaltung des Inneren, unter anderem mit Verlegung des Erschließungskernes und dem Anbau eines gläsernen Treppenhauses, sämtliche Fassaden durch Abbruch und Neuaufbau erneuert und gänzlich mit einer neuen Backsteinverblendung versehen, auch die ursprünglich als helle Putzfassaden ausgeführten Hoffassaden. An Valentinskamp/Dammtorstraße entstand ein zusätzliches Staffelgeschoss . 1 http://www.sueddeutsche.de/kolumne/deutschlandhaus-gelebte-stadtidentitaet-1.3886455 (abgerufen am 09.03.2018). 2 http://www.zeit.de/2018/10/deutschlandhaus-gaensemarkt-hamburg-abriss-architekt-janstoermer (abgerufen am 09.03.2018) oder auch: https://www.abendblatt.de/hamburg/ article213282043/Deutschlandhaus-Denkmalschuetzer-kritisieren-Abriss.html (abgerufen am 09.03.2018) Drucksache 21/12290 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Einstufung eines Gebäudes als Denkmal setzt das Vorhandensein ausreichender historischer Substanz voraus, da diese Träger der Denkmaleigenschaft sind. Diese Voraussetzung liegt beim Deutschlandhaus nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/12106. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Aus welchen Gründen besteht kein Denkmalschutz für das Deutschlandhaus ? Bitte im Detail darstellen. 2. Sollte der Denkmalschutz aufgrund von baulichen Veränderungen (Umbauten und Erweiterungen) nicht gegeben sein: Welche Veränderungen haben dazu geführt, dass keine Denkmalwürdigkeit (mehr) gegeben ist und wann und durch wen wurden die Veränderungen beantragt , genehmigt und ausgeführt? 3. Wie bewerten der Senat und das zuständige Amt für Denkmalschutz die bauliche und historische Bedeutung des Deutschlandhauses in seiner jetzigen Form? Die Auseinandersetzung mit dem Standort sowie mit dem ursprünglichen Gebäude war eine der Bewertungsgrundlagen im durchgeführten hochbaulichen Werkstattverfahren , um einen dem Ort und dem historischen Vorbild des Deutschlandhauses angemessenes Ergebnis zu erzielen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Gab es in Bezug auf den geplanten Neubau einen Architekturwettbewerb ? Wenn ja: mit welchen Teilnehmern und welchen Ergebnissen ? Wenn nein: warum nicht? Ja, es gab ein hochbauliches Werkstattverfahren mit fünf teilnehmenden Architekturbüros und zwei Sichtungsterminen mit dem Ergebnis, dass der Entwurf von Hadi Teherani Architekten ausgewählt wurde. 5. Ist dem Senat oder der zuständigen Behörde bekannt, ob bei der Gestaltung des geplanten Neubaus auch die Umgebung des Gänsemarktes unter denkmalpflegerischen Aspekten berücksichtigt wurde? Wenn ja: inwiefern? Wenn nein: warum nicht? Ja, für die Baukörperbeurteilung gab es ein Einsatzmodell als Umgebungsmodell mit dem Gänsemarkt, das die unter Denkmalschutz stehende Finanzbehörde zeigt.