BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12296 21. Wahlperiode 20.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 12.03.18 und Antwort des Senats Betr.: HSH Nordbank – Wie gelingt der Übergang der Einlagensicherungsfonds ? Im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung sind Einlagen bis zu 100.000 Euro bei Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen über die gegenseitige Institutssicherung, bei Summen darüber hinaus auf freiwilliger Basis im Rahmen des Haftungsverbundes besichert. Bei den privaten Banken haftet bis zur gesetzlichen Grenze von 100.000 Euro die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, für Summen darüber hinaus der freiwillige Einlagensicherungsfonds deutscher Banken. Im Falle der erfolgreichen Privatisierung der HSH Nordbank ist über einen Wechsel der Bank zwischen den genannten Einlagensicherungssystemen zu entscheiden. Gemäß § 94 Absatz 4 der Rahmensatzung für das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, dem auch die HSH Nordbank angehört, endet deren Mitgliedschaft dabei zwei Jahre nach entsprechender Feststellung des Kontrollorgans des Sicherungssystems. Der Bundesverband deutscher Banken fordert offenbar jedoch mindestens drei Jahre Übergangszeitraum.1 Gemäß § 3 Absatz 1 lit. g der Statuten des Einlagensicherungsfonds deutscher (Privat-)Banken ist bei Neuaufnahme von Banken in den Fonds zudem ein Risikoeinschätzungsverfahren durchzuführen und hierbei ein Rating von mindestens BBB+ oder besser zu erzielen. Derzeit bewerten die Ratingagenturen Moody’s und Fitch langfristige Einlagen sowie langfristige unbesicherte Verbindlichkeiten der HSH Nordbank mit einem Rating von Baa3 beziehungsweise BBB-. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Frage auf Grundlage von Auskünften der HSH Nordbank AG (HSH) wie folgt: 1. Wann beginnt die Frist von zwei Jahren zu laufen, nach denen die HSH Nordbank im Falle eines erfolgreichen Verkaufsverfahrens aus dem Sparkassen-Sicherungssystem beziehungsweise Haftungsverbund herausfällt ? Mit Vollzug des Kaufvertrags (Closing). 1 Vergleiche https://www.private-banking-magazin.de/moeglicher-wechsel-der-hsh-nordbankbdb -stellt-hohe-huerden-fuer-aufnahme-in-einlagensicherung/. Drucksache 21/12296 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Ist es zutreffend, dass der Bundesverband deutscher Banken die HSH Nordbank frühestens nach drei Jahren Übergangszeitraum in sein gesetzliches beziehungsweise weitergehendes freiwilliges Sicherungssystem aufnehmen möchte? Wenn nein, wie stellt sich die aktuelle Situation dar? Ja. 3. Über welches System beziehungsweise welches Instrument können oder sollen Einlagen bei der HSH Nordbank in einer mögliche Zwischenphase zwischen dem Herausfallen der Bank aus dem Haftungsverbund und ihrem Beitritt zum privaten Einlagensicherungsfonds in welchem Umfang besichert werden? a. In welchem Umfang werden hierbei direkte oder indirekte Garantien der Länder oder Sparkassen benötigt? b. Wie lange kann oder wird diese Phase dauern? c. Inwieweit wird eine solche Einlagensicherungsgarantie für eine mögliche Übergangsphase durch die an einem Kauf der HSH Nordbank interessierten Parteien gefordert? Zurzeit finden Gespräche über den Übergang aus dem Sicherungssystem der Sparkassen -Finanzgruppe in das Sicherungssystem des Bundesverbandes deutscher Banken statt. Garantien der Länder sind dabei nicht vorgesehen. Im Übrigen nimmt der Senat zur Wahrung der Unbefangenheit des Verhandlungsprozesses zu den laufenden Verhandlungen nicht Stellung. 4. Verhindert das eingangs angeführte Rating von Fitch und Moody’s eine Aufnahme der HSH Nordbank in den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken aufgrund von dessen Statuten? Wenn nein, warum nicht? Nein. Nach Auskunft der HSH werde ein gesondertes Rating für die Bonitätsbeurteilung vorgenommen. 5. Inwieweit wird ein Risikoeinschätzungsverfahren der HSH Nordbank durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken voraussichtlich zu einer ähnlichen oder sogar identischen Bewertung führen wie das der Rating-Agenturen? Hierzu teilte die HSH mit, der Vorgang läge vollständig außerhalb ihres Einflussbereiches , sodass ihr eine Prognose über den Ausgang nicht möglich sei. 6. Welche Gutachten und sonstigen Einschätzungen wurden zur Frage des Wechsels der HSH Nordbank zwischen den Einlagensicherungssystemen jeweils wann durch jeweils wen erstellt? Welche möglichen Probleme wurden darin identifiziert und jeweils welche Lösungsmöglichkeiten wurden vorgeschlagen? Bei den erfragten Informationen handelt es sich um Gegenstände des operativen Geschäfts, welches der Vorstand der HSH in eigener Verantwortung führt. Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, dies zu kommentieren. Weitergehende Auskünfte hat die Bank nicht erteilt, da es sich bei den erfragten Einzelheiten um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 93 Absatz 1 Satz 3 Aktiengesetz handele.