BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12298 21. Wahlperiode 20.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 12.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Tracking und Social Plugins auf Webseiten der Freien und Hansestadt Hamburg Unter dem Begriff „Tracking“ wird die Aufzeichnung und Auswertung des Surfverhaltens im Internet bezeichnet und ist auf vielen Webseiten gängige Praxis. Nutzer wissen oftmals nicht, dass überhaupt Trackingdienste eingesetzt und ausgewertet werden. Durch „Social Plugins“ werden Webinhalte von externen Webseiten (zum Beispiel von Facebook) in die aufgerufene Webseite eingebunden, wodurch das Teilen von Inhalten auf sozialen Plattformen erleichtert wird und den Plattformen das Sammeln von Daten ermöglicht , ohne dass der Nutzer auf einen Button geklickt hat oder auf der sozialen Plattform eingeloggt ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Freie und Hansestadt Hamburg setzt für Ihren Internetauftritt unterhalb des Portals www.hamburg.de das mandantenfähige Redaktionssystem Coremedia ein. Mit diesem System werden rund 40 weitere Kampagnenwebsites gepflegt. Die Behörden, Landesbetriebe und Bezirke haben zudem zahlreiche Website, die losgelöst vom Redaktionssystem Coremedia der Stadt umgesetzt werden. Diese Websites werden häufig von Agenturen oder in Kooperationen mit Dritten erstellt und gepflegt. Über dezentral eingerichtete Websites, zum Beispiel von Schulen, liegen keine Erkenntnisse vor, da diese nicht zentral verwaltet werden. Die Gestaltung dieser Websites obliegt den Schulleitungen im Rahmen der schulischen Selbstverantwortung. Weiterhin gilt, dass die genannten Trackingtools und Social Plugins nur vereinzelt eingesetzt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Nutzt die Freie und Hansestadt Hamburg auf den von ihr betriebenen Webseiten Trackingdienste, die das Nutzerverhalten aufzeichnen und auswerten? (Bitte um getrennte Darstellung nach Trackingdiensten.) Die Freie und Hansestadt Hamburg setzt auf einzelnen Portalen folgende Dienste ein: ‐ IVW-Reichweitenmessung ‐ „Google Analytics“ ‐ Webanalysedienst „Matomo“ (ehemals piwik) ‐ Statistikwerkzeug „AW-Stats“ ‐ „Tealium AudienceStream“ ‐ Trackingtool des Werbevermarkters „Ströer Media Deutschland GmbH“ Drucksache 21/12298 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wenn ja, warum? Die in der Antwort zu 1. genannten Tools werden aus folgenden Gründen eingesetzt: ‐ Optimierung der Seitenstrukturen der einzelnen Websites ‐ Seitenoptimierung aus Echtzeitanalyse ‐ Messung der Reichweite ‐ Optimierung der Vermarktungserlöse 3. Wenn ja, wie werden die Nutzer der Internetseiten über den Einsatz von Trackingdiensten aufgeklärt? Die benutzten Elemente und Dienste werden grundsätzlich in den Datenschutzerklärungen der einzelnen Websites unter Angabe von Opt-out-Möglichkeiten aufgeführt und erläutert. 4. Wenn ja, wie reagiert die Freie und Hansestadt Hamburg auf „Do-nottrack -Anfragen“ von Nutzern, die den von der Freien und Hansestadt Hamburg betriebenen Webseiten den Wunsch übermitteln, dass das Surfverhalten der jeweiligen Nutzer nicht aufgezeichnet und ausgewertet wird? Die Freie und Hansestadt Hamburg setzt auf ihren Websites nur Trackingsoftware ein, die nach deutschem Recht datenschutzkonform ist. Setzen Userinnen und User in den herkömmlichen Browsern die standardmäßig integrierten „Do-not-Track“-Optionen (DNT), so werden diese auf einzelnen Websites berücksichtigt, sofern die Trackingtools diese Anweisung erkennen und befolgen. Setzen Userinnen und User Browser-Plugins ein, die optional für die Browser installiert werden können, so werden diese DNT-Einstellungen berücksichtigt und der Content wird trotzdem ausgeliefert. 5. Welche Social Plugins lässt die Freie und Hansestadt Hamburg auf den von ihr betriebenen Webseiten zu beziehungsweise nutzt sie? Die Freie und Hansestadt Hamburg setzt auf einzelnen Websites die Social Plugins von Twitter, Google+ und Facebook ein. Diese sind grundsätzlich über die Zwei-Klick- Lösung eingebunden. Weiterhin werden auf einzelnen Sites Twitter Widgets wie beispielsweise die Timelines eingesetzt. Diese werden über iFrames eingebunden. 6. Wie klärt die Freie und Hansestadt Hamburg die Nutzer der Internetseiten über den Einsatz von Social Plugins auf? Siehe Antwort zu 3. Die von Twitter bereitgestellten Widgets sind standardmäßig mit einem Informations-Button von Twitter versehen, der auf Datenschutzinformationen von Twitter verweist. 7. Ist dem Senat bekannt, dass Facebook durch Social Plugins Daten sammelt, auch wenn ein Nutzer nicht auf einen Button geklickt hat oder beim Aufrufen einer Webseite bei Facebook eingeloggt ist? 8. Wenn ja, wie bewertet der Senat die Praxis von Facebook durch die Nutzung von Social Plugins, Daten zu sammeln? Ja, im Übrigen korrespondiert dem parlamentarischen Fragerecht ein Anspruch auf Auskünfte, nicht aber auf meinungsbildende Stellungnahmen (vergleiche ThürVerfGH, Urt. v. 19.12.2008 – 35/07 –, juris Rn. 177), der Senat sieht daher in ständiger Praxis davon ab, Geschäftsmodelle von privaten Unternehmen zu bewerten. Die Bewertung, ob Unternehmen im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen agieren, obliegt darüber hinaus den insoweit unabhängigen Datenschutzbehörden.