BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12299 21. Wahlperiode 20.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 12.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Verbringung von Sedimenten (XXXIV) – Seid verschlungen, Millionen Im Jahr 2017 hat die HPA mehr als 10,9 Millionen Kubikmeter Schlick aus Elbe und Hafenbecken gebaggert, um die Wassertiefe erhalten zu können. Im Jahr 2016 waren es 11 Millionen Kubikmeter. Etwas mehr als ein Drittel der Menge wurde zur Tonne E3 in die Nordsee verbracht. Die Gesamtkosten beliefen sich bereits im Jahr 2016 auf eine Rekordsumme von 99,1 Millionen Euro. Die Verbringung von Elbsedimenten an die Küste Schleswig-Holsteins wird anhaltend hohe Kosten nach sich ziehen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wie hoch waren die Gesamtkosten der Schlickbaggerei im Jahr 2017? Die Gesamtkosten der operativen Wassertiefeninstandhaltung und der Landbehandlung beliefen sich im Jahr 2017 auf 96,5 Millionen Euro. Die Gesamtsumme beinhaltet , neben den unter 1. a. – d. genannten, auch externe Aufwendungen für lokale Instandhaltungsarbeiten im Hafen durch Wasserinjektionsgeräte und Bed Leveler sowie Baggerungen mit Anlieferung in die Landbehandlung in Höhe von insgesamt 5,8 Millionen Euro. a. Wie hoch waren dabei die Gesamtkosten Hamburgs für die Umlagerungsbaggerei zur Tonne E3 für die Jahre 2016 und 2017? Im Jahr 2017 wurden für die Verbringung von Sedimenten aus dem Hamburger Hafen in die Nordsee zur Tonne E3 24,4 Millionen Euro aufgewendet. Im Jahr 2016 waren es 22,1 Millionen Euro. b. Welche Kosten sind für die eigentliche Unterhaltungsbaggerei und die Beprobung in den Jahren 2016 und 2017 entstanden? Siehe Antwort zu 1. a. und 1. d. Für die Freigabebeprobungen, die Analytik und das Monitoring am Entnahmeort in Hamburger Hafen und den Verbringstellen Neßsand und in der Nordsee sind im Jahr 2017 1,1 Millionen Euro aufgewendet worden. Im Jahr 2016 waren es 1,3 Millionen Euro. c. Welche Zahlungen in welcher Höhe sind zur Verbringung der Sedimente zur Tonne E3 in den Jahren 2016 und 2017 insbesondere an Schleswig-Holstein geleistet worden? Im Jahr 2017 wurden Ausgleichszahlungen an die Nationalparkstiftung Schleswig- Holstein sowie Ersatzgeld für den Eingriff in Natur und Landschaft an das Land Schleswig-Holstein in Höhe von 8.502.491 Euro geleistet. Im Jahr 2016 waren es 8.091.926 Euro. Drucksache 21/12299 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 d. Wie hoch waren die Gesamtkosten Hamburgs für die Verbringung von Sedimenten in die Elbe vor Neßsand für die Jahre 2016 und 2017? Im Jahr 2017 wurden für die Verbringung von Sedimenten aus dem Hamburger Hafen zur Verbringstelle Neßsand 10,9 Millionen Euro aufgewendet. Im Jahr 2016 waren es 11,6 Millionen Euro. e. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die landseitige Behandlung und Entsorgung von belasteten Sedimenten im Rahmen der Wassertiefenhaltung im Hafen für die Jahre 2016 und 2017? Im Jahr 2017 lagen die Kosten für die Behandlung und Deponierung belasteter Sedimente bei 27,6 Millionen Euro. Im Jahr 2016 waren es 27,9 Millionen Euro. 2. Mit welchem Ergebnis endeten die zwischen der zuständigen Behörde und dem schleswig-holsteinischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit und Tourismus in 2017 stattgefundenen Gespräche, im Rahmen derer sich unter anderem zur Verbringung von Sedimenten in die Nordsee ausgetauscht wurde (vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/11587)? Gab es seitdem weitere Gespräche? a. Inwieweit wurde die Mengenbefristung der Sedimente zur Tonne E3 mit Vertretern aus Schleswig-Holstein thematisiert? b. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein warum nicht? Die zuständigen Stellen beider Länder stehen weiterhin im Austausch hinsichtlich der Genehmigungssituation zur Tonne E3 und einer möglicherweise erforderlichen Anpassung. Weitere Gespräche werden folgen. Zu Zeitpunkt und Inhalt zukünftiger Verhandlungen beziehungsweise zu Zwischenergebnissen bisheriger Gespräche gibt der Senat aus verhandlungstaktischen Gründen jedoch grundsätzlich keine Auskunft. 3. Wie ist der aktuelle Stand des Genehmigungsverfahrens zur Verbringung von Sedimenten in die ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)? Welche Planungsschritte, Prüfungen und Gespräche werden dazu in welchem Zeitraum durchgeführt? Siehe Drs. 21/11587.