BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12304 21. Wahlperiode 20.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 12.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Korruptionsregister – Bürokratiemonster und unangemessener Generalverdacht ? (III) Die Einführung eines gemeinsamen Korruptionsregisters verursachte zunächst Kosten in Höhe von circa 79.000 Euro.1 Für die Freie und Hansestadt Hamburg sind weitere 23.000 Euro an Entwicklungskosten und 18.000 Euro Betriebskosten hinzugekommen.2 Vor dem Hintergrund der Schaffung eines Bundeskorruptionsregisters hält Schleswig-Holstein ein gesondertes Korruptionsregister in Schleswig- Holstein und in Hamburg für entbehrlich und wird es mit Einführung des Bundeskorruptionsregisters , spätestens aber Ende des Jahres 2018, auslaufen lassen.3 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Eintragungen wurden seit Einführung in das Korruptionsregister vorgenommen? In welchen Jahren gab es wie viele Eintragungen? Im Jahr 2017 wurden drei Eintragungen in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs vorgenommen. Im Übrigen siehe Drs. 21/8020. 2. Wie viele Eintragungen wurden aufgrund welcher Verfehlungen und welcher Straftaten bis März 2018 vorgenommen (bitte genau differenzieren nach Straftaten und Verfehlungen gemäß § 2 Absätze 2 bis 4 GRfW und Jahren)? Ein Eintrag erfolgte aufgrund von Straftaten nach §§ 263 und 299 Strafgesetzbuch (StGB), ein Eintrag aufgrund von Straftaten nach § 299 StGB und § 370 Abgabenordnung (AO) und ein Eintrag aufgrund von Verstößen gegen das Gebot der Zahlung des Mindestlohns und nicht genehmigter Nachunternehmereinsätze. Im Übrigen siehe Drs. 21/8020. 3. Hat das Korruptionsregister dazu geführt, dass Unternehmen öffentliche Aufträge der Freien und Hansestadt Hamburg nicht erhalten haben? Wenn ja, in jeweils wie vielen Fällen wurde davon abgesehen? Siehe Drs. 21/8020. 1 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/3446 vom 04.03.2016. 2 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/8020 vom 24.02.2017. 3 Vergleiche http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/koalitionsvertrag218.pdf. Drucksache 21/12304 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie viele Widersprüche und Klagen gab es gegen Eintragungen in das Register? Wie viele Eintragungen wurden von Hamburger Seite aus welchen Gründen wieder entfernt? Keine. 5. Welche Kosten verursachte die Einführung des Registers? Sind zu den bereits bekannten circa 79.000 Euro sowie den 23.000 Euro Entwicklungskosten weitere Kosten hinzugekommen? Wenn ja, in welcher Höhe und woraus wird dies finanziert (Haushaltsplan , Produktgruppe und Angabe zu Mehrkosten)? Siehe Drs. 21/8020. Darüber hinaus sind keine weiteren Kosten entstanden. 6. Welche Kosten verursacht der Betrieb des Registers? Woraus wird dies finanziert (Haushaltsplan, Produktgruppe und Angabe zu Mehrkosten)? Für den Zeitraum bis 31. Dezember 2016 siehe Drs. 21/3446 und Drs. 21/8020. Im Jahr 2017 entstanden für die Freie und Hansestadt Hamburg insgesamt rund 18.000 Euro Betriebskosten, die aus dem Einzelplan 9.1 (Produktgruppe 279.01) finanziert werden. 7. Welche der unter 5. und 6. genannten Kosten übernimmt Hamburg und welche Kosten übernimmt Schleswig-Holstein? Siehe Drs. 21/3446. 8. Wurde in der Zwischenzeit zusätzliches Personal eingestellt? Wenn ja, wie viele Personen und woraus erfolgt eine Finanzierung? Nein. 9. Vor dem Hintergrund der Schaffung eines Bundeskorruptionsregisters hält das Land Schleswig-Holstein in seinem Koalitionsvertrag ein gesondertes Korruptionsregister in Schleswig-Holstein und in Hamburg für entbehrlich. a. Welche Pläne hat der Senat mit dem Korruptionsregister, da Schleswig-Holstein es spätestens Ende 2018 auslaufen lassen möchte? b. Mit welchen Kosten rechnet der Senat für Hamburg, wenn Schleswig -Holstein sich nicht mehr am Korruptionsregister beteiligen wird? c. Welchen Nutzen mit Eintragungen in einem in Hamburg betriebenen Korruptionsregister verbindet der Senat, dessen Eintragungen gegebenenfalls nicht über die im Bundeskorruptionsregister hinausgehen werden? d. Wie bewertet der Senat den bürokratischen Aufwand des Korruptionsregisters für Hamburg, insbesondere wenn dann ein Bundeskorruptionsregister ebenfalls in Betrieb ist? Der Senat hat sich hiermit noch nicht befasst.