BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12306 21. Wahlperiode 20.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering und Richard Seelmaecker (CDU) vom 12.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Wald oder U-Bahn-Werkstatt in Ohlsdorf? Im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz der Bezirksversammlung Hamburg-Nord wurde am 21. Februar 2018 das weitere Vorgehen beim Bau des östlichen Abschnitts der neuen U-Bahn-Linie U5 durch Vertreter der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) skizziert. Die Vertreter der HOCHBAHN stellten unter anderem die Pläne für eine neue U-Bahn- Werkstatt vor, die in unmittelbarer Nähe zum S-Bahn-Werk Ohlsdorf gebaut werden soll. Die U-Bahn-Werkstatt soll demnach auf dem Flurstück 846 der Gemarkung Ohlsdorf realisiert werden – ein Flurstück, das dicht bewaldet ist und einen wichtigen Beitrag in puncto Lärmschutz, aber auch bei der Luftqualität am Standort leistet. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Welche Ausweisung weist das betroffene Flurstück planungsrechtlich auf? Der Baustufenplan Fuhlsbüttel – Alsterdorf – Groß- und Klein-Borstel – Ohlsdorf sieht für das Flurstück im südlichen Teil eine Fläche für besondere Zwecke mit der Zweckbestimmung Eisenbahn und im Norden Verkehrsfläche vor. 2. Ist der vorhandene Wald erfasst? Wenn ja, wie hoch schätzt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Schutzwürdigkeit dieses Waldes ein? Das nördliche Gleisdreieck wurde im Biotopkataster der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) erfasst. Demnach handelt es sich um einen Laubwald aus überwiegend heimischen Arten. Dieser wurde als „wertvoll“ eingeschätzt (Wertstufe 6 bei einer aufsteigenden Skala von 1 bis 9). Im Rahmen einer Waldfunktionenkartierung wurde diese Fläche als Laubwald (Bergahorn, Hainbuche, Winterlinde) mit liegendem reichem Totholzvorkommen aufgenommen. Der Wald erfüllt nach dieser Kartierung insbesondere eine Lärmschutzfunktion. Zur differenzierteren naturschutzfachlichen Einschätzung der Flora und Fauna und möglicher Ausgleichsbedarfe ist eine vertiefende Untersuchung des Artenbestandes und insbesondere der zu fällenden Gehölze notwendig . 3. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie hat sich dieses Flurstück als geeignet für die neue U-Bahn-Werkstatt herauskristallisiert. Welche weiteren Grundstücke wurden für eine derartige Werkstatt untersucht und mit Drucksache 21/12306 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 jeweils welchem Ergebnis sind die Grundstücke im weiteren Verlauf der Machbarkeitsstudie herausgefallen? Bitte tabellarisch mit Flurstück, Gemarkung und Belegenheit angeben. Die HOCHBAHN hat im Jahr 2015 in Begleitung durch die zuständigen Fachbehörden Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), Behörde für Stadtentwicklung und Wohnungsbau (BSW) sowie der BUE ein Abstell- und Werkstattkonzept für die neue U-Bahn-Linie U5 erstellt. Hierbei wurden insgesamt 18 Flächen als mögliche Werkstattstandorte für die neue Linie U5 untersucht. Alle möglichen Standorte wurden hinsichtlich folgender Kriterien geprüft: Flächengröße und -zuschnitt, Bautechnik (zum Beispiel Baugrund), Betrieb (zum Beispiel Lage im Netz), Erschließung (zum Beispiel Erreichbarkeit durch Werkstattpersonal), Umwelt (zum Beispiel betroffene Bäume), Planrecht (zum Beispiel Ausweisungen im Flächennutzungs- und Bebauungsplan). Das Ergebnis dieser Prüfung ist folgender Tabelle zu entnehmen. Die Belegenheit der möglichen Standorte kann in der der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden: Fläche (Arbeitstitel) Flurstücke Gemarkung Ergebnis der Prüfung Bramfeld (Endhaltestelle) 6702, 6785, 6665, 6658, 1766, 1765, 10324, 4920, 4542 Bramfeld verworfen (keine oberflächennahe Lage möglich, Abstellanlage erforderlich ) Steilshooper Allee - FNP-Fläche 8000, 8921, 8558 Bramfeld verworfen (unzureichende Flächengröße) Steilshooper Allee - südlich Bramfelder SV 8069 Bramfeld verworfen (u. a. ungünstige Lage zu Streckentunnel , 110-kV-Freileitung) Glindwiese 2967, 2966 Bramfeld verworfen (u. a. erheblicher Bauaufwand für Streckenausfädelung, negative Beeinträchtigung von Mensch und Umwelt) Gründgensstraße (Kleingärten) 1521 Steilshoop verworfen (u. a. erheblicher Bauaufwand für Streckenausfädelung, negative Beeinträchtigung von Mensch und Umwelt) Gleisdreieck 1356, 1358, 1402, 846 Alsterdorf, Ohlsdorf weitergehende Planung: Überführung in Machbarkeitsuntersuchung New-York-Ring 1276, 66 Alsterdorf verworfen (unzureichende Flächengröße, keine oberflächennahe Lage möglich) Kollaustraße/ Heckenrosenweg 489, 490, 491, 494, 492, 4388, 4512, 4619, 4620, 4817, 5226, 399, 4361, 396 Lokstedt weitergehende Planung: Überführung in Machbarkeitsuntersuchung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12306 3 Fläche (Arbeitstitel) Flurstücke Gemarkung Ergebnis der Prüfung Kollaustraße/ Nedderfeld 5550, 2411 Lokstedt verworfen (u. a. keine oberflächennahe Lage möglich) Langenhorst/ Brandfurt (ehem. Kleingärten) 5175 Lokstedt verworfen (u. a. erheblicher Bauaufwand für zusätzliche Betriebsstrecke, Überschwemmungsgebiet) Alte Kollau 5551, 191, 4476, 4689, 4690 Lokstedt verworfen (u. a. erheblicher Bauaufwand für zusätzliche Betriebsstrecke, bauliche Zwangspunkte, Überschwemmungsgebiet ) Schmiedekoppel 86, 4998, 4624 Lokstedt verworfen (u. a. erheblicher Bauaufwand für zusätzliche Betriebsstrecke, Nähe zu Wohngebiet, privater Eigentümer) Papenreye/ südlich Flughafen (Kleingärten) 10802, 12195, 12196, 11240, 12197 Niendorf verworfen (u. a. erheblicher Bauaufwand für zusätzliche Betriebsstrecke, dezentrale Lage, Grüner Ring) Arenen Volkspark 4232, 3432 Bahrenfeld, (Lurup) verworfen (u. a. erheblicher Eingriff in Grünflächen des Volksparks, Nutzungskonflikte) Ehemaliges Klärwerk 4231, 4937, 5186, 5185 Ottensen verworfen (u. a. Anbindung der Fläche, hohe Flächenkonkurrenz, dezentrale Lage im Streckennetz) Technologiepark Lurup 5491, 5493, 852, 4764, 4763, 2336, 5181, 5182 Lurup verworfen (u. a. erheblicher Bauaufwand für Streckenausfädelung, dezentrale Lage im Streckennetz, Flächenkonkurrenz) Flaßbargmoor (FNP-Fläche) 2869, 6115, 265, 264, 263, 2935, 1364, 1365, 6207, 6206, 6205, 4457, 3501, 4306, 685, 4237, 5345, 238 Osdorf, (Lurup) verworfen für U-Bahn-Bau (u. a. dezentrale Lage im Streckennetz , teilw. private Eigentümer ) ggf. für S-Bahn-Bau bereithalten Osdorfer Born (Endhaltestelle) 3156, 3181, 3154, 4759, 4500 Osdorf verworfen (keine oberflächennahe Lage möglich, Abstellanlage erforderlich ) Im Ergebnis wurden die zwei möglichen Standorte „Gleisdreieck“ und „Kollaustraße/ Heckenrosenweg“ in eine Machbarkeitsuntersuchung überführt. 4. Gab es Gespräche mit der Hamburger S-Bahn GmbH über eine Mitnutzung der Grundstücksflächen am S-Bahn-Werk Ohlsdorf? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum wurden diese Gespräche nicht geführt? Die S-Bahn Hamburg GmbH ist im Rahmen der projektbegleitenden Gremien zur U-Bahn-Netzentwicklung in die Planungsprozesse eingebunden. Dies gilt auch für die Drucksache 21/12306 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Planungen für eine U5-Betriebswerkstatt. Eine Mitnutzung der Grundstücksflächen am S-Bahn-Werk Ohlsdorf für Werkstattfunktionen der U-Bahn ist aus baulichen, betrieblichen und systemtechnischen Gründen jedoch nicht machbar. 5. Sofern der Bau der U-Bahn-Werkstatt umgesetzt wird, wird es Auflagen zu einer Ersatzpflanzung der Bäume geben? Wenn ja, wo werden die Ersatzpflanzungen konkret vorgenommen? Die Erhebung zu den Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes (Eingriffe in Natur und Landschaft einschließlich des Baumbestandes) durch die Maßnahmen im Rahmen der U5-Planungen wird im Rahmen des landschaftsplanerischen Begleitplans erhoben , der Teil der einzureichenden Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren ist. Eine Entscheidung über die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen obliegt der Planfeststellungsbehörde im Einvernehmen mit der für das Landeswaldgesetz zuständigen Dienststelle und der für den Naturschutz zuständigen Fachbehörde.