BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12325 21. Wahlperiode 20.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 13.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Wie steht es um das Kontaktstudium an den Hamburger Hochschulen? Das Kontaktstudium für ältere Erwachsene an der Universität Hamburg bietet die Möglichkeit, Seminare und Vorlesungen aus allen Fakultäten der Universität Hamburg zu besuchen. Es bestehen eine freie Fächerwahl, keine Altersbeschränkung und keine Zugangsvoraussetzungen. Zudem gibt es gibt keine Prüfungen. Das Kontaktstudium dient der persönlichen Weiterbildung, ein Studienabschluss wird nicht erlangt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der staatlichen Hamburger Universitäten und Hochschulen wie folgt: 1. Welche der staatlichen Hamburger Universitäten und Hochschulen bieten seit wann Kontaktstudien(-gänge) für ältere Erwachsene an? Es gibt nur an der Universität Hamburg ein Kontaktstudium für ältere Erwachsene. Dieses wird seit 1993 angeboten. 2. In welchen Fächern bieten die Hamburger Universitäten und Hochschulen Kontaktstudien(-gänge) für ältere Erwachsene an? a) Wie viele freie Studienplätze wurden an den Hamburger Universitäten und Hochschulen in den Kontaktstudien(-gängen) für ältere Erwachsene jeweils im Wintersemester 2015/2016, Sommersemester 2016, Wintersemester 2016/2017, Sommersemester 2017 und Wintersemester 2017/2018 angeboten? b) Wie viele Interessenten bewarben sich um die freien Plätze für die Kontaktstudiengänge für ältere Erwachsene an den Hamburger Universitäten und Hochschulen? c) Kommt es hierbei gelegentlich oder regelmäßig zwischen regulären Studenten und Kontaktstudenten zu Konflikten um knappe Plätze in Vorlesungen und Seminaren? Bitte differenziert nach Universität beziehungsweise Hochschule, Kontaktstudiengang sowie nach Semester darstellen. Freie Teilnahmeplätze für ältere Erwachsene richten sich nach den jeweiligen Veranstaltungskapazitäten der Fakultäten der Universität Hamburg. Die Fakultäten melden, sofern vorhanden, offene Angebote und verfügbare Plätze aus ihren Veranstaltungen. Die Kontaktstudierenden nehmen keine Studienplätze des Regelstudiums in Anspruch. Im Übrigen siehe Drs. 21/11932. Drucksache 21/12325 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Gibt es an den einzelnen Hamburger Universitäten und Hochschulen Möglichkeiten für Gruppen, sich geschlossen für einen Kontaktstudiengang zu bewerben? Wenn ja, um welche Kontaktstudiengänge an welchen Hochschulen handelt es sich und wie sehen diese Regelungen im Detail aus? Wenn nein, warum nicht? 4. Welche Möglichkeiten gibt es für Gruppen, sich für eine gemeinschaftliche Belegung eines Kontaktstudienganges zu bewerben, wenn die Anzahl der Gruppenmitglieder die Anzahl der freien Kontaktstudienplätze übersteigt? Es gilt ein individuelles Anmeldeverfahren.