BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12333 21. Wahlperiode 20.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Meyer und Carl-Edgar Jarchow (FDP) vom 13.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Kulturarbeit in den Stadtteilen – Nachfrage In der Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 22.02.2018 hatten wir den Senat gefragt, durch welche Einrichtungen (Bürgerhäuser, Freizeitzentren, Begegnungsstätten , Stadtteilarchive, Geschichtswerkstätten, Stadtteilkulturzentren und ähnliche Einrichtungen) die Freie und Hansestadt bei der Kulturarbeit in den Stadtteilen unterstützt wird. Ausweislich der Antwort des Senats vom 02.03.2018 findet sich die Rote Flora nicht in der Auflistung der Kultureinrichtungen wieder. Zudem erfasst der Senat in seiner Auflistung der Bürgerhäuser Stadtteilkulturzentren und auf der Internetseite http://www.hamburg.de/ kulturzentren/ werden Bürgerhäuser in der Kategorie der Stadtteilkulturzentren aufgelistet. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Mit den öffentlich geförderten Bürgerhäusern und Stadtteilkulturzentren stehen in Hamburg leistungsfähige Kultureinrichtungen mit differenzierten Programmansätzen und vielfältigen Themen und Handlungsfeldern zur Verfügung, wie zum Beispiel integrierte Stadtteilentwicklung und Stadtteilgeschichte, Gestaltung regionaler Bildungslandschaften , Integration und Inklusion zur Verfügung. Jede Einrichtung hat ihre Geschichte, ihr Profil und ihren Ort im Stadtraum. Stadtteilkulturelle Arbeit soll den Zugang zu Kunst und Kultur für breite Bevölkerungsschichten ermöglichen und zu kreativer Eigentätigkeit anregen, die Integration verschiedener Altersgruppen, sozialer Schichten und unterschiedlicher Nationalitäten durch kulturelle Aktivitäten unterstützen und zum Kulturaustausch beitragen. Für die Beantwortung der Fragen der Drs. 21/12126 wurden deshalb ausschließlich diese Einrichtungen gezählt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie definiert der Senat Bürgerhäuser, wie Stadtteilkulturzentren? (Bitte um Darstellung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede.) Die Förderung der sogenannten Bürgerhäuser erfolgt aus einem eigenständigen Ansatz in den Haushalten der Bezirksämter, während die Stadtteilkultureinrichtungen ihre Fördermittel aus dem Kulturhaushalt über Rahmenzuweisungen an die Bezirke erhalten. Über die Zuordnung entscheidet nicht der Name der Einrichtung. So wurden zum Beispiel das Eidelstedter Bürgerhaus, das Bürgerhaus in Barmbek, die Begegnungsstätte Bergstedt oder das BIM Meiendorf in die Förderung aus der Rahmenzuweisung aufgenommen, weil sie in von staatlicher Planung unabhängiger Initiative entstanden sind und ihre Kulturarbeit an der Globalrichtlinie Stadtteilkultur ausrichten. Die Entstehungsgeschichte von Bürgerhäusern verweist im Gegensatz dazu auf staatliche Versorgungsplanung im Sinne von Wohnfolgeeinrichtungen (soziale Entwicklung /Bedarfslagen in den Stadtteilen). Die Einrichtungen binden zum Teil staatliche Service- und Beratungsleistungen in ihre Angebote ein. Drucksache 21/12333 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Ist die Rote Flora ein Kulturzentrum? 3. Wenn ja, warum taucht die Rote Flora in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage vom 02.03.2018 als Kultureinrichtung nicht auf? Wenn nein, was ist die Rote Flora nach Ansicht des Senats, wenn keine Kultureinrichtung? Siehe Vorbemerkung. 4. Welche Festsetzung sieht der Bebauungsplan für das Gebäude auf dem Grundstück Schulterblatt 71 (Flurstück 2250) vor? Der Bebauungsplan Sternschanze 7 weist das Grundstück als Fläche für Gemeinbedarf „Stadtteilkulturzentrum“, zweigeschossig, mit einer Grundflächenzahl von 0,9 aus. 5. Bewegt sich die Nutzung des Gebäudes im Rahmen der Festsetzung des Bebauungsplans? 6. Wenn nein, was unternimmt der Senat hiergegen? Hierzu liegen dem zuständigen Bezirksamt keine gegenteiligen Erkenntnisse vor.