BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12334 21. Wahlperiode 20.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 13.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung der Fluglärmbeschwerden und Verspätungen in Hamburg 2018 Die Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner in Hamburg durch Fluglärm sind ungebrochen hoch. Mit den Folgen für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger ist nicht zu spaßen. So ist die unzureichende Umsetzung des auf Druck der CDU-Fraktion von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossenen 16-Punkte-Plans dafür verantwortlich, dass für die Betroffenen noch keine spürbare Verbesserung erzielt worden ist. Dass es auch 2016 und 2017 in großer Regelmäßigkeit und hoher Anzahl An- und Abflüge nach 23 Uhr über den Hamburger Nordosten gab und somit die Bahnbenutzungsregeln laufend missachtet wurden, ist nicht länger hinnehmbar . Aufgrund der Verweigerungshaltung des rot-grünen Senats, wesentliche Punkte des 16-Punkte-Plans gegen Fluglärm umzusetzen, ist eine regelmäßige Kontrolle notwendig. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS), wie folgt: 1. Wie hat sich die Zahl der Beschwerden gegen Fluglärm bei den zuständigen Fachbehörden und dem Flughafen im Jahr 2018 entwickelt? Bitte nach Monaten aufgeschlüsselt angeben. Januar Februar 7358 5424 Die Anzahl der Beschwerde führenden Personen 2018 bis Ende Februar betrug 245. 2. Wie hat sich die Zahl der Starts und Landungen nach 23 Uhr im Jahr 2018 entwickelt? Bitte nach Monaten aufgeschlüsselt angeben. 3. Wie viele An- und Abflüge gab es im Jahr 2018 nach 22 Uhr über den Hamburger Nordosten und aus welchen Gründen jeweils? Bitte nach Monaten aufgeschlüsselt angeben. 4. Wie viele An- und Abflüge gab es im Jahr 2018 zwischen 6 und 7 Uhr über den Hamburger Nordosten und aus welchen Gründen jeweils? Bitte nach Monaten aufgeschlüsselt angeben. Drucksache 21/12334 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Da der Zeitraum bis 23 Uhr zu den regulären Betriebszeiten zählt, erfolgt die Darstellung der An- und Abflüge nach 22 Uhr unterteilt in die Zeiträume 22 bis 23 sowie 23 bis 24 Uhr. Dabei bedeuten 023 – Anflug aus Richtung Nordosten sowie 005 – Abflug in Richtung Nordosten. 5. Wurde/wird der vorgeschriebene Bahnwechsel (für die Bahn 05/23 Lemsahl-Poppenbüttel-Langenhorn) ab 22 Uhr im Jahr 2018 täglich durchgeführt? An welchen Tagen war dies der Fall und an welchen nicht und warum jeweils? Bitte Daten beifügen. Die Auswahl der Betriebspisten liegt in der Zuständigkeit der Deutschen Flugsicherung . Von den Bahnbenutzungsregeln sind Abweichungen zulässig, sofern Witterungs - und Bahnverhältnisse dies erfordern. Die Verteilung der Flugbewegungen auf die Richtungen hängt daher stark von der Wetterlage und Pistenbedingungen ab. Sofern von der DFS keine Gründe angegeben wurden, fehlen diese in den folgenden tabellarischen Darstellungen. Im Übrigen siehe Drs. 21/8145. Genutzte Piste für Starts nach 22 Uhr, Anzahl Tage pro Monat: Genutzte Piste um 22 Uhr Tage Grund für Abweichung* Monat Piste 33 Piste 23 Piste 05 Piste 15 Wechsel nach 22 h auf Piste 33 Wind/ Wetter Sicht Bahnsperrung / Bauarbeiten Verkehrs - lage Januar 13 14 3 1 1 16 - - - Februar 16 8 4 - 5 Erläuterung für Starts: Piste 33 = Norderstedt, Piste 23 = Niendorf, Piste 05 = Langenhorn, Piste 15 = Alsterdorf Genutzte Piste für Landungen nach 22 Uhr, Anzahl Tage pro Monat: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12334 3 Genutzte Piste um 22 Uhr Tage Grund für Abweichung* Monat Piste 15 Piste 23 Piste 05 Piste 33 Wechsel nach 22 h auf Piste 15 Wind/ Wetter Sicht Bahnsperrung / Bauarbeiten Verkehrs - lage Januar 15 13 3 - 6 14 1 - - Februar 11 6 11 - 7 Erläuterung für Landungen: Piste 15 = Norderstedt, Piste 23 = Langenhorn, Piste 05 = Niendorf, Piste 33 = Alsterdorf * Die Gründe für die Abweichungen liegen für den Februar 2018 noch nicht vollständig vor. 6. Ist der Senat mit der Entwicklung der Fluglärmbeschwerden zufrieden? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht und was gedenkt er dagegen zu tun? 7. Ist der Senat mit der Entwicklung der Starts und Landungen nach 23 Uhr zufrieden? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht und was gedenkt er dagegen zu tun? Siehe Drs. 21/11358. Im 1. Quartal 2018 wurden Verfahren zur Einziehung von Taterträgen von insgesamt 468.000 Euro gegen eine Fluggesellschaft eingeleitet, die die Verspätungsregelung im Übermaß missbräuchlich nutzte. Außerdem wurde ein Verfahren zur Einziehung von Taterträgen in Höhe von 22.300 Euro eingeleitet, weil ein Flugzeug ohne Ausnahmegenehmigung nach Mitternacht startete.