BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12336 21. Wahlperiode 20.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 13.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz in Hamburg Die Bundesregierung teilt in der BT.-Drs. 19/420 mit, dass es in Hamburg seit 2010 zu einem Personalabbau im Amt für Arbeitsschutz gekommen ist: Von 68 Vollzeitstellen sank die Zahl auf 49. Die Kontrollen, die die Aufsichtsbehörde zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durchgeführt hat, stiegen hingegen an: 488 in 2010, 613 in 2015, 512 in 2017. Beanstandungen/Verstöße sind von 2016 auf 2017 von 107 auf 262 hochgeschnellt. Verwarnungen/Bußgelder /Strafanzeigen hat es in 2017 21-mal gegeben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Arbeitszeitkontrollen finden überwiegend anlassbezogen aufgrund von Hinweisen und Beschwerden aus Betrieben statt. Die Anzahl der jährlich festgestellten Verstöße zeigt, wie effektiv das Amt für Arbeitsschutz die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes überwacht. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie oft wurde das Arbeitsschutztelefon in Hamburg in den letzten fünf Jahren genutzt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Das Arbeitsschutztelefon berät zu allen Fragen des Arbeitsschutzes und wird auch als Anlaufstelle für Beschwerden genutzt. Die Entwicklung der Anrufe zum gesamten Arbeitsschutzrecht stellt sich folgendermaßen dar: 2013 * 2014* 2015 2016 2017 Anrufe 6.360 4.754 3.774 4.102 3.714 * In den Jahren 2013 und 2014 wurden auch gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen zu Asbestsanierungen durch das Arbeitsschutztelefon entgegengenommen. Seit 2015 wurden hierfür andere Bearbeitungswege etabliert. Die Entwicklung der Anrufe zum Thema Arbeitszeit zeigt die folgende Zusammenstellung , wobei hier nicht unterschieden werden kann, ob es sich um Beschwerden oder Beratung auf Anfrage handelt. 2013 2014 2015 2016 2017 Anrufe zum Thema Arbeitszeit 470 332 303 297 287 2. Wie bewertet der Senat den massiven Anstieg von Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz in Hamburg? a. Sind bestimmte Branchen überproportional betroffen und wenn ja, welche? (Bitte die jeweilige Betriebsgröße mit angeben. Bitte angeben , ob es dort jeweils Betriebs-/Personalräte oder Mitarbeitervertretungen gab). Drucksache 21/12336 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Zahl der bei den einzelnen Kontrollen festgestellten Verstöße ist sehr unterschiedlich und von verschiedenen Faktoren abhängig, wie dem Umfang der Kontrolle und der Situation im einzelnen Betrieb in Bezug auf Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Viele Beanstandungen waren geringfügig, sodass keine Bußgeldverfahren eingeleitet werden mussten. Einige wenige Verfahren haben zu Bußgeldern geführt, diese beinhalteten dann jeweils eine Vielzahl von Verstößen. Eine Aufschlüsselung der Verstöße nach Betriebsgrößen oder nach Vorhandensein von Mitarbeitervertretungen ist nicht möglich. Schwerpunkte von Verstößen gegen Arbeitszeitvorschriften gibt es nach Erfahrung des Amtes für Arbeitsschutz in der Baubranche , der Gastronomie, im Verkehrs- und im Gesundheitswesen. b. Wurden die Verstöße stichprobenartig oder anlassbezogen festgestellt ? Siehe Vorbemerkung. 3. 21-mal hatten Verstöße Verwarnungen/Bußgelder oder Strafanzeigen zur Folge. Wie teilen sich diese genau auf? (Bitte die Höhe der Bußgelder angeben und den Stand der Strafverfahren). Im Jahr 2017 wurden insgesamt in 21 Verfahren wegen Verstoßes gegen das Arbeitszeitgesetz Bußgeldbescheide erlassen. Anzahl der Verfahren Höhe des jeweiligen Bußgeldes 2 75,- Euro 3 150,- Euro 3 200,- Euro 2 300,- Euro 1 250,- Euro 1 400,- Euro 1 450,- Euro 1 525,- Euro 1 600,- Euro 1 1.000,- Euro 1 1.246,- Euro 1 1500,- Euro 1 3000,- Euro 1 5.005,50 Euro 1 70.293,75 Euro Keines der Verfahren hatte seitens des Amtes für Arbeitsschutz eine Strafanzeige zur Folge. 4. Wie stellte sich die Arbeitsbelastung der Beschäftigten im Amt für Arbeitsschutz seit 2015 dar? (Bitte Überstunden, die Anzahl der Überlastungsanzeigen und gegebenenfalls Fehlzeiten nach Jahren aufschlüsseln .) Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt für Arbeitsschutz gilt die Vereinbarung zur Neuregelung der Gleitzeit (nach § 94 Personalvertretungsgesetz) vom 23. März 2010, wonach die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bis zu 80 Plusstunden eigenverantwortlich durch Freizeit ausgleichen können. Eine Erfassung der Plusstunden zum Stichtag 31.12.2017 ergab durchschnittlich 18 Plusstunden pro Mitarbeiter/Mitarbeiterin , die durch Freizeit ausgeglichen werden. Eine Überschreitung des Rahmens von 80 Plusstunden wurde in keinem Fall festgestellt. Daten über die Jahre 2015 und 2016 liegen nicht vor. Im Zeitraum seit 2015 wurden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Arbeitsschutz keine Überlastungsanzeigen gestellt. Eine Auswertung der Fehlzeitenquote nur für das Amt für Arbeitsschutz ist in der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz systemisch nicht möglich. 5. Welcher Überlegungen gibt es seitens des Senats, um die Aufsichtspflicht des Amtes für Arbeitsschutz zu gewährleisten? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12336 3 a. Wird Personal aufgestockt? Ende Februar 2018 haben fünf Personen die 1,5 jährige Qualifizierung zu Gewerbeaufsichtsbeamten erfolgreich abgeschlossen und werden seit dem 1. März 2018 in der Arbeitsschutzaufsicht eingesetzt. b. Werden Überstunden abgebaut? Plusstunden werden im Rahmen der Gleitzeitregelung der Freien und Hansestadt Hamburg durch Freizeitausgleich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Arbeitsschutz eigenverantwortlich in Abstimmung mit der Dienststelle ausgeglichen . c. Werden Überstunden gezielt eingeplant? Nein. 6. Welche weiteren Maßnahmen werden ergriffen, um Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz einzudämmen? Im Rahmen des risikoorientierten Aufsichtskonzepts des Amts für Arbeitsschutz wird bei eigeninitiierten Betriebsbesichtigungen (Systemkontrollen) das Thema Arbeitszeit regelhaft thematisiert. Beschwerden wird grundsätzlich nachgegangen.