BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12337 21. Wahlperiode 20.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 13.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Wie lange noch währen die „Fahrbahnschäden“ auf der A 1 in Richtung Süden, bevor sie endlich „gut“ werden? Seit geraumer Zeit ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn A 1 in Fahrtrichtung Süden zwischen Autobahndreieck (AD) Hamburg-Süd und der Süderelbbrücke auf 80 km/h beschränkt. Als Grund dafür werden laut Ausschilderung „Fahrbahnschäden“ genannt. Auffallend ist, dass dieses Tempolimit nur einseitig gilt. Auf dem gleichen Streckenabschnitt in Fahrtrichtung Norden beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit, abgesehen von Verkehrsspitzen und Stauereignissen, durchgängig 120 km/h. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Seit wann genau ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn A 1 im Hamburger Streckenabschnitt zwischen dem AD Hamburg- Süd und den Süderelbbrücken aufgrund von „Fahrbahnschäden“ auf 80 km/h begrenzt? Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt seit dem 11. April 2017. 2. Um was für „Fahrbahnschäden“ handelt es sich genau? Es handelt sich um Netzrisse und Ausmagerungen (Gefahr von Schlaglochbildung) im dritten Fahrstreifen. Hinzu kommen partielle Blasenbildungen im ersten und zweiten Fahrstreifen. 3. Wann wurden diese Fahrbahnschäden durch wen erstmalig festgestellt? Erste Schäden wurden im Jahr 2015 durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Autobahnmeisterei Stillhorn festgestellt. 4. Zu wann ist die Behebung dieser Fahrbahnschäden geplant und welche Maßnahmen sind hierfür notwendig? Durch die wider Erwarten rasanten Weiterentwicklungen der Schäden im ersten und zweiten Fahrstreifen musste im letzten Jahr, um eine Sperrung der beiden Fahrstreifen abzuwenden und die Verkehrssicherheit weiterhin gewährleisten zu können, unverzüglich ein Provisorium für die Deckschicht hergestellt und eine Risssanierung durchgeführt werden. Im September des Jahres 2018 ist die dauerhafte Deckschichtsanierung über alle Fahrstreifen vorgesehen. 5. Hat sich die Behebung dieser Fahrbahnschäden seit ihrer Feststellung verzögert? Wenn ja, wodurch? Nein. Drucksache 21/12337 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Welche Stelle ist für den Betrieb und die Unterhaltung dieses Streckenabschnitts zuständig und welche Stelle plant dessen Instandsetzung? Der Geschäftsbereich Betriebe des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer.