BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12346 21. Wahlperiode 20.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Carsten Ovens und David Erkalp (CDU) vom 14.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Wird das Institut für Berufs- und Wirtschaftspädagogik kaputtgespart? Dem Vernehmen nach sieht die Strukturplanung der Universität Hamburg am Institut für Berufs- und Wirtschaftspädagogik (IBW) eine verringerte Stellenausstattung und damit einhergehend eine Bündelung von Didaktiken verschiedener Fachrichtungen vor. Eine Schwächung insbesondere der Lehrerausbildung für die Berufsbildenden Schulen in Hamburg ist vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, beispielsweise in den Bereichen Pflege, Erziehung, Maschinenbau und Tourismus, und der zunehmenden Digitalisierung in nahezu allen Bereichen, allerdings nicht nachzuvollziehen und in hohem Maße kontraproduktiv. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Universität Hamburg (UHH) bereitet derzeit einen Struktur- und Entwicklungsplan vor, der den derzeit geltenden Struktur- und Entwicklungsplan ablösen wird. Insofern sind die Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der UHH wie folgt: 1. Über wie viele Professuren welcher Besoldungsgruppen verfügt das IBW der Universität Hamburg derzeit beziehungsweise verfügte das IBW in den letzten zehn Jahren, und in welchen Didaktiken beziehungsweise Fachrichtungen sind beziehungsweise waren diese tätig? Bitte differenziert nach Professorenstellen beziehungsweise Vollzeitäquivalenten (VZÄ), Besoldungsgruppen und Fachrichtungen darstellen. Die Berufs- und Wirtschaftspädagogik gehört zum Fachbereich EW3 („Berufliche Bildung und lebenslanges Lernen“), dem derzeit neun Professuren zugeordnet sind, allerdings auch zu anderen Fachgebieten. 2008 gab es in der Fakultät Erziehungswissenschaft , Psychologie, Bewegungswissenschaft das sogenannte Departement 3: Berufliche Bildung und Lebenslanges Lernen, das inhaltlich dem heutigen Fachbereich EW 3 entspricht und über zwölf Professuren verfügte. 2. Wie viele Professorenstellen welcher Besoldungsgruppen und Fachrichtungen sollen laut aktuellem Entwurf der Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Präsidium der Universität Hamburg und der Fakultät IBW eingespart beziehungsweise gestrichen werden und in welchem Zeitraum? Bitte differenziert nach Professorenstellen beziehungsweise VZÄ, Besoldungsgruppen und Fachrichtungen darstellen. 3. Aus welchen inhaltlichen und/oder materiellen Gründen sollen die unter 2. genannten Professorenstellen eingespart werden? Drucksache 21/12346 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zuständig ist die Fakultät für Erziehungswissenschaft. Es gibt keinen aktuellen Entwurf einer Ziel- und Leistungsvereinbarung zwischen Präsidium und der Fakultät für Erziehungswissenschaft. 4. Über wie viele wissenschaftliche Mitarbeiter und/oder Lehrkräfte welcher Besoldungsgruppen verfügt das IBW der Universität Hamburg derzeit beziehungsweise verfügte das IBW in den letzten zehn Jahren, und in welchen Didaktiken beziehungsweise Fachrichtungen sind beziehungsweise waren diese tätig? Bitte differenziert nach Stellen beziehungsweise VZÄ, Besoldungsgruppen und Fachrichtung darstellen. Zur Bereichsstruktur siehe Antwort zu 1. Eine Ermittlung der wissenschaftlichen Mitarbeiter - und/oder Lehrkräftezahlen ist der UHH ungleich aufwändiger als die der Professoren -/-innenzahlen. Die UHH hat mitgeteilt, dass ihr die Beantwortung innerhalb der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. 5. Wie viele wissenschaftliche Mitarbeiter und/oder Lehrkräfte welcher Besoldungsgruppen und Fachrichtungen sollen laut aktuellem Entwurf der Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Präsidium der Universität Hamburg und der Fakultät IBW eingespart beziehungsweise gestrichen werden und in welchem Zeitraum? Bitte differenziert nach Stellen beziehungsweise VZÄ, Besoldungsgruppen und Fachrichtungen darstellen . 6. Aus welchen inhaltlichen und/oder materiellen Gründen sollen die unter 5. genannten Stellen eingespart werden? Siehe Antwort zu 2. und 3. 7. Sind beziehungsweise waren dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde diese geplanten Stellenstreichungen am IBW bekannt? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht? a) Welche Maßnahmen werden der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde ergreifen, um eine Streichung von Stellen am IBW zu vermeiden? b) Inwieweit sind die Streichungen von Stellen am IBW sinnvoll, um mögliche Synergien zu generieren? c) Inwieweit wird das IBW auch mit einer geringeren Personalausstattung dazu in der Lage sein, die Lehrkräfte für die Berufsausbildung auf den zunehmenden Personalmangel und die zunehmende Digitalisierung vorzubereiten beziehungsweise diesen beiden Problemfeldern zunehmend gerecht zu werden? Siehe Vorbemerkung.