BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12350 21. Wahlperiode 20.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 14.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Kahlschlag in den Walddörfern: Hat die Stadt die ersatzlose Rodung einer Waldfläche genehmigt? (3) Bereits im Februar 2017 hatte die Wirtschaftsbehörde den umfangreichen Kahlschlag einer über 1 Hektar großen privaten Waldfläche zwischen den Straßen Duvenwischen und Schmalenremen (Flurstück 412 in Volksdorf) genehmigt. In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/11189 im Dezember 2017 hatte der Senat ausgeführt, dass bei rund 60 Prozent des Baumbestands auf dieser Fläche Maßnahmen erforderlich seien und dass laut Genehmigung der zuständigen Behörde vorhandene Bäume, die absehbar längerfristig verkehrssicher erhalten werden können, auf der Fläche zu belassen sind. Ebenfalls geht aus der Antwort auf die Kleine Anfrage hervor, dass es für dieses Flurstück in der Vergangenheit bereits mehrfach Bauanfragen gab. Inzwischen haben umfangreiche Fällmaßnahmen auf dieser Fläche stattgefunden. Dabei wurden offenbar auch in einem großen Umfang gesunde Bäume abgeholzt. Aus der Senatsantwort in Drs. 21/12081 geht hervor, dass es während der Fällmaßnahmen im Februar mehrere Vor-Ort- Termine der zuständigen Behörde gab. Allerdings wurde in dieser Drucksache auch ausgeführt, dass eine abschließende Bewertung der Maßnahme sowie der Einhaltung der Nebenbestimmungen noch nicht möglich sei. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Kahlhieb wurde von der zuständigen Behörde ausschließlich aus Gründen der Verkehrssicherheit genehmigt. Die vom Waldeigentümer beauftragte „Fachliche Stellungnahme zur Waldrand- und Waldbestandskontrolle“ durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Baumsachverständigen wurde dabei sorgfältig geprüft und als fachlich nachvollziehbar gewertet. Die Einhaltung der Nebenbestimmungen der Kahlhiebsgenehmigung wurde im Rahmen eines Ortstermins am 8. März 2018 geprüft. Verstöße wurden nicht festgestellt. Eine Umwandlung der Waldfläche in eine andere Nutzungsart gemäß § 4 Landeswaldgesetz wurde mit der Kahlhiebsgenehmigung weder vorweggenommen noch präjudiziert oder in Aussicht gestellt. Die zuständige Behörde hat am 28. Februar 2018 eine Wiederaufforstungsanordnung gemäß § 6 Absatz 1a des Landeswaldgesetzes in Verbindung mit den Nebenbestimmungen des Bescheides vom 14. Februar 2017 gegenüber den Waldeigentümern erlassen. Diese ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen unter Hinzuziehung von Auskünften des Vertreters der Waldeigentümer wie folgt: 1. Ist inzwischen eine abschließende Bewertung der Umsetzung des genehmigten Kahlhiebs durch die zuständigen Behörden erfolgt? Drucksache 21/12350 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, mit welchem Ergebnis im Einzelnen? Wenn nein, warum ist eine abschließende Bewertung noch nicht erfolgt und wann wird mit einem Ergebnis gerechnet? Ja, im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Antworten zu 2. bis 6. und 9. 2. Wie viele und welche Bäume sind auf der Fläche belassen worden? Wie viele Bäume sind insgesamt beim Kahlhieb gefällt worden? Es wurden bei dem Ortstermin am 8. März 2018 etwas mehr als fünfzig Bäume des Oberstandes auf der Fläche gezählt. Unter Berücksichtigung der in der fachlichen Stellungnahme des Sachverständigen genannten 275 Bäume des Oberstandes ergibt sich daraus eine Zahl von etwa 225 gefällten Bäumen. 3. Inwieweit sind Bäume gefällt worden, die gemäß der fachlichen Stellungnahme des Gutachters nicht für eine Fällung vorgesehen waren? Nach Angaben des Vertreters der Waldeigentümer wurden keine verkehrssicheren Bäume gefällt. 4. Inwieweit wurden bei der Umsetzung des Kahlhiebs Baumstümpfe oder Wurzelstöcke entfernt oder beschädigt? Eine Entfernung oder Beschädigung von Baumstümpfen oder Wurzelstöcken konnte bei dem Ortstermin am 8. März 2018 nicht festgestellt werden. 5. Wie bewerten die zuständigen Stellen, dass offenbar deutlich mehr als die in Drs. 21/11189 genannten 151 Bäume beziehungsweise circa 60 Prozent des Bestandes gefällt wurden? Nach Angaben des Vertreters der Waldeigentümer resultiert die Anzahl der zur Zeit verbliebenen Jung- und Altbäume „nicht aus einer im Gutachten fälschlich interpretierten festgeschriebenen festen Quote von 44 % des Gesamtbestandes, der angeblich stehen bleiben sollte, sondern einzig und allein aus einer Begehung, in der der Sachverständige (…) diese zur Zeit verbliebenen Bäume als „Beobachtungsbäume“ für die nächsten Jahre eingestuft hat“. Die zuständige Behörde legt Wert auf die Tatsache, dass der Kahlhieb einzig und allein aus Gründen der Verkehrssicherheit genehmigt worden ist und betont ausdrücklich die gesetzliche Pflicht der Waldeigentümer, verlichtete oder kahl geschlagene Waldflächen in angemessener Frist wieder aufzuforsten oder zu ergänzen, soweit die natürliche Bestockung unvollständig bleibt (§ 6 Absatz 1a Landeswaldgesetz). In diesem Zusammenhang bedauert die zuständige Behörde, dass die letztlich für die Verkehrssicherheit verantwortlichen Waldeigentümer einen so umfangreichen Eingriff vorgenommen haben. Im Übrigen siehe Drs. 21/12081 und Vorbemerkung. 6. Wurden bei Umsetzung der Maßnahme alle Nebenbestimmungen der Genehmigung eingehalten? Wenn nein, welche Nebenbestimmungen wurden nicht eingehalten und was sind die Konsequenzen? Siehe Vorbemerkung. 7. Die Bezirksversammlung Wandsbek hat bereits am 30.11.2017 einstimmig gefordert, dem zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung sämtliche Gutachten im Zuge der Genehmigung des Kahlhiebs vorzulegen . Wurden die Gutachten der Bezirksversammlung Wandsbek beziehungsweise ihren Ausschüssen zur Verfügung gestellt? Wenn nein, warum nicht? Am 12. Januar 2018 hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zu dem Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek (Drs. 20-5175.1) Stellung genommen. Zugleich wurde die fachliche Stellungnahme des Sachverständigen „Waldrand-. U. Waldbestandskontrolle in Hamburg 22359 Duvenwischen“ übersandt. Das artenschutzrechtliche Gutachten lag dem Bezirk zu diesem Zeitpunkt bereits vor. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12350 3 8. Hat die zuständige Behörde bei den in Drs. 21/12081 erwähnten Ortsbesichtigungen am 16.02., 21.02. und 22.02.2018 Verfügungen oder ähnliche Verwaltungsmaßnahmen erlassen? Wenn ja, welche Maßnahmen im Einzelnen aus welchen Gründen? Am 21. Februar 2018 hat die zuständige Behörde den vorübergehenden Stopp der Fällmaßnahmen gegenüber den Waldeigentümern verfügt, um die Einhaltung der Nebenbestimmungen des Kahlhiebs während der Maßnahme zu prüfen, da eine gründliche und vollständige Beurteilung unter den aktuellen Umständen nicht möglich war. Diese Prüfung erfolgte am 22. Februar 2018. An demselben Tag legte der Vertreter der Waldeigentümer gegen den ausgesprochenen Fällstopp Widerspruch ein. Gemäß den Ergebnissen der Prüfung vor Ort wurde den Waldeigentümern die Wiederaufnahme der Fällungen in Form eines Abhilfebescheides noch am 22. Februar 2018 gestattet. Dabei wurden weitere verkehrsgefährdende Bäume zur Fällung freigegeben und zwei Bäume als zu erhalten festgelegt. Die übrigen noch vorhandenen Bäume, die für die Nachbargrundstücke keine unmittelbare konkrete Gefahrenquelle darstellen, sollten erhalten bleiben. 9. Haben seit dem 22.02.2018 weitere Vor-Ort-Termine der zuständigen Behörde stattgefunden? Wenn ja, wann, aus welchen Gründen und mit welchen Ergebnissen? Ja, am 8. März 2018. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 10. Welche weiteren Verfügungen oder ähnlichen Verwaltungsmaßnahmen wurden inzwischen von der zuständigen Behörde erlassen? Werden die zuständigen Stellen Maßnahmen zur Wiederaufforstung der Fläche anordnen? Siehe Vorbemerkung. 11. Welche Entscheidungen bezüglich der Verkehrssicherheit und des Erhalts des auf der Fläche verbliebenen Baumbestandes stehen derzeit noch aus? Nach Angaben des Vertreters der Waldeigentümer sind nach dem Stand vom 15. März 2018 insgesamt noch fünf Randbäume, davon vier an der Grenze zur Wohnsiedlung , bei Starkwinden hoch bruchgefährdet.