BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12354 21. Wahlperiode 23.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 15.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Großveranstaltungen rund um den Bunker Feldstraße und im Bunker selbst: viel Lärm und nichts berücksichtigt? Auf dem Heiligengeistfeld und im Stadion des FC St. Pauli finden bereits heute viele Großveranstaltungen statt. Mit den geplanten zusätzlichen Nutzungen in beziehungsweise auf dem Bunker Feldstraße werden noch etliche hinzukommen. Dadurch entsteht eine weitere zusätzliche Lärmbelastung für die umliegende Wohnbevölkerung. Anscheinend werden jedoch Wohngebiete nicht als Wohngebiete, sondern als Mischgebiete mit wesentlich höheren erlaubten Lärmwerten angesehen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist es richtig, dass zahlreiche Gebäude an der Budapester Straße nach geltendem Planrecht als Wohngebiet mit der Bezeichnung W4G ausgewiesen sind? Falls nein: Welche Ausweisung nach welchem Plan gilt dort? Ja. 2. Wie erklärt der Senat, dass in seiner Antwort auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage am 19. Juli 2016 (Drs. 21/5233) zahlreiche Gebäude, die an der Budapester Straße liegen und gemäß Baustufenplan vom 14. Januar 1955 die Bezeichnung W4G besitzen, blau markiert und als „Mischgebiete“ dargestellt wurden? Wie lautet die Begründung hierfür? Durch die immissionsschutzrechtlichen Auflagen zum „Schlagermove“ (siehe Drs. 21/5233) folgt das zuständige Bezirksamt dem Nutzungskonzept Heiligengeistfeld, welches erstmals im Jahr 2005 mit Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg- Mitte eingesetzt wurde. Die Zuordnung der Immissionsrichtwerte für die in der Nachbarschaft der Veranstaltungsfläche liegenden Gebäude erfolgte wie in der in Drs. 21/5233 anliegenden Karte dargestellt. Für die Zuordnung der Immissionsrichtwerte wurde die damalige vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) erarbeitete Freizeitlärm-Richtlinie herangezogen, siehe heutige Fassung 2015 unter https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/freizeitlaermrichtline_ 1503575715.pdf. Gemäß unveränderter Ziffer 2 Absatz 3 der Freizeitlärm-Richtlinie ist bei der Zuordnung der Schutzwürdigkeit der Nachbarschaft grundsätzlich von den Ausweisungen im Bebauungsplan auszugehen. Allerdings ist bei erheblicher Abweichung der tatsächlichen von der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzung die tatsächliche Nutzung zur Beurteilung der Schutzwürdigkeit zugrunde zu legen. Nach Einschätzung des zuständigen Bezirksamtes ist dieses an der Budapester Straße der Fall. 3. Auf Seite 4 dieser Drs. 21/5233 wird erwähnt, dass während einer Veranstaltung auf dem Heiligengeistfeld vom Veranstalter Messprotokolle Drucksache 21/12354 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 erstellt werden müssen, die an das Bezirksamt Hamburg-Mitte übersandt werden sollen inklusive eines abschließenden Berichts circa sechs Wochen nach der Veranstaltung. a. Wo werden diese Protokolle und Berichte veröffentlicht? b. Falls sie bisher nicht veröffentlicht werden: i. Wo können Anwohner/-innen diese Protokolle und Berichte einsehen und Kopien erhalten? Diese Protokolle und Berichte werden nicht veröffentlicht, können aber im Rahmen der Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes im Fachamt für Verbraucherschutz , Gewerbe und Umwelt des Bezirksamtes Hamburg-Mitte eingesehen werden. ii. Weshalb werden diese Protokolle und Berichte nicht im Transparenzportal veröffentlicht? Bei den in Rede stehenden Messprotokollen handelt es sich um von den jeweiligen Betreibern durchgeführte Messungen im Rahmen der Überwachung im Einzelfall, die nicht Veröffentlichungsgegenstand nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz sind.