BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12355 21. Wahlperiode 23.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 15.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Erhebliche Nachverdichtung auf dem Grundstück Dorotheenstraße 10 – 16 geplant – Wie kam es dort zu der massiven Wohnbebauung in der Vergangenheit (II)? Die Antwort des Senats auf meiner erste Anfrage (Drs. 21/11528) gibt Anlass für Nachfragen. Befremdlich ist der Verweis des Senats auf die fehlende Zeit zur Sichtung der Unterlagen. Anwohnern/-innen war es ohne großen Aufwand möglich, im Staatsarchiv die entsprechenden Unterlagen zu sichten. Das sollte auch für den Senat möglich sein. Deshalb frage ich den Senat: Eine vollständige Sichtung und Auswertung aller Unterlagen, die in unterschiedlichen Archiven vorliegen, kann in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht vorgenommen werden. Das Gleiche gilt auch für die Unterlagen der Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Nord. Im Übrigen siehe Drs. 21/11528. 1. Auch wenn die Unterlagen aus dem Bau- und Verkehrsausschuss nicht mehr im Bezirksamt vorliegen, werden die Unterlagen der Bauabteilung und/oder anderer Verwaltungseinheiten des Bezirkes und/oder der Fachbehörde mit den entsprechenden Verwaltungsdokumenten und Bescheiden aus den 1950er-Jahren vorhanden sein. a. Welche maximale Bauhöhe war auf Grundlage des damals geltenden Baurechts ohne Befreiungs- oder Ausnahmeregelung möglich? b. Stimmt es, dass es zuerst um neungeschossige, dann um elf- und letztendlich um 13-geschossige Gebäude ging? c. Wie lauteten die beiden Vorbescheidsanträge für die Bebauung des betreffenden Grundstücks jeweils und wie lauteten die jeweiligen Genehmigungen? d. Aus welchen Gründen war der Landesplanungsausschuss ursprünglich im Jahre 1958 gegen die Wohnbebauung auf der besagten Fläche und aus welchen Gründen hat er dann schließlich doch den beiden Vorbescheidsanträgen zugestimmt? e. Welche Befreiungen und Auflagen wurden im Rahmen der Baugenehmigung vom 29. Oktober 1959 für die Errichtung von drei 13- geschossigen Wohnhochhäusern mit 195 Wohnungen und einer Tiefgarage mit 137 Stellplätzen von der zuständigen Bauaufsichts- Drucksache 21/12355 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 behörde gemacht beziehungsweise formuliert und wie lauteten diese jeweils? f. Welche Befreiungen und Auflagen wurden im Rahmen der Baugenehmigung für das Objekt Dorotheenstraße 16 von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gemacht und wie lauteten diese jeweils? Siehe Vorbemerkung. Neue Erkenntnisse liegen dem zuständigen Bezirksamt nicht vor. 2. Ist es richtig, dass der Bezirksausschuss des Bezirksamtes Hamburg- Nord damals nur unter der Bedingung zugestimmt hat, dass die Wohndichte von 450 E/ha eingehalten wird? a. Wenn ja, in welcher Form wurde dieser Beschluss im Rahmen der Umwandlung der Fläche berücksichtigt? b. Wenn nein, wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht des Senats dar? 3. Dem Bau- und Verkehrsausschuss wurde im Jahre 1958 auch mitgeteilt, dass durch den Bau der Hochhäuser sichergestellt sei, dass die restlichen Flächen als Freiflächen erhalten blieben und zudem die Möglichkeit bestehe, entlang dem Mühlenkampkanal einen Fußgängerweg anzulegen und entsprechend einzugrünen. a. Inwieweit wurden im Rahmen des damaligen Bauantrages und des späteren B-Plan-Verfahrens Aussagen und Festlegungen zu den Freiflächen und dem Fußgängerweg berücksichtigt beziehungsweise umgesetzt? Siehe Vorbemerkung. b. Wie ist die Freiflächenversorgung im Radius von 500 Metern rund um die heutigen Hochhäuser in der Dorotheenstraße 10 – 16? Im Südwesten befinden sich die Grünanlagen entlang der Bellevue mit direktem Bezug zu den öffentlichen Grünanlagen um die Außenalster. Im Nordosten besteht über den Goldbekplatz die Anbindung an die Grünanlagen entlang des Goldbekkanals mit der weiteren Verbindung zum Stadtpark. c. Sollen die nunmehr geplanten Außenanlagen und die Zugänge zum Mühlenkampkanal für die Allgemeinheit oder nur für die Bewohner/- innen der heutigen und der geplanten neuen Bauten zugänglich sein? Die derzeitige Planung sieht vor, dass erstmalig eine Zugänglichkeit der Außenanlagen und Wasserflächen für die Allgemeinheit hergestellt wird. 4. Welche vertraglich fixierten Regelungen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Investor sind geplant zu a. der Anzahl der Wohnungen, die für 9 Euro/qm nettokalt angeboten werden sollen, b. der Dauer dieser Begrenzung des Mietpreises, c. der Auswahl der Mieter/-innen für diese Wohnungen? 5. Baukosten werden durch die Errichtung von Tiefgaragen in die Höhe getrieben. a. Welche Verhandlungen gab es über die Möglichkeit von Wohnungsneubau ohne Ersatz der maroden Tiefgarage? b. Inwieweit wurde in Anbetracht der zentralen Lage dieses Wohnquartiers mit dem Investor über Wohnmodelle mit einer drastischen Reduzierung des Stellplatzbedarfs verhandelt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12355 3 c. Welche Rolle spielte der Ersatz der Tiefgarage bei den Überlegungen des Investors für den Wohnungsneubau? d. Welche Mieteinnahmen erzielt der Investor heute für die 150 Stellplätze und welche sind für den Neubau der Tiefgarage avisiert? Es wird ein städtebaulicher Vertrag angestrebt. In Ergänzung der bestehenden Wohnanlage an der Dorotheenstraße soll auf dem am Mühlenkampkanal gelegenen Teil des Grundstücks eine Wohnbebauung mit bis zu 116 Mietwohnungen errichtet werden . Der Mietpreis von 9 Euro/qm für diese Wohnungen soll für die Dauer von fünf Jahren begrenzt werden, wobei die Mieterinnen und Mieter wie üblich vom Vermieter ausgewählt werden. Fragen zur Tiefgarage beziehungsweise zu Stellplätzen werden gegebenenfalls im Rahmen der Erarbeitung des städtebaulichen Vertrages erörtert. Zu den Kosten und Einnahmen des privaten Investors liegen dem Senat im Übrigen keine Kenntnisse vor.