BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12359 21. Wahlperiode 23.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt, Dennis Gladiator, Jörg Hamann, Philipp Heißner und Michael Westenberger (CDU) vom 15.03.18 und Antwort des Senats Betr.: „Flüchtlingsmonitoring“ – Wie ist die Situation Ende Februar 2018? Derzeit kommen immer noch „Flüchtlinge im weitesten Sinne“ nach Hamburg . Deshalb ist es notwendig, regelmäßig die wichtigsten Kennzahlen zu diesem Thema abzufragen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Grundsätzliches 1. Wie viele Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status gab es mit Stand Ende Februar 2018 in Hamburg? Bitte auch die Herkunftsländer der ausreisepflichtigen Flüchtlinge mit und ohne Duldung darstellen. Bei wie vielen davon besteht Unterbringungsbedarf? Die statistischen Angaben ergeben sich aus den folgenden Übersichten: GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 34.001 nach § 22 Satz 1 AufenthG 24 nach § 22 Satz 2 AufenthG 112 nach § 23 Abs. 1 AufenthG 1.321 nach § 23 Abs. 2 AufenthG 460 nach § 23 Abs. 4 AufenthG 52 nach § 23a AufenthG 167 nach § 24 AufenthG 2 nach § 25 Abs. 1 AufenthG 371 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) 15.895 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz gewährt) 4.582 nach § 25 Abs. 3 AufenthG 5.599 nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 1.017 nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG 524 nach § 25 Abs. 4b AufenthG 2 nach § 25 Abs. 5 AufenthG 3.455 nach § 25a Abs. 1 AufenthG 249 nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG 25 nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 17 nach § 25a Abs. 2 Satz 3 AufenthG 1 nach § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG 100 Drucksache 21/12359 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 34.001 nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Ehegatte/Lebenspartner) 7 nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Minderjähriges Kind) 19 Niederlassungserlaubnis 7.226 nach § 26 Abs. 3 Satz 1 AufenthG 3.325 nach § 26 Abs. 3 Satz 2 AufenthG 7 nach § 26 Abs. 4 AufenthG 3.894 Aufenthaltsgestattung 8.137 Aussetzung der Abschiebung (Duldung) 5.058 Summe der Flüchtlinge 54.422 Die Personen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Syrien 9.954 Afghanistan 9.665 Irak 2.478 Iran 2.279 Eritrea 1.960 Russische Föderation 695 Ghana 625 Serbien 584 Somalia 484 Türkei 431 Die Personen, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 1.984 Iran 1.224 Türkei 713 Bosnien und Herzegowina 459 Serbien 312 Kosovo 229 Togo 216 Russische Föderation 194 Irak 186 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 144 Die Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 3.507 Irak 1.114 Iran 765 Russische Föderation 620 Syrien 569 Somalia 202 Eritrea 156 Türkei 134 Albanien 106 Ägypten 90 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12359 3 Die ausreisepflichtigen Personen, die eine Duldung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 506 Ägypten 436 Russische Föderation 414 Ghana 345 Serbien 325 Montenegro 237 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 218 Aserbaidschan 183 Iran 181 Türkei 176 Die als ausreisepflichtig erfassten Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Duldung sind, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Polen* 133 Türkei 110 Afghanistan 103 Serbien 85 Albanien 85 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 85 Rumänien* 78 Bulgarien* 67 Ghana 64 Russische Föderation 64 Quelle: Ausländerzentralregister (AZR), Stand: 28.02.2018 * Bei den als ausreisepflichtig erfassten Personen aus den EU-Beitrittsstaaten dürfte es sich überwiegend um bislang im AZR nicht bereinigte Fehlerfassungen von Altfällen vor dem EU- Beitritt und damit um freizügigkeitsberechtigte Personen handeln. 2. Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern kamen im Februar 2018 neu nach Hamburg? Wie viele dieser Personen aus welchen Herkunftsländern verblieben in Hamburg? Bitte nicht auf die Internetseite www.hamburg.de verweisen, sondern an dieser Stelle beantworten, da die Länderaufschlüsselung auf der Internetseite nur jeweils den vergangenen Monat behandelt und somit nicht zu Dokumentationszwecken dient. Im Februar 2018 suchten 665 Menschen in Hamburg Schutz. 387 Personen wurden nach den §§ 45, 46 Asylgesetz (AsylG) und § 15a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Hamburg zugewiesen. Die Hauptherkunftsländer der Personen, für die eine Verteilungsentscheidung getroffen wurde, sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsstaat Verteilungsentscheidungen gesamt davon Hamburg zugewiesen Afghanistan 96 64 Iran 68 32 Irak 64 37 Syrien 61 46 Somalia 41 22 Ghana 39 33 Georgien 34 22 Mazedonien (ehem. jugosl . Rep.) 32 21 Eritrea 29 14 Drucksache 21/12359 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Herkunftsstaat Verteilungsentscheidungen gesamt davon Hamburg zugewiesen Türkei 19 10 3. Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern stellten im Februar 2018 in Hamburg einen Asylantrag? Die in Hamburg gestellten Asylanträge sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsstaaten Hamburg Februar 2018 ASYLANTRÄGE gesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge Albanien 8 6 2 Bosnien und Herzegowina 1 1 - Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 13 3 10 Kosovo 4 4 - Russische Föderation 35 13 22 Türkei 8 6 2 Ukraine 1 1 - Serbien 7 3 4 Europa 77 37 40 Algerien 1 1 - Eritrea 14 11 3 Nigeria 1 1 - Ghana 1 1 - Libyen 1 1 - Marokko 3 2 1 Guinea 3 3 - Somalia 15 14 1 Ägypten 1 - 1 Afrika 40 34 6 Armenien 6 6 - Afghanistan 52 47 5 Georgien 23 23 - Irak 66 65 1 Iran 38 26 12 Nepal 4 4 - Staatsang. ohne Bezeichnung 7 7 - Syrien 68 68 - Asien 264 246 18 ungeklärt 2 2 - Unbekannt 2 2 - Herkunftsländer gesamt 383 319 64 (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 28.02.2018 4. Wie viele sogenannte Duldungsantragsteller (siehe Drs. 21/4919) wurden Hamburg im Februar 2018 zugewiesen, aus welchen Herkunftsländern kamen sie, wie viele erhielten davon eine Duldung, auf welcher rechtlichen Grundlage wurde diese gewährt und für wie lange jeweils? Insgesamt verblieben im Februar 2018 81 sogenannte „Duldungsantragsteller“ in Hamburg. Die Herkunftsländer sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsländer Personen Ghana 31 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 11 Afghanistan 6 Kolumbien, Nigeria je 4 Somalia, Vereinigte Staaten von Amerika je 3 Montenegro, Thailand, Türkei je 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12359 5 Herkunftsländer Personen Albanien, Brasilien, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Demokratische Republik Kongo, Ecuador, Eritrea , Guinea-Bissau, Indien, Iran, Moldau, Senegal , Vietnam je 1 13 Personen erhielten eine Duldung gemäß § 60a AufenthG für die Dauer von zwei Monaten. 68 Personen erhielten eine Duldung gemäß § 60a AufenthG für die Dauer von einem Monat. 5. Wie viele Asylverfahren Hamburger Antragsteller wurden im Februar 2018 mit welchem Ergebnis beschieden? Im Februar 2018 wurden 468 Asylverfahren beschieden. Die Ergebnisse sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Entscheidung Anzahl Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a GG und Familienasyl) 21 Anerkennungen als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 AsylG 63 Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylG 36 Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 Abs. 5 und 7 Aufenthaltsgesetz 37 Ablehnungen 157 Sonstige Verfahrenserledigungen (zum Beispiel Rücknahmen) 154 Quelle: BAMF, Stand: 28.02.2018 6. Wie war die Gesamtschutzquote im Februar 2018? Die Gesamtschutzquote, also der Anteil von Personen, die als Asylberechtigte oder Flüchtling anerkannt wurden, denen subsidiärer Schutz gewährt oder ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde, an der Gesamtzahl der Verfahrenserledigungen betrug 33,5 Prozent. 7. Wie viele Monate betrug die durchschnittliche Asylverfahrensdauer in Hamburg im Februar 2018? Nach einem Bericht des BAMF (Stand 13. März 2018) wird die Verfahrensdauer für Neufälle (Antragstellung ab dem 1. Januar 2017) mit 2,5 Monaten, die für Altverfahren mit 26,2 Monaten angegeben. 8. Wie viele von ihnen sind mit Stand Ende Februar 2018 minderjährig, wie viele erwachsene Frauen, wie viele erwachsene Männer? Dem Ausländerzentralregister (AZR) können nur Angaben zum Geschlecht oder zum Alter unabhängig voneinander entnommen werden. Eine Korrelation („volljährige weibliche beziehungsweise männliche Personen“) ist anhand der vorliegenden AZR-Daten nicht möglich. Die ermittelbaren Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsrecht Geschlecht Altersgruppe männlich weiblich unbekannt minderjährig volljährig k.A. Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 20.679 13.265 57 9.114 24.886 1 Niederlassungserlaubnis 4.423 2.803 0 419 6.807 0 Aufenthaltsgestattung 5.611 2.515 11 2.343 5.794 1 Duldung 3.280 1.769 9 1.555 3.503 0 (Quelle: AZR, Stand: 28.02.2018) Unterkünfte 9. Wie viele Personen waren in den Einrichtungen der Erstaufnahme (EA), der Folgeunterbringung (hier mit Ausweisung Wohnungsloser, wohnberechtigter und nicht wohnberechtigter Zuwanderer) und den Einrichtun- Drucksache 21/12359 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 gen für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge untergebracht? Bitte auch nach einzelnen Unterkünften aufschlüsseln. Die Belegungszahlen vom 28. Februar 2018 (Buchungsstand 28. Februar 2018) in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) sowie im Ankunftszentrum Rahlstedt sind den folgenden Tabellen zu entnehmen: Standort Belegung Amalie-Sieveking-Krankenhaus 70 Fiersbarg 372 Flagentwiet 443 Harburger Poststraße 235 Kaltenkirchener Straße 85 Neuer Höltigbaum 441 Nostorf/Horst 84 Oskar-Schlemmer-Straße 67 Papenreye 63 Schmiedekoppel 688 Schnackenburgallee 565 Vogt-Kölln-Straße 273 Sportallee 247 Gesamt 3.633 Ankunftszentrum Belegung Bargkoppelstieg (Zentrale Erstaufnahme) 197 Bargkoppelweg 66a (Zentrale Erstaufnahme ) 10 Gesamt 207 Zur Belegung der Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) von Zuwanderern und Wohnungslosen siehe Anlage 1. Am Stichtag 28. Februar 2018 befanden sich 77 unbegleitete minderjährige Ausländer im Rahmen der Erstversorgung in folgenden Einrichtungen: Einrichtung Anzahl Kinder- und Jugendnotdienst 10 KJND - Mädchenhaus 4 Clearingstelle 1 3 Clearingstelle 3 EVE 37 Betreute Einrichtung für Flüchtlinge 2 1 Betreute Einrichtung für Flüchtlinge 4 5 Betreute Einrichtung für Flüchtlinge 5 1 Freie Träger, andere Orte 4 Einrichtungen des LEB 12 Gesamt 77 10. Wie viele Bewohner von EA in Hamburg waren im Februar 2018 bereits über den gesetzlich genehmigten Zeitraum von sechs Monaten hinaus dort untergebracht? Wie viele davon stammen aus sicheren Herkunftsstaaten ? Siehe http://www.hamburg.de/zkf-lagebild/10035880/zkf-lagebild/. 11. Drs. 21/10677 zufolge wohnen zahlreiche Flüchtlinge nicht in den ihnen zugeteilten Unterkünften. Bewohner, die eine EA mehr als drei Tage beziehungsweise eine örU mehr als fünf Tage ohne Begründung verlassen , werden vom Unterkunftsmanagement bei den Meldebehörden und Leistungsträgern abgemeldet. a) Wie viele Flüchtlinge aus EA wurden vom jeweiligen Unterkunftsmanagement im Februar jeweils abgemeldet? Gerne zur besseren Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12359 7 Gesamtübersicht die Tabelle aus Drs. 21/11001 verwenden und ergänzen. 2017 Anzahl der Abmeldungen aus EA März 189 April 101 Mai 166 Juni 130 Juli 138 August 168 September 121 Oktober 101 November 154 Dezember 118 2018 Januar 152 Februar 143 b) Wie viele Flüchtlinge aus örU wurden vom jeweiligen Unterkunftsmanagement im Februar jeweils abgemeldet? Gerne zur besseren Gesamtübersicht die Tabelle aus Drs. 21/11001 verwenden und ergänzen. Die nachfolgenden Daten beziehen sich auf die Anzahl derjenigen zugewanderten Personen, die aus der örU unbekannt verzogen sind. 2017 Januar Februar März April Mai Juni 141 152 119 157 154 249 Juli August September Oktober November Dezember 240 294 269 254 118 79 2018 Januar Februar März April Mai Juni 138 120 - - - - Juli August September Oktober November Dezember - - - - - - 12. Wie viele Personen erhielten im Februar 2018 Leistungen nach AsylbLG? Siehe http://www.hamburg.de/zkf-lagebild/10035880/zkf-lagebild/. 13. Wie viele Personen gelten aktuell in etwa als „vordringlich Wohnungssuchende “? Wie viele sind davon anteilig Flüchtlinge? Siehe Drs. 21/12037 und 21/6544. 14. Zu-/Abfluss Erst- und Folgeunterkünfte: Wie viele Personen zogen im Februar neu in eine EA, wie viele zogen aus, wie viele siedelten in Folgeunterkünfte um und wie viele zogen hier wieder aus? Wie viele wurden neu in regulären Wohnungen untergebracht? Nach Auswertung von f & w fördern und wohnen AöR. (f & w) wurden 347 Personen im Februar 2018 in EA aufgenommen. 465 Personen verließen im gleichen Zeitraum die EA, davon wechselten 280 Personen in eine örU. Verlassen haben die örU im gleichen Zeitraum insgesamt 476 Personen (Zuwanderer). Im Monat Februar wurden 299 Personen (Zuwanderer) aus der örU mit Wohnraum versorgt. Im Bereich der Erstaufnahme und Erstversorgung für unbegleitete minderjährige Ausländer sind im Februar 2018 53 Personen neu aufgenommen worden. Im selben Monat haben insgesamt 52 unbegleitete minderjährige Ausländer die Erstaufnahme und Erstversorgung wieder verlassen: Drucksache 21/12359 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 15 unbegleitete minderjährige Ausländer wechselten in eine Folgeeinrichtung im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung oder verblieben in ihrer Einrichtung mit neuer Hilfeform. In 18 Fällen erfolgte eine Feststellung der Volljährigkeit und der Umzug in eine Wohnunterkunft. 14 unbegleitete minderjährige Ausländer haben sich mit unbekanntem Ziel entfernt , eine ist zu seinem Privatvormund und vier sind zu Verwandten entlassen worden. 15. Welche neuen Unterkünfte für wie viele Flüchtlinge wurden in die Prüfung genommen, fertiggestellt, in Betrieb genommen oder wieder geschlossen? Bitte nicht auf www.hamburg.de verweisen und vor allem neu in die Planung aufgenommene Standorte transparent an dieser Stelle ausweisen. Siehe http://www.hamburg.de/zkf-lagebild/10035880/zkf-lagebild/. Darüber hinaus wurde im Februar das Objekt Nöldekestraße in Harburg als Betreute Einrichtung für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge außer Betrieb genommen. Die Kapazität der bestehenden und geplanten Einrichtungen macht neue Standortprüfungen zurzeit nicht erforderlich. Die in Planung befindlichen Unterkünfte sind der Standortkarte auf http://www.hamburg.de/fluechtlingsunterkuenfte/ zu entnehmen. Für darüber hinausgehende Planungen sind die bezirklichen Abstimmungen noch nicht abgeschlossen beziehungsweise Anhörungen nach § 28 Bezirksverwaltungsgesetz noch nicht durchgeführt . Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge 16. Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern kamen im Februar 2018 neu nach Hamburg? Im Februar 2018 kamen 53 unbegleitete minderjährige Ausländer aus folgenden Herkunftsländern nach Hamburg: Herkunftsland m w Gesamt Afghanistan 14 14 Somalia 10 1 11 Marokko 9 9 Eritrea 3 3 6 Gambia 4 4 Kongo 1 1 2 Guinea 2 2 Algerien 1 1 Albanien 1 1 Bulgarien 1 1 Palästina 1 1 Sierra Leone 1 1 Gesamt 48 5 53 17. Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und UMA als Volljährige in Hilfen für junge Volljährige nach dem SGB VIII gab es mit Stand Ende Februar 2018 in Hamburg? Siehe http://www.hamburg.de/zkf-lagebild/10035880/zkf-lagebild/ und Anlage 2. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12359 9 Rückführungen/Ausreisen 18. a) Wie viele ausreisepflichtige Personen hielten sich im Februar 2018 in Hamburg auf? Die Zahl der Ausreisepflichtigen belief sich nach dem AZR zum 28. Februar 2018 auf 5.058 Personen mit Duldung. Die Duldungssachverhalte sind in der Antwort zu 18. b) aufgeschlüsselt. 1.664 Personen aus Drittstaaten sind im AZR als ausreisepflichtig ohne Duldung registriert, wovon 424 aus EU-Mitgliedstaaten kommen, bei denen es sich überwiegend um bislang im AZR nicht bereinigte Fehlerfassungen von Altfällen vor dem EU- Beitritt und damit um freizügigkeitsberechtigte Personen handeln dürfte. Trotz des Begriffes „ausreisepflichtig“ verbindet sich hiermit nicht automatisch die Möglichkeit, den Aufenthalt auch tatsächlich zu beenden, zum Beispiel bei fehlenden Reisedokumenten. b) Wie viele dieser Personen aus welchem Herkunftsland wurden aus welchem Grund geduldet? Welche Stelle erfasst die Aufenthaltsdauer der Geduldeten und wie lange ist diese jeweils? Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Duldungssachverhalte nach AufenthG G es am t A fg ha ni st an Ä gy pt en R us si sc he F öd er at io n G ha na Se rb ie n M on te ne gr o M az ed on ie n (e he m . ju go sl . R ep .) A se rb ai ds ch an Ira n Tü rk ei Duldung nach § 60a (alt) 3 - - - 2 - - - - - 1 Duldung nach § 60a Abs. 1 8 1 - - - 1 - 2 - 1 - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (gültig bis 05.09.2013) 6 - - - - - - - - 1 1 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus sonstigen Gründen) 2.936 412 97 234 284 248 141 185 50 58 96 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern ) 278 4 11 32 25 36 26 22 11 1 17 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen fehlender Reisedokumente) 1.654 72 287 130 31 36 64 4 120 112 58 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus medizinischen Gründen) 36 3 1 1 2 3 3 - 1 5 1 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 3 1 - 1 - - - - - - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 110 8 40 2 1 1 - 5 1 3 2 Duldung nach § 60a Abs. 2b 24 5 - 14 - - 3 - - - - Gesamt 5.058 506 436 414 345 325 237 218 183 181 176 (Quelle: AZR, Stichtag: 28.02.2018) Die Aufenthaltsdauer der Geduldeten wird von der Ausländerbehörde erfasst, die auch die Duldungen erteilt. Die Aufenthaltsdauer wie auch die Erteilungsdauer der Duldungen richtet sich nach den individuellen Umständen der jeweiligen Einzelfälle, die aus den individuellen Ausländerakten zu ersehen sind. Drucksache 21/12359 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 c) Wie viele der i) Ausreispflichtigen, ii) Geduldeten kommen aus sicheren Herkunftsstaaten? Bitte nach Staaten aufschlüsseln . Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Staat Ausreisepflichtige Geduldete Albanien 236 151 Bosnien und Herzegowina 114 88 Ghana 409 345 Kosovo 208 173 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 303 218 Montenegro 253 237 Senegal 17 11 Serbien 410 325 (Quelle: AZR, Stichtag: 28.02.2018) d) Wie viele Personen befanden sich im Februar 2018 insgesamt in Abschiebehaft? Wie viele davon jeweils an welchem Standort? Insgesamt befanden sich 20 Personen in Abschiebehaft (§ 62 AufenthG). 14 Personen befanden sich kurzfristig im Ausreisegewahrsam Hamburg, fünf Personen in Langenhagen und eine Person in Sehnde. e) Wie viele Personen aus Abschiebehaft wurden im Februar 2018 in jeweils welches Land abgeschoben? Wie viele Personen wurden aus welchen anderen Gründen aus der Abschiebehaft entlassen? Neun Personen wurden im Januar aus Abschiebehaft in folgende Länder abgeschoben : Gambia, Ghana, Kroatien, Lettland, Marokko, Polen, Rumänien, Spanien und Türkei. Eine Person wurde aufgrund von eingelegten Rechtsmitteln aus der Abschiebungshaft entlassen. f) Wie viele Personen befanden sich im Februar 2018 in Ausreisegewahrsam und aus welchen Herkunftsländern stammen sie? Es befand sich eine Person aus Marokko im Ausreisegewahrsam nach § 62b Aufenth G. 19. Wie viele vorbereitete, vollzogene und gescheiterte Rückführungen beziehungsweise Abschiebungen gab es im Februar 2018? Welche Gründe führten jeweils zum Scheitern? Im Februar 2018 wurden 126 Rückführungen vorbereitet. Davon konnten 77 Rückführungen vollzogen werden. 49 vorbereitete Rückführungen konnten aufgrund folgender Abschiebehindernisse nicht vollzogen werden: Grund für Nichtvollzug der Rückführung Zahl der Personen nicht angetroffen 38 Familie nicht vollständig 7 Krankheit 2 Widerstand 2 20. Wie viele behördlich festgestellte Ausreisen erfolgten im Februar 2018? Bitte in freiwillige und überwachte Ausreisen untergliedern. Die Zahl der behördlich festgestellten Ausreisen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen : Art der Rückführung Anzahl Abschiebungen ins Herkunftsland 18 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12359 11 Art der Rückführung Anzahl Überstellungen in Drittländer 8 Überwachte freiwillige Ausreisen mit Grenzübertrittsbescheinigungen 51 Summe 77 21. Bei 6.221 Asylanträgen, die in Hamburg im Jahr 2017 negativ beschieden wurden beziehungsweise sich anderweitig erledigt haben, gab es nur 1.211 vollzogene Rückführungen, was weniger als 20 Prozent sind. In Drs. 21/12037 verweist der Senat, dass er nicht sagen kann, wie viele der verbliebenen 80 Prozent aktuell noch in Hamburg leben. Auch wenn man berücksichtigt, dass vermehrt Personen mit negativem Asylbescheid im Jahr 2017 Klage eingereicht haben, fällt auf, dass die Zahl der Ausreisepflichtigen insgesamt niedrig war und sich viele Altfälle in der Statistik befanden. Wieso gab es hier im Grunde keine Zunahme der Zahlen? Bei der Gruppe der Ausreisepflichtigen handelt es sich, trotz der augenscheinlich nahezu gleichbleibenden Zahlen, um keine konstante Zusammensetzung. Personen können aus unterschiedlichen Gründen in diese Kategorie fallen und diese auch wieder verlassen. Rechtskräftig abgeschlossene Asylverfahren, illegale Einreisen ohne Asylantragstellung oder Wiederaufgriffe von zuvor untergetauchten Personen erhöhen die Zahlen. Rückführungen (inklusive freiwillige Ausreisen, auch Ausreisen ohne Abmeldung bei der Ausländerbehörde), Erteilungen von Aufenthaltstiteln oder Personen , die sich nicht mehr bei der Ausländerbehörde melden und deren Verbleib unbekannt ist, reduzieren die Zahlen. Die zuständige Behörde geht davon aus, dass sich Zu- und Abgänge betreffend die Kategorie der Ausreisepflichtigen über das Jahr 2017 insgesamt ausgeglichen haben, sodass es zu keiner wesentlichen Veränderung der Gesamtzahl kam. Flüchtlingsbetreuung 22. Aus wie vielen Mitarbeitern beziehungsweise Vollzeitäquivalenten (VZÄ) besteht der „Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge“? Der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) bestand am 28. Februar 2018 aus 56 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (54,215 VZÄ). 23. Wie viele Mitarbeiter beziehungsweise VZÄ in der Ausländerbehörde waren im Februar 2018 mit Rückführungen beziehungsweise Abschiebungen befasst? Das Referat E 34 (Rückführungen) bestand am 28. Februar 2018 aus 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit 44,15 VZÄ. Das Referat E 32 (Aufenthalt von Asylbewerbern und Flüchtlingen), das auch für die Vorbereitung der Rückführungen und freiwilligen Ausreisen zuständig ist, umfasste 113 Beschäftigte mit 101,46 VZÄ. 24. Wie viele Mitarbeiter beziehungsweise VZÄ der Sozialbehörde und der Innenbehörde beschäftigten sich im Februar 2018 mit der Unterbringung beziehungsweise Versorgung oder Betreuung von Flüchtlingen? Bezüglich LEB bitte zusätzlich angeben, wie viele VZÄ im Bereich der Betreuung von unbegleitet und minderjährig eingereisten Ausländern als Volljährige in Hilfen für junge Volljährige tätig sind. Ausschließlich für unbegleitete minderjährige Ausländer war zum Stichtag 28. Februar 2018 beim Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) im Rahmen der Erstaufnahme , Erstversorgung nach § 42a beziehungsweise 42 SGB VIII und im Bereich der Anschlusshilfen in Einrichtungen nach §§ 27 SGB VIII Personal im Umfang von 199,58 VZÄ beschäftigt. Die Angaben enthalten alle Berufsgruppen in den Einrichtungen , also auch Sprach- und Kulturmittlung, Leitung und Hauswirtschaft sowie den Fachdienst Flüchtlinge (14,69 VZÄ). Bei den VZÄ ist auch Personal von Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung enthalten, welches noch im Schwerpunkt auf junge Flüchtlinge ausgerichtet ist. Auf die Betreuung von 53 jungen volljährigen Ausländern in den Betreuten Einrichtungen für Flüchtlinge (BEF), die als unbegleitet minderjährig einge- Drucksache 21/12359 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 reist sind, entfallen bei einem Betreuungsschlüssel von 1:3 rechnerisch 17,7 VZÄ zuzüglich anteiliger Leitungs- und Hauswirtschaftskräfte. Anteiliges Betreuungspersonal für einzelne, in anderen Betreuungsangeboten (zum Beispiel Ambulant Betreutes Wohnen, Jugendwohnungen) des LEB lebende junge volljährige Ausländer wird aufgrund des geringen rechnerischen Anteils nicht explizit ausgewiesen und ist deshalb unberücksichtigt geblieben. In der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) sind 13,05 VZÄ im Bereich der Amtsvormundschaften mit der Unterbringung beziehungsweise Versorgung oder Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern beschäftigt. Weiterhin sind Beschäftigte im ZKF eingesetzt, die sowohl der BASFI als auch der Behörde für Inneres und Sport (BIS) zugeordnet sind. Neben dem Referat E 32 (siehe Antwort zu 23) ist in der BIS auch das Referat E 33 (Zugang, Weiterleitung und Leistung) mit 93 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (84,89 VZÄ) für die Betreuung der Flüchtlinge zuständig. Darüber hinaus sind Beschäftigte im ZKF eingesetzt. 25. Wie viele Mitarbeiter beziehungsweise VZÄ welcher Bezirke beschäftigten sich im Februar 2018 mit der Unterbringung beziehungsweise Versorgung oder Betreuung von Flüchtlingen? Siehe Anlage 3. 26. In welchen mit der Flüchtlingsverwaltung beauftragten Bereichen wurde aufgrund der zurückgehenden Flüchtlingszahlen im Februar Personal abgebaut? Siehe Drs. 21/12037. 27. Wie viel Personal wurde bei den Trägern der Unterkünfte im Februar 2018 reduziert? Nach Auskunft der Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtungen f & w, ASB Flüchtlingshilfe Hamburg GmbH, Arbeiterwohlfahrt, Malteser Hilfsdienstgemeinnützige GmbH und Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Kreisverband Hamburg-Harburg e.V., Kreisverband Hamburg Altona und Mitte e.V. konnte für Februar 2018 eine Personalreduktion von 5,54 VZÄ ermittelt werden. Bei den Betreibern der örU erfolgte keine Personalreduktion. Verfahren 28. Wie viele Asylsachen gingen im Februar 2018 beim Verwaltungsgericht ein? Bitte nach Klagen und Rechtsschutzverfahren unterscheiden. Wie viele Verfahren wurden im Februar 2018 jeweils erledigt? Im Januar 2018 sind beim Verwaltungsgericht Hamburg 186 Klagen und 72 Eilverfahren in Asylsachen eingegangen. Im selben Zeitraum sind dort 260 Klagen und 64 Eilverfahren in Asylsachen erledigt worden. 29. Wie viele Asylsachen gingen im Februar 2018 beim Oberverwaltungsgericht ein? Beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht sind im Februar 2018 insgesamt 15 Verfahren in Asylsachen eingegangen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12359 13 Anlage 1 Untergebrachte Personen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen (Stand 28.2.2018) Ist Wohnungslose Zuwanderer mit Wohnberechtigung Zuwanderer ohne Wohnberechtigung GB Regelangebote Altona I W601 Notkestraße 104 103 0 1 W619 Luruper Hauptstraße 409 1 283 125 W625 Kroonhorst 293 137 65 91 W714 Holmbrook 192 7 90 95 W743 Pavillondorf Sieversstücken 672 157 297 218 W787 Alsenstraße 72 39 23 10 W835 Blomkamp 437 72 240 125 Summe 2179 516 998 665 Altona_II W711 August-Kirch-Straße 479 35 260 184 W775 Holstenkamp 152 33 73 46 W807 Notkestraße 616 33 340 243 W824 Sibeliusstraße 226 15 46 165 W869 Albert - Einstein - Ring 432 0 355 77 W923 Bahrenfelder Straße 12 0 3 9 W924 Eimsbüttler Straße 135 13 58 64 W925 Grünewaldstraße 16 1 9 6 W926 Waidmannstraße 92 7 40 45 W927 Max-Brauer-Allee 13 0 0 13 W928 Borselstraße 7 0 7 0 Summe 2180 137 1191 852 Harburg W610 Rotbergfeld (im Belegungsaufbau ) 46 0 18 28 W617 Neuenfelder Fährdeich 269 0 180 89 W700 Wetternstraße 198 54 54 90 W728 Am Radeland 156 6 123 27 W734 Lewenwerder 314 29 202 83 W742 Am Aschenland 448 47 161 240 W782 Winsener Straße 271 18 122 131 W788 Sinstorfer Kirchweg 294 18 185 91 W789 Cuxhavener Str. 183 37 88 58 W914 Osterbaum 10 6 0 4 W918 Stader Str.106a 25 6 2 17 W950 WS Transit 181 45 75 61 W982 Am Röhricht 631 0 420 211 Summe 3026 266 1630 1130 Bergedorf W611 Achterdwars 152 148 2 2 W627 Ladenbeker Furtweg 169 89 36 44 W727 Brookkehre 425 141 152 132 W732 Pavillondorf Curslack I 556 137 278 141 W738 Curslack II 339 95 107 137 W748 Sandwisch 80 17 15 48 W806 Kurt-A.Körber-Chaussee 37 1 27 9 W828 Rahel-Varnhagen-Weg 298 47 116 135 Drucksache 21/12359 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Ist Wohnungslose Zuwanderer mit Wohnberechtigung Zuwanderer ohne Wohnberechtigung W836 Weidenbaumsweg 177 3 71 103 W840 Sülzbrack 208 0 123 85 W951 Nettelnburg 168 19 77 72 Summe 2609 697 1004 908 Wandsbek_I W613 Bargteheider Straße 130 125 1 4 W623 Großlohe 165 96 22 47 W648 Sieker Landstraße 11 49 1 35 13 W735 Pavillondorf Waldweg 154 34 34 86 W752 Rahlstedter Straße 121 7 83 31 W783 Waldreiterring 13 5 1 7 W785 Meilerstraße 319 5 183 131 W817 Sieker Landstraße 61 265 16 104 145 W819 Grunewaldstraße 656 51 446 159 W830 August-Krogmann-Straße 96 96 0 0 Summe 1968 436 909 623 Wandsbek_II W650 Moosrosenweg 94 13 40 41 W723 Volksdorfer Grenzweg 171 17 111 43 W737 Pavillondorf Steilshooper Allee 210 80 32 98 W740 Pavillondorf Poppenbüttler Weg 277 201 13 63 W749 Litzowstraße 120 36 47 37 W750 Lademannbogen 152 3 93 56 W751 Bahngärten 121 60 35 26 W790 Flughafenstraße 242 71 101 70 W825 Duvenstedter Damm 234 16 147 71 W834 Rodenbeker Straße 344 0 217 127 W841 Am Stadtrand 695 9 430 256 W861 Walddörferstraße 296 0 165 131 W909 Kirchhofstwiete 39 0 18 21 Summe 2995 506 1449 1040 Mitte_I W614 Helmuth-Hübener-Haus (Hütten) 95 93 2 0 W651 Kirchenpauerstraße 665 0 351 314 W718 Eiffestraße 48 303 24 206 73 W786 Wendenstraße 157 32 76 49 W805 Friesenstraße 444 0 261 183 W812 Hinrichsenstraße 144 19 81 44 W831 SNP Grüner Deich 160 27 50 83 W837 Eiffestraße 398 167 2 54 111 Summe 2135 197 1081 857 Mitte_II W620 Billbrook 621 119 306 196 W626 Horner Geest 133 123 5 5 W767 Georg-Wilhelm-Straße 116 56 27 33 W771 Pavillondorf Mattkamp 314 68 118 128 W776 An der Hafenbahn (Unterbelegung auf Grund umfangreicher Sanierungen) 202 42 56 104 W778 Billbrookdeich 116 114 2 0 W794 Mitte Mattkamp 8 1 1 6 W818 Am Veringhof 140 13 87 40 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12359 15 Ist Wohnungslose Zuwanderer mit Wohnberechtigung Zuwanderer ohne Wohnberechtigung W833 SNP Weddestraße 267 12 129 126 W839 Schlenzigstraße 337 0 148 189 W900 Billstieg 647 106 336 205 Summe 2901 654 1215 1032 Nord_I W615 Hornkamp 72 69 0 3 W653 Maienweg 191 18 126 47 W658 Paul-Stritter-Weg 40 0 24 16 W701 Langenhorner Chaussee 84 2 46 36 W715 Eschenweg 289 65 137 87 W745 Alsterberg 251 87 103 61 W755 Jugendpark Langenhorn 345 83 112 150 W774 Erdkampsweg 79 4 49 26 W827 Fibigerstraße 225 2 149 74 W846 Kiwittsmoor 505 4 337 164 W849 Große Horst 448 0 280 168 Summe 2529 334 1363 832 Nord_II W675 Dehnhaide/Krausestr. 72 3 31 38 W704 Freiligrathstraße 340 19 226 95 W707 Holsteinischer Kamp 105 33 50 22 W709 Borsteler Chaussee 83 44 8 31 W717 Hufnerstraße 230 8 162 60 W733 Pavillondorf Tessenowweg 446 191 116 139 W798 Nord Tessenowweg 26 7 0 19 W801 Heinrich-Hertz-Straße 112 3 58 51 W820 Opitzstraße 306 27 212 67 Summe 1720 335 863 522 Eimsbüttel W602 Langeloh-Hof 28 28 0 0 W612 Bornmoor 177 176 1 0 W622 Wegenkamp 76 58 3 15 W712 Sophienterrasse 142 1 94 47 W726 Pinneberger Straße 150 6 56 88 W736 Pavillondorf Holsteiner Chaussee 210 205 1 4 W784 Grandweg 156 4 76 76 W792 Eimsbüttel Holsteiner Chaussee 42 39 1 2 W804 Lohkoppelweg 28 0 21 7 W847 Kollaustraße 138 24 49 65 W903 Hornackredder 15 12 0 3 Summe 1162 553 302 307 Summe Regelangebote 25404 4631 12005 8768 GB Spezialangebote W677 JEP Hinrichsenstraße 19 19 0 0 UPW_/_Bergedorf W867 UPW Am Gleisdreieck 2469 0 1901 568* Summe 2469 0 1901 568 UPW_Eimsbüttel W641 UPW Duvenacker (im Belegungsaufbau) 199 0 122 77* Summe 199 0 122 77 Drucksache 21/12359 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Ist Wohnungslose Zuwanderer mit Wohnberechtigung Zuwanderer ohne Wohnberechtigung UPW_/_Wandsbek W842 Poppenbüttler Berg (im Belegungsaufbau) 263 0 234 29* W857 UPW Raja-Ilinauk-Straße 794 0 730 64 W863 Elfsaal 331 0 294 37 Summe 1388 0 1258 130 Summe Spezialangebote 4075 19 3300 775 Gesamtsumme örU 29479 4650 15286 9543 * Bei dieser Personengruppe ist aufgrund der Mitteilungen des BAMF in Kürze mit einem offiziellen Statuswechsel zu rechnen, somit konnten sie für die Unterkunft mit der Perspektive Wohnen (UPW) als Bewohner ausgewählt werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12359 17 Anlage 2 1. Unbegleitete minderjährige Ausländer in Erstversorgung nach § 42 und § 42a SGB VIII nach Herkunftsländern Stichtag 28.02.2018, Quelle: LEB Herkunftsland Anzahl Afghanistan 24 Somalia 11 Guinea 10 Eritrea 10 Syrien 4 Albanien 3 Marokko 2 Ägypten 2 Gambia 2 Iran 2 Libanon 1 Äthiopien 1 Sierra Leone 1 Irak 1 Kongo 1 Mazedonien 1 Serbien u. Montenegro 1 Gesamt 77 2. Unbegleitete Ausländer in Hilfen zur Erziehung nach § 27 und Volljährigenhilfe nach § 41,einschließlich BEF, nach Herkunftsländern Stichtag 28.02.2018, Quelle: JUS-IT, DWH minderjährig minderjährig volljährig volljährig Männlich Weiblich Männlich Weiblich Summe: afghanisch 152 18 497 31 698 eritreisch 24 4 151 49 228 syrisch 61 3 139 203 somalisch 10 7 119 39 175 ägyptisch 31 130 2 163 guineisch 4 1 37 9 51 irakisch 4 4 16 24 gambisch 4 15 5 24 iranisch 4 2 9 3 18 albanisch 5 3 3 1 12 beninisch 1 11 12 palästinensisch 2 6 8 algerisch 1 4 2 7 guinea-bissauisch 1 8 9 nigerianisch 1 1 4 6 pakistanisch 2 4 6 angolanisch 1 2 3 äthiopisch 2 1 3 indisch 3 3 russisch 1 2 3 ghanaisch 1 1 2 ivorisch 2 1 3 malisch 2 2 marokkanisch 2 2 montenegrinisch 1 1 2 serbisch 2 2 sierra-leonisch 1 1 2 Drucksache 21/12359 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 minderjährig minderjährig volljährig volljährig Männlich Weiblich Männlich Weiblich Summe: armenisch 1 1 burkinisch 2 2 chinesisch 1 1 jemenitisch 1 1 nigrisch 1 1 salomonisch 1 1 sudanesisch 1 1 tunesisch 1 1 ukrainisch 1 1 vietnamesisch 1 1 Summe: 310 47 1171 154 1682 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/12359 19 Anlage 3 Bezirksamt Fachamt Mitarbeiter/ -innen (Anzahl Personen) VZÄ (Beschäftigungs - volumen) HH-Mitte JA 1 - Asyl 17 14,73 inkl. Leitung JA - KTB 22 18,29 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. GA 4 – TBC Sondereinsatz Konzept Röntgen GAL 16 7 12,90 5,59 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. GS - Allg. Sozialhilfe 71 62,08 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. Altona GS 68 60,58 inkl. Leitung Hierbei handelt es sich sowohl um die damals zusätzlich eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als auch um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Versorgung von Flüchtlingen beschäftigt sind. Alles sind Mischaufgaben; der Anteil an Flüchtlingsbetreuung ist nicht gesondert darzustellen. GA, Abteilung Medizinische Erstversorgung von Flüchtlingen 15 12,18 Die Steigerung ist mit dem Abbau von Honorarkräften und der abschließenden Besetzung der vakanten Stellen zu erklären. JA 3 ASD 6 17 14,82 Inkl. Leitung und Geschäftszimmer Steigerung aufgrund der Besetzung bisher vakanter Stellen. SR 2 2 inkl. Leitung SR1 Eimsbüttel1 JA2/ASD3 Asyl 6 5 geschätzter Personalanteil im Rahmen von Einheitssachbearbeitung GA2 3 0,75 Angebote der Mütterberatung in Flüchtlingsreinrichtungen (Testbetrieb ohne eigene Ressource) geschätzter Personalanteil im Rahmen von Einheitssachbearbeitung GA1/GA3 4 0,75 hygienische Überwachung Flüchtlingseinrichtungen ; med.- gutachterliche Fragestellungen bei Flüchtlingen GS 31 27,64 SR 2 1,83 1 Im Bezirk Eimsbüttel sind weiterhin fünf Mitarbeiter/-innen mit einem Beschäftigungsvolumen von 1 VZÄ im Netzwerkmanagement JA tätig. Drucksache 21/12359 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 Bezirksamt Fachamt Mitarbeiter/ -innen (Anzahl Personen) VZÄ (Beschäftigungs - volumen) HH-Nord JA2/ASD-M 16 13,85 inkl. Leitung SR Flüchtlingskoordina - tion 1 1 SR im Übrigen GA GS/SDZ JA Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. Wandsbek JA2/ASD Asyl 12 10,62 inkl. Leitung SR Flüchtlingskoordina - tion 1 1 SR im Übrigen GA GS/SDZ Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. Bergedorf JA/ASD2 Abschnitt umF/ Flüchtlinge 4 3 SR Flüchtlingskoordina - tion 1 1 JA/KTB GS SR im Übrigen GA IS Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlingen nicht gesondert darzustellen. Harburg GA 33 27,25 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlinge nicht gesondert darzustellen. GS 64 58,91 inkl. Leitung Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlinge nicht gesondert darzustellen. JA 96 86,42 Mischarbeitsplätze, VZÄ bzgl. Flüchtlinge nicht gesondert darzustellen. JA1 ASD 4 4 3,77 inkl. Leitung Ausschließliche Befassung mit Zuwanderern. SR 3 2,5 inkl. Leitung Ausschließliche Befassung mit dem Thema Zuwanderung .