BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12368 21. Wahlperiode 23.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 15.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Hamburger Schulklassen bei G20-Protestcamp im Altonaer Volkspark? Der Twitter-Account „NoG20 Hamburg“ veröffentlichte am 5. Juli 2017 die Meldung: „12:30 Uhr S-Bahn Elbgaustr. Treffpunkt für Fahrt inkl. Zelten zum Altona-Camp. Schulklassen sind schon da #nog20“.1 Zu der Meldung ist ein Foto abgebildet, dass eine Gruppe von offensichtlich Hamburger Schulkindern zeigt, die in einem Halbkreis aufgestellt sind und der Ansprache einer erwachsenen Person zuhören. Die Betreiber des Twitter-Accounts erläutern unter dem Foto, dass es sich bei der Schülergruppe um eine „3. Klasse“ handele, die das Camp (vermutlich ist das Protestcamp im Altonaer Volkspark gemeint) erkunde. Im Zuge des G20-Gipfels kam es in Hamburg zu schweren Gewaltexzessen, Brandschatzungen und Plünderungen unter der Beteiligung von Linksextremisten . Bereits im Vorfeld der Proteste hatte das Landesamt für Verfassungsschutz eindringlich und öffentlich vor der Beteiligung von Linksextremisten an den Protestveranstaltungen gewarnt und dabei die Rolle des Protestcamps im Altonaer Volkspark hervorgehoben. In einer Mitteilung des „Hamburger Abendblattes“ vom 3. Juli 2017 heißt es dazu: „Hamburgs Verfassungsschutz hat vor der Teilnahme an von Linksextremen organisierten oder mit veranstalteten Anti-G20-Demonstrationen gewarnt. Mit ihnen sollte es generell keine Zusammenarbeit geben, egal, bei welchem Thema. „Ich sage es ganz deutlich: Dies sind Extremisten, die zum Teil aus taktischen Gründen populäre Themen instrumentalisieren, um auch engagierte Demokraten zu erreichen“, sagte Hamburgs Verfassungsschutzchef Torsten Voß. „Die gezielte Instrumentalisierung gesellschaftlich breit diskutierter Fragen gehört zum Werkzeugkasten von Linksextremisten wie der Interventionistischen Linken.“ Hinter der für 6. Juli geplanten Demo „Welcome to Hell“ stecke die autonome Szene rund um die Rote Flora. Dabei werden bis zu 8000 gewaltbereite Linksextremisten erwartet. Die für 7. Juli geplante „Revolutionäre Anti-G20-Demo“ und das geplante Camp im Volkspark Altona verantworte der gewaltorientierte „Rote Aufbau Hamburg“. Die Interventionistische Linke sei in die Großdemonstration „Grenzenlose Solidarität statt G20“ am 8. Juli 2017 mit bis zu 100.000 erwarteten Teilnehmern involviert .“2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1 https://twitter.com/G20HH2017/status/882519891089264640 (abgerufen am: 06.03.2018). 2 https://www.abendblatt.de/hamburg/article211110535/Verfassungsschutz-warnt-vor-Demosder -Linksextremen.html (abgerufen am: 06.03.2018). Drucksache 21/12368 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Während des G20-Gipfels bestand Schulpflicht, sodass in den meisten Stadtteilen Unterricht nach Plan erteilt wurde, siehe hierzu auch Drs. 21/9953, in der Ausnahmeregelungen und Maßnahmen während des 7. Juli 2017 ausführlich dargestellt sind. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Schulklasse(n)/Lerngruppe(n) erkundeten das Protestcamp im Altonaer Volkspark am 5. Juli 2017? Bitte dazu eine Abfrage zu den infrage kommenden Jahrgangsstufen an allen Grund- und Stadtteilschulen sowie an den Gymnasien durchführen. Bitte die Schule, die Klasse, die verantwortliche(n) Lehrperson(en) und den Schulleiter der betreffenden Schule benennen. Da der für Bildung zuständigen Behörde keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vorliegen, wurde eine Schulabfrage an allen 92 staatlichen allgemeinbildenden Schulen der Bezirke Altona und Eimsbüttel durchgeführt. Alle Schulleitungen haben rückgemeldet, dass von den Schulen keine Erkundungen im Altonaer Volkspark durchgeführt wurden. Den Sicherheitsbehörden liegen ebenfalls keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 2. Ist der Besuch des Protestcamps mit einer Schulklasse oder Lerngruppe vor dem Hintergrund der eindeutigen Warnung des Landesamtes für Verfassungsschutz aus Sicht der BSB zulässig und vereinbar mit der Verpflichtung zur politischen Neutralität, dem Mäßigungsgebot gemäß § 33 BeamtStG und dem Beutelsbacher Konsens? Bitte umfassend unter Bezugnahme der Rechtsgrundlagen erläutern. 3. Wäre es aus Sicht der BSB zulässig, mit einer Schulklasse ein Protestcamp zu besuchen, auf dem sich nach Angaben des Landesamtes für Verfassungsschutz gewaltbereite Rechtsextremisten aufhalten? Nein.