BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12370 21. Wahlperiode 23.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 15.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Politische Indoktrination an der Stadtteilschule Süderelbe? Die AfD-Bürgerschaftsfraktion hat von mehreren Personen Hinweise darauf erhalten, dass an der Stadtteilschule Süderelbe parteipolitische Einflussnahmen zuungunsten der AfD stattfinden würden. Die Hinweisgeber behaupten zu den mutmaßlichen Vorgängen in einer uns schriftlich vorliegenden Dokumentation Folgendes: - Die „Geschichtslehrerin xxxxxxx“ soll in einer „Geschichtsstunde im Januar des Jahres 2018 in der Klasse xx“ zu den Schülern gesagt haben, dass diese „niemals die AfD wählen sollten, wenn sie einmal wählen dürfen “; - die „Geschichtslehrerin xxxxxxx“ soll in der „Gesellschaftsstunde am 26.2. in der x. Stunde in der Klasse xx um ca. xxxxx Uhr“ die AfD mit der NSDAP verglichen und in diesem Zusammenhang die Behauptung aufgestellt haben, dass „die NSDAP so eine Partei ist wie heutzutage die AfD“; - „viele Lehrer“ würden an der Schule „Schlechtes über die AfD sagen und Witze über die Partei machen“; einem Schüler, der von seinem Vorhaben berichtete, er wolle ein Praktikum bei einer Partei machen, wurde gesagt, dass er „bestmöglich kein Praktikum bei der AfD machen sollte“; - „Lehrer an der Schule“ würden auch „versuchen, so gut wie es nur geht, keine politischen Events zu organisieren (z.B. Diskussionen mit Politikern von verschiedenen Parteien), da sie befürchten, dass die AfD dann auch eingeladen werden müsste“; entsprechende Gespräche zwischen verschiedenen Lehrern seien von Schülern, die in der Pause neben Lehrern standen, beobachtet/mitgehört worden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Haben die Schulleitung, der Elternrat, die zuständige Schulaufsicht und die BSB Kenntnisse von den behaupteten Vorgängen an der Stadtteilschule Süderelbe? Wenn ja, seit wann hat man Kenntnis von den Vorgängen und welche Maßnahmen sind daraufhin ergriffen worden. Bitte ausführlich erläutern. Wenn nein, sehen sich die Schulleitung, der Elternrat, die zuständige Schulaufsicht und die BSB veranlasst, aufgrund der dezidierten Hinweise auf ein mutmaßliches Fehlverhalten mindestens einer Lehrperson (Verstoß gegen den Beutelsbacher Konsens und das politische Mäßigungsgebot gemäß § 33 BeamtStG) die behaupteten Vorgänge zu über- Drucksache 21/12370 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen? Bitte ausführlich erläutern. Der Schulleitung sind die geschilderten Vorfälle durch die Parlamentarische Anfrage bekannt geworden. Mit der betreffenden Lehrkraft hat sie diesbezüglich ein Gespräch geführt, in dem die Lehrkraft auf das Neutralitäts- und Mäßigungsgebot hingewiesen wurde. Der genaue Wortlaut der Ausführungen der Lehrkraft lässt sich nicht mehr rekonstruieren, die Lehrkraft erinnert die fragliche Passage der Unterrichtsstunde anders als dargestellt. Thema des Gesellschaftsunterrichts sei das Thema Meinungsfreiheit sowie Nationalsozialismus gewesen. 2. Welche politischen Veranstaltungen, zu denen Einladungen an Parteienvertreter verschickt wurden, fanden an der Stadtteilschule Süderelbe seit dem Schuljahr 2013/2014 statt? Bitte aufschlüsseln nach Datum, Titel der Veranstaltung, Namen und Parteizugehörigkeit der eingeladenen Diskutanten/Referenten. 01/2015 Podiumsdiskussion „It’s your choice“ Steven von Bargen (SPD), Maximilian Bierbaum (Grüne Jugend), Ria Schröder (FDP), Sören Niehaus (CDU), Florian Muhl (DIE LINKE)1 14.09.2017 Podiumsdiskussion „It’s your choice“ Metin Hakverdi (SPD), André Trepoll (CDU), Carsten Schuster (FDP), David Stopp (DIE LINKE), Peter Lorkowski (AfD); die Grünen fehlten Quelle: Auskunft der Schulleitung, 21.03.2018 3. Wie würde die BSB darauf reagieren, wenn sie erführe, dass an einer Hamburger Schule strategische Absprachen zwischen einzelnen Lehrern oder ganzen Fachgruppen darüber getroffen werden, keine politischen Diskussionsveranstaltungen mehr durchzuführen, um nicht Vertreter einer spezifischen Partei einladen zu müssen? Bitte unter Bezugnahme der Rechtsgrundlagen umfassend erläutern. Mit dem parlamentarischen Fragerecht korrespondiert ein Anspruch auf Auskunft, nicht aber ein Anspruch auf meinungsbildende Stellungnahmen (vergleiche ThürVerf GH 35/07, juris Rn. 177). Dies gilt auch für hypothetische Fragestellungen, mit denen die zuständige Behörde sich daher auch im vorliegenden Fall nicht befasst hat. 1 Einladungen an politische Vertreter im Rahmen des Unterrichts sind gestattet, soweit die Meinungsvielfalt gesichert ist (vergleiche Ziffer 2.2 der Geschäftsordnungsbestimmung 14 der Behörde für Bildung und Sport (SchulRHH Ziffer 5.11.2)). Sicherung der Meinungsvielfalt heißt, dass allen in der Bürgerschaft vertretenen Parteien Gelegenheit zur Darstellung eröffnet werden muss. Die AfD ist seit der Bürgerschaftswahl am 15. Februar 2015 in der Hamburgischen Bürgerschaft vertreten.