BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12377 21. Wahlperiode 23.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 16.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Neues UKE-Vorstandsmitglied: Werden die Regeln bei der Besetzung und Vergütung von Spitzenpositionen in öffentlichen Unternehmen eingehalten ? In der Drs. 21/11602 hat der Senat noch einmal dargelegt, dass die Senatskommission für öffentliche Unternehmen vor Aufnahme der Suche eines neuen Mitglieds einer Geschäftsleitung öffentlicher Unternehmen den angestrebten Vergütungsrahmen beschließen muss. Auch die rot-grüne Koalition hatte im letzten Jahr mit dem Antrag Drs. 21/10231 auf die große Bedeutung der Ermittlung und Festlegung angemessener Vorstandsvergütungen in öffentlichen Unternehmen der Stadt hingewiesen. Mit dem Auswahlverfahren für die Position der kaufmännischen Direktorin/ des kaufmännischen Direktors als Vorstandsmitglied des UKE wird derzeit eine zentrale Geschäftsleitungsposition in einem der wichtigsten öffentlichen Unternehmen der Stadt neu besetzt. Hierfür wurde bereits am 30.06.2017 eine Findungskommission eingesetzt (Drs. 21/9705). Offenbar erfolgten dann im zweiten Halbjahr 2017 die Beauftragung eines Personalberatungsunternehmens sowie die Aufnahme der Suche, auch durch Veröffentlichung der Stellenausschreibung. Allerdings hatte die Senatskommission für öffentliche Unternehmen bis zum 31.12.2017 gemäß den Angaben in Drs. 21/11494 gar keinen Vergütungsrahmen für diese Position beschlossen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Senatskommission für öffentliche Unternehmen hat die Drucksache „Neukonzeption der Grundlagen der Anstellung Hinweise ...“ mit ihrer Anlage 1 „Anstellung, Bestellung und Vergütung der Geschäftsleitungen der öffentlichen Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg“ in ihrer Sitzung vom 12.12.2017 beschlossen. Die mit der Drucksache beschlossene Neukonzeption löste mit Wirkung ab diesem Datum die bis dahin geltenden Verfahrensleitlinien der Senatskommission für öffentliche Unternehmen ab. 1. Wer gehört der Findungskommission in diesem Auswahlverfahren im Einzelnen an? Der Findungskommission gehören fünf Mitglieder des Kuratoriums an. Die Beratungen des Kuratoriums und seiner Kommissionen sind im Übrigen vertraulich. 2. Wann genau wurde das Personalberatungsunternehmen beauftragt? Wie erfolgte die Auswahl des Auftragnehmers? Wer hat den Auftrag erteilt? Das Personalberatungsunternehmen wurde mit Schreiben der Präses der zuständigen Fachbehörde vom 19. Oktober 2017 beauftragt. Der Beauftragung vorausgegangen Drucksache 21/12377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 war ein beschränktes Ausschreibungsverfahren, in dessen Rahmen sechs Personalberatungsunternehmen zur Abgabe von Angebote aufgefordert worden waren. 3. Wann wurde mit der Kandidatensuche in welcher Form begonnen? Wann genau wurde durch wen hierfür der Vergütungsrahmen festgelegt ? 4. Wann hat die Senatskommission für öffentliche Unternehmen den angestrebten Vergütungsrahmen beschlossen? Wann war die Senatskommission für öffentliche Unternehmen mit welchen weiteren Fragestellungen im Zuge der Besetzung dieser Position befasst? Das Personalberatungsunternehmen hat seine Tätigkeit im Anschluss an die Beauftragung aufgenommen. Im Weiteren hat sich die Senatskommission für öffentliche Unternehmen noch nicht damit befasst. 5. Warum hat die Senatskommission für öffentliche Unternehmen nicht vor der Beauftragung des Personalberatungsunternehmens und vor der Ausschreibung der Stelle den Vergütungsrahmen beschlossen? Aus welchen Gründen und auf wessen Veranlassung wurde hier von den zentralen Vorgaben für die Besetzung von Geschäftsleitungspositionen öffentlicher Unternehmen abgewichen? Siehe Vorbemerkung. 6. Wie ist der aktuelle Stand des Auswahl- und Besetzungsverfahrens? Im nächsten Schritt wird die Findungskommission Vorstellungsgespräche mit ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten führen.