BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1238 21. Wahlperiode 14.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 06.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Verzögerte Auszahlung von Bargeldzahlungen nach § 3 Absatz 1 Satz 5 Asylbewerberleistungsgesetz Flüchtlinge aus verschiedenen Einrichtungen der Erstunterbringung berichten , dass sie aufgrund extrem verzögerter Registrierung inzwischen bereits acht Wochen warten müssen, bevor sie die monatliche Bargeldzahlung nach § 3 Absatz 1 Satz 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens erhalten. Das Problem verzögerter Auszahlung wurde bereits in der Drs. 21/324 benannt und eingeräumt. Seither hat es sich weiter verschärft. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Auf welchem Stand ist die Registrierung der Flüchtlinge am Stichtag 7. August 2015? 1. 1.641 Personen sind leistungsrechtlich noch nicht erfasst. Die Personen, die anderen Ländern zugewiesen worden sind oder für die noch keine Zuweisungsentscheidung getroffen worden sind, werden leistungsrechtlich nicht erfasst. 2. Wie viele der in Hamburg neu angekommenen Flüchtlinge sind derzeit davon betroffen, dass sie beim Zahltag – oft nach stundenlangem Warten – weggeschickt und auf einen Termin im nächsten Monat vertröstet werden, also Wartezeiten von (derzeit) bis zu acht Wochen in Kauf nehmen müssen? Die Daten werden nicht erfasst. 3. Wie hat sich die Zahl der Stellen in der Leistungsabteilung seit dem 1.7.2014 entwickelt? Die Entwicklung der Stellen zum jeweiligen Monatsanfang ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Zeitraum Zahl der Stellen Juli/August 2014 5 September 2014 bis Januar 2015 10 Februar 2015 bis 11. August 2015 9 a. Wie viele Stellen sind unbesetzt? Eine Stelle ist aktuell nicht besetzt. Die Personalauswahl ist hierfür bereits erfolgt. b. Wie hoch ist die Zahl der Überstunden in 2015? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. Drucksache 21/1238 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Eine Auswertung der elektronisch geführten Zeitwertkonten (E-Zeit) der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist aufgrund der bestehenden Dienstvereinbarung mit dem Personalrat nicht zulässig. Die Zahl der Überstunden kann daher für diesen Bereich nicht angegeben werden. c. Wie hoch ist der Krankenstand in 2015? Für den aufenthalts- und leistungsrechtlichen Bereich liegt die Krankenquote bei 2,4 Prozent. Eine gesonderte Statistik zum Krankenstand der für die Bearbeitung leistungsrechtlicher Angelegenheiten zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird nicht geführt. 4. Ist derzeit eine (weitere) Aufstockung der Stellen geplant? Wenn ja, für wann und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Aktuell ist die Aufstockung um 29 Stellen im Leistungsrecht geplant, 13 Stellen befinden sich bereits in der Ausschreibung. Darüber hinaus ist die Einrichtung von sieben bezirklichen Außenstellen mit insgesamt 35 Stellen vorgesehen. Die Personalrekrutierung erfolgt derzeit über die Agentur für Arbeit und wird ergänzt durch Abordnungen aus bezirklichen Dienststellen. 5. Hat der Senat geprüft, ob das Problem für die Flüchtlinge durch Abschlagszahlungen – wie zum Beispiel im Oktober 2014 im Bezirk Arnsberg geschehen – gemindert werden kann, damit sich Flüchtlinge zum Beispiel wenigstens Fahrkarten oder Telefonkarten kaufen können? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Bitte begründen. Wenn nein, warum nicht? Bitte begründen. Auch bei Abschlagszahlungen wäre eine leistungsrechtliche Erfassung verbunden mit einer Bedürftigkeitsprüfung erforderlich. Unabhängig von Rechtsfragen wäre dies nur möglich, wenn die Ersterfassung neu in der Zentralen Erstaufnahme aufgenommener Leistungsberechtigter oder die leistungsrechtliche Bearbeitung bereits erfasster Berechtigter zurückgestellt wird. Es wird angestrebt, die Wartezeiten bei der leistungsrechtlichen Bearbeitung weiter zu verkürzen. Fahrkarten können die Flüchtlinge bei Bedarf auch beim Unterkunftsmanagement erhalten. 6. Wie wird verfahren, wenn leistungsberechtigte Flüchtlinge, die über Wochen das ihnen zustehende Bargeld erhalten, nicht mehr in Hamburg sind, wenn ausgezahlt wird? Bleibt der Anspruch auf nachträgliche Auszahlung bestehen? Eine Auszahlung erfolgt nur nach vorheriger leistungsrechtlicher Erfassung und persönlich an den Zahlstellen der Bezirke.