BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND
HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/1238
21. Wahlperiode
14.08.15
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 06.08.15
und
Antwort des Senats
Betr.: Verzögerte Auszahlung von Bargeldzahlungen nach § 3 Absatz 1 Satz 5
Asylbewerberleistungsgesetz
Flüchtlinge aus verschiedenen Einricht
ungen der Erstunterbringung berich-
ten, dass sie aufgrund extrem verzög
erter Registrierung inzwischen bereits
acht Wochen warten müssen, bevor si
e die monatliche Bargeldzahlung nach
§ 3 Absatz 1 Satz 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Deckung per-
sönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens erhalten. Das Problem verzöger-
ter Auszahlung wurde bereits in der Drs. 21/324 benannt und eingeräumt.
Seither hat es sich weiter verschärft.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1. Auf welchem Stand ist die Registri
erung der Flüchtlinge am Stichtag
7. August 2015?
1.
1.641 Personen sind leistungsrechtlich noch nicht erfasst.
Die Personen, die anderen Ländern zugewiesen worden sind oder für die noch keine
Zuweisungsentscheidung getroffen worden
sind, werden leistungsrechtlich nicht
erfasst.
2. Wie viele der in Hamburg neu angekommenen Flüchtlinge sind derzeit
davon betroffen, dass sie beim Zahl
tag – oft nach stundenlangem War-
ten – weggeschickt und auf einen Termin im nächsten Monat vertröstet
werden, also Wartezeiten von (derzeit
) bis zu acht Wochen in Kauf neh-
men müssen?
Die Daten werden nicht erfasst.
3. Wie hat sich die Zahl der Stell
en in der Leistungsabteilung seit dem
1.7.2014 entwickelt?
Die Entwicklung der Stellen zum jeweiligen Monatsanfang ist der folgenden Übersicht
zu entnehmen:
Zeitraum
Zahl der Stellen
Juli/August 2014
5
September 2014 bis Januar 2015
10
Februar 2015 bis 11. August 2015
9
a. Wie viele Stellen sind unbesetzt?
Eine Stelle ist aktuell nicht besetzt. Die
Personalauswahl ist hierfür bereits erfolgt.
b. Wie hoch ist die Zahl der Überstunden in 2015? Bitte nach Monaten
aufschlüsseln.
Drucksache 21/
1238
Bürgerschaft der Freien und Han
sestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
2
Eine Auswertung der elektronisch geführten
Zeitwertkonten (E-Zeit) der betroffenen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist aufgrund der bestehenden Dienstvereinbarung mit
dem Personalrat nicht zulässig. Die Zahl der Überstunden kann daher für diesen
Bereich nicht angegeben werden.
c. Wie hoch ist der Krankenstand in 2015?
Für den aufenthalts- und leistungsrechtliche
n Bereich liegt die Krankenquote bei 2,4
Prozent. Eine gesonderte Statistik zum Krankenstand der für die Bearbeitung leis-
tungsrechtlicher Angelegenheiten zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird
nicht geführt.
4. Ist derzeit eine (weitere) Aufstockung der Stellen geplant?
Wenn ja, für wann und in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?
Aktuell ist die Aufstockung um 29 Stellen im Leistungsrecht geplant, 13 Stellen befin-
den sich bereits in der Ausschreibung.
Darüber hinaus ist die Einrichtung von sieben bezirklichen Außenstellen mit insgesamt
35 Stellen vorgesehen. Die Personalrekrutierung erfolgt derzeit über die Agentur für
Arbeit und wird ergänzt durch Abordnungen aus bezirklichen Dienststellen.
5. Hat der Senat geprü
ft, ob das Problem für di
e Flüchtlinge durch
Abschlagszahlungen – wie zum Beispiel im Oktober 2014 im Bezirk
Arnsberg geschehen – gemindert werden kann, damit sich Flüchtlinge
zum Beispiel wenigstens Fahrkarten
oder Telefonkarten kaufen können?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Bitte begründen.
Wenn nein, warum nicht? Bitte begründen.
Auch bei Abschlagszahlungen wäre eine leistungsrechtliche Erfassung verbunden mit
einer Bedürftigkeitsprüfung erforderlich.
Unabhängig von Rechtsfragen wäre dies nur
möglich, wenn die Ersterfassung neu in
der Zentralen Erstaufnahme aufgenommener
Leistungsberechtigter oder die leistungsr
echtliche Bearbeitung bereits erfasster
Berechtigter zurückgestellt wird. Es wird
angestrebt, die Wartezeiten bei der leistungs-
rechtlichen Bearbeitung weiter zu verkürz
en. Fahrkarten können die Flüchtlinge bei
Bedarf auch beim Unterkunftsmanagement erhalten.
6. Wie wird verfahren, wenn leistungsberechtigte Flüchtlinge, die über
Wochen das ihnen zustehende Bargeld erhalten, nicht mehr in Hamburg
sind, wenn ausgezahlt wird? Bleibt
der Anspruch auf nachträgliche Aus-
zahlung bestehen?
Eine Auszahlung erfolgt nur nach vorheriger
leistungsrechtlicher Erfassung und per-
sönlich an den Zahlstellen der Bezirke.