BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12381 21. Wahlperiode 27.03.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 19.03.18 und Antwort des Senats Betr.: Das anhaltende Drohnenproblem (III) Zuletzt mit Schriftlicher Kleiner Anfrage vom 17. August 2017 (Drs. 21/10119) habe ich den Senat über die anhaltenden Fälle an privaten Drohnen, die im Hamburger Luftraum und hier insbesondere trotz Verbots im Bereich um den Hamburger Flughafen gestartet werden, befragt. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, inwieweit sich die neue Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten auf die Problematik ausgewirkt hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Starts von Drohnen sind jeweils in den Jahren 2017 und 2018 (Stichtag 15. März 2018) in welchen Bereichen jeweils in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung welcher Flugplätze (Flughafen Hamburg, Sonderlandeplatz Finkenwerder, Segelflugplätze Fischbek und Boberg sowie die Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern in Hamburg) sowie über Menschenmengen registriert worden? Im erfragten Zeitraum wurden von der Landesluftfahrtbehörde folgende unerlaubte Drohnenaufstiege in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung der Flugplätze in Hamburg sowie über Menschenansammlungen registriert: Flughafen Hamburg Hubschrauberlandeplatz Asklepios-Klinik Barmbek Hubschrauberlandeplatz Asklepios Klinik Altona Menschenansammlungen Anzahl der Flüge im jew. Schutzbereich (Flugplätze : 1,5 km Menschenansammlungen : 100 m) 4 1 1 3 2. Wie viele Verstöße konnten jeweils in den Jahren 2017 und bislang 2018 auf welche Weise geahndet werden? Im erfragten Zeitraum wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren rechtskräftig abgeschlossen und hierbei ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro verhängt. Derzeit laufen weitere zehn Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Vorschriften für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme sowie drei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr gemäß § 315 Strafgesetzbuch. 3. Wie viele und welche Stellen sind mittlerweile (Stichtag 15. März 2018) in Hamburg vom Luftfahrtbundesamt (LBA) berechtigt, eine Bescheini- Drucksache 21/12381 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gung über nachgewiesene Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Drohnen über 2 Kilogramm auszustellen? In der Liste, die das zuständige Luftfahrt-Bundesamt (LBA) im Internet unter www.lba.de veröffentlicht, ist eine anerkannte Stelle mit Sitz in Hamburg verzeichnet, namentlich die Firma Luftprofile GmbH. 4. Wie viele Personen haben mittlerweile (Stichtag 15. März 2018) eine Erlaubnis als Luftfahrzeugführer/in nach § 21 a Absatz 4 Satz 3 LuftVO oder eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung durch eine vom LBA anerkannte Stelle zum Betrieb von Drohnen über 2 Kilogramm in Hamburg erworben? Das LBA hat als Aufsichtsbehörde nach den Vorschriften über die anerkannten Stellen keine Kenntnis über die Wohnsitze der Bewerberinnen und Bewerber oder die Anzahl der Prüfungsereignisse in Hamburg, da diese nicht gemeldet werden müssen. Die zuständige Behörde hat mangels Rechtsgrundlage ebenfalls keine Kenntnis über die Zahl der Personen, die einen Kenntnisnachweis nach § 21a (4) LuftVO besitzen oder die Zahl der Inhaberinnen und Inhaber von Erlaubnissen als Luftfahrzeugführerin beziehungsweise Luftfahrzeugführer, die gleichzeitig als Steuerinnen und Steuerer von unbemannten Luftfahrsystemen oder Flugmodellen tätig sind. 5. Auf welche Weise erfolgen Kontrollen dieser Erlaubnis beziehungsweise Bescheinigung durch welche Behörden? Kontrollen von Drohnensteuerern erfolgen durch die Luftaufsicht stichprobenartig und aufgrund von Anzeigen aus der Bevölkerung. Die Polizei führt Kontrollen im Sinne der Fragestellung bei konkreten Einsatzanlässen durch. Im Übrigen siehe Drs. 21/10119. 6. Inwieweit hat sich bisher die Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten aus Sicht der zuständigen Behörden als wirksames Mittel gegen das anhaltende Drohnenproblem erwiesen beziehungsweise welche Nachbesserungen wären anzumelden? Die Änderungen von Luftverkehrs-Ordnung und Luftverkehrs-Zulassungsordnung haben sich aus Sicht der zuständigen Behörde als ein angemessenes Instrument zur Regelung des sicheren Betriebes von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen erwiesen. Seitens der zuständigen Landesluftfahrtbehörde wird derzeit kein Nachbesserungsbedarf gesehen.